Bundesregierung für Kultur und Medien: Immanuel-Kant-Promotionsstipendium
Mit dem Immanuel-Kant-Stipendium fördert die BKM seit über zwei Jahrzehnten Doktoranden, die sich mit der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa und den damit verbundenen Themen, insbesondere den wechselseitigen Beziehungen zu den Nachbarvölkern, befassen. Mit der Durchführung der Stipendienvergabe hat die BKM das BKGE beauftragt. In der Regel können jährlich bis zu sechs Promotionsvorhaben unterstützt werden.
Art der Förderung
Die Regelförderung beträgt zwei Jahre.
Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1.550 Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder und für einen Auslandsaufenthalt kommen.
Die jährlich im BKGE stattfindenden Kant-Stipendiaten-Tagungen bieten dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein Forum des Austauschs, auf dem sie ihre Thesen und Arbeitsergebnisse präsentieren und diskutieren können. Die Beiträge der Stipendiaten werden im Jahrbuch des BKGE publiziert.
Es werden Promotionsvorgaben gefördert, die sich mit der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa und den damit verbundenen Themen, insbesondere den wechselseitigen Beziehungen zu den Nachbarvölkern, befassen.
Hinweise zur Bewerbung
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft ein von der BKM berufener, interdisziplinär zusammengesetzter wissenschaftlicher Auswahlausschuss.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Die Bewerbungsfrist (auch für Verlängerungsanträge) endet am 31. Dezember (Poststempel).
Stipendienbeginn ist voraussichtlich der 1. Juli, die Auszahlung erfolgt jeweils zur Quartalsmitte.
Den aktuellen Ausschreibungstext finden Sie hier.
Ihre Unterlagen können Sie per e-Mail als pdf.Dateien oder per Post einreichen. Bei Postversand bitte nur einseitiger Druck, keine Mappen, keine Heftung. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Bewerbungsfrist: jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres.
Voraussetzungen
Es werden Bewerberinnen und Bewerber gefördert, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren geplante Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt.
Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern oder von sie betreuenden Hochschullehrenden, die an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, gestellt werden.
Es können Bewerber gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren beabsichtigte Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt. Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern oder den sie betreuenden Hochschullehrern an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Diese müssen im Sinne der jeweiligen Promotionsordnungen prüfungsberechtigt sein.
- Art des Stipendiums
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- Forschungsprojekte
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Kulturwissenschaften i.e.S., Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte
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