Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs: Promotionsstipendium
Jährlich vergibt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs Promotionsstipendien mit dem Ziel, Wissenschaft und Forschung sowie das öffentliche Gesundheitswesen im Bereich von Krebserkrankungen bei jungen Erwachsenen zu fördern.
Die Förderung richtet sich an Wissenschaftler:innen verschiedener Fachrichtungen (z. B. Medizin, Naturwissenschaften, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften, Kultur- oder Kommunikationswissenschaften, Jura), die gezielt Fragestellungen zum Themenkomplex „Junge Erwachsene mit Krebs“ bearbeiten.
Art der Förderung
Ziel der Vergabe der Stipendien der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist einerseits, die Generierung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Andererseits soll den Stipendiat:innen damit ermöglicht werden, ihre volle Arbeitskraft der wissenschaftlichen Forschung und Vernetzung zu widmen. Die Promotionsstipendien unterstützen die Stipendiat:innen in ihrem wissenschaftlichen Fortkommen und die geförderten Promotionsprojekte stiften so einen Nutzen für die Wissenschaft.
Die Dauer der Förderung durch die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs beträgt zwölf Monate pro Promotionsstipendium. In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung der Förderung durch die Stiftung gewährt werden. Die Förderhöhe des Promotionsstipendiums beträgt 800,00 Euro pro Monat. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuss von 400,00 Euro im Jahr durch die Stiftung bereitgestellt, der durch die Stipendiat:innen genutzt werden kann. Im Rahmen des Stipendiums ist auch eine vorübergehende Forschungstätigkeit mit Ausrichtung auf das Promotionsprojekt im Ausland möglich.
Hinweise zur Bewerbung
Aktuelle Bewerbungsfristen und Förderrichtlinien werden zu Beginn eines jeden Jahres auf der Webseite der Stiftung und ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Gängig startet der Bewerbungszeitraum am 15. März eines jeden Jahres und endet am 31. Mai eines jeden Jahres. Die Bewerbung muss eine möglichst genaue Beschreibung (Exposé) des geplanten Promotionsprojektes mit Zielsetzung, Hintergrund und Projektaufbau sowie eine Beschreibung des fachlichen Umfeldes und einen Zeitplan enthalten.
Für die Bewerbung werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugniskopien (Hochschulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse oder sonstige Leistungsnachweise etc.)
- Promotionszulassung (wenn diese bereits vorliegt)
- Motivationsschreiben (Inhalt: Bewerbung für das Promotionsstipendium und Bezug des Promotionsprojektes zum Zweck der Stiftung)
- Ausführliches Exposé zum Promotionsprojekt mit Zeitplan (s.o.)
- Empfehlungsschreiben des betreuenden Wissenschaftlers bzw. Hochschullehrers zur Person der Stipendiat:innen und zum Promotionsprojekt mit Stellungnahme zu den Betreuungsbedingungen
- Bescheinigung der Hochschule oder Fakultät über die Kenntnisnahme der Stipendienbewerbung
Eine Bewerbung in englischer Sprache ist möglich. In diesem Fall sollte eine Zusammenfassung des Exposé in deutscher Sprache beigelegt werden. Es wird darum gebeten, alle erforderlichen Unterlagen ausschließlich in einer zusammengefügten PDF-Datei auf dem elektronischen Weg an die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zu übersenden. Die Kontaktdaten können unten entnommen werden.
Voraussetzungen
Das Promotionsstipendium wird an deutsche und ausländische Wissenschaftler:innen vergeben, die über ein abgeschlossenes oder noch laufendes Hochschulstudium verfügen und die Voraussetzungen zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland erfüllen. Das Promotionsstipendium ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Studium der Medizin, Naturwissenschaften, Psychologie, Betriebswirtschaft, Jura, Soziologie, Sozialwissenschaften, Kultur- oder Kommunikationswissenschaften oder Studienrichtungen mit explizit fachlichem Bezug zum oben genannten Thema
- Es muss sich um eine wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Promotion handeln, die das oben benannte Ziel verfolgt.
- Erfüllung der Voraussetzungen zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland (u. a. Promotionsordnung).
- Gute bis sehr gute wissenschaftliche Leistungen der Stipendiat:innen nachgewiesen durch ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers bzw. des betreuenden Wissenschaftlers.
- Stipendiat:innen müssen am Beginn des Promotionsprojektes stehen
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck und Zeitraum eine andere Förderung von dritter Seite besteht.
- Eine parallele Erwerbstätigkeit (z.B. als wissenschaftliche Mitarbeiter:in; geringfügige Beschäftigung als Nebenjob) zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist möglich. Diese darf die Durchführung des Projektes jedoch weder inhaltlich noch zeitlich beeinträchtigen. Es gilt die Pflicht, die Erwerbstätigkeit offenzulegen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, sollte die parallele Erwerbstätigkeit die Arbeitskraft des Studierenden überwiegend in Anspruch nehmen.
- Einhaltung der Bewerbungsrichtlinien und Verpflichtungen im Rahmen des Promotionsstipendiums gemäß diesen Förderrichtlinien und der Regelungen im Kooperationsvertrag, den die Stiftung mit den Stipendiat:innen abschließt.
- Art des Stipendiums
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- Forschungsprojekte
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Abschlussarbeiten
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Sozialwissenschaften
Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Ernährungs- und Haushaltswissenschaften
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie
Sport
Sportwissenschaft