Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): Jahresstipendien für Studierende aller Fächer
Ziel dieses Programms ist es, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer anerkannten Hochschule internationale Studienerfahrung im Ausland zu sammeln.
Art der Förderung
Gefördert wird ein Studienaufenthalt an einer anerkannten Hochschule im Ausland.
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien.
Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, geben Sie bitte alle geplanten "Zielinstitutionen" im Bewerbungsformular an. Es gelten der Bewerbungstermin und das Bewerbungsverfahren des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als „Zielland“ aus.
Mediziner können in diesem Programm für eine Dauer von mindestens zwei Tertialen (zweimal vier Monate) (entsprechend der Regelung in der jeweils gültigen Approbationsordnung) im Rahmen des Praktischen Jahres gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie an der deutschen Hochschule eingeschrieben sind und dass sie mit der Bewerbung eine Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes über die grundsätzliche Anerkennung des im Ausland geplanten Praktischen Jahres einreichen. Ein Auslandaufenthalt von nur einem Tertial kann gegebenenfalls über die Heimathochschule im Rahmen des PROMOS-Programms gefördert werden.
Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (akademisches Jahr); eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass kürzere Aufenthalte bzw. Semesteraufenthalte nicht gefördert werden. Für Studierende in Bachelorstudiengängen bestehen hierfür ggf. Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des PROMOS-Programms und des ERASMUS-Programms. Informationen dazu sind bei der jeweiligen Heimathochschule erhältlich.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
- Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro
- Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen (in der Erstbewerbung zu begründen)
- Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
- Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsunterlagen von Studierenden (Bewerber/innen, die bis zum Stipendienantritt noch keinen akademischen Grad erworben haben):
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan)
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (Motivationsschreiben).
- Eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records inklusive Credit Points und Noten nach ECTS).
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten). - Gegebenenfalls Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wird der Abschluss nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen erreicht, müssen die Unterlagen unaufgefordert nachgereicht werden.
- Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n) sowie gegebenenfalls Hinweise darauf, wie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erworben werden.
Per Post einzureichen:
- Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers oder promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiters oder Assistenten, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
Die Bewerbungstermine sind auf der Homepage des DAAD aufgelistet.
Voraussetzungen
Bewerben können sich qualifizierte Studierende aller wissenschaftlichen Fachrichtungen, die noch keinen ersten Abschluss erworben haben.
Masterstudierende mit Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums gelten als graduiert. Ihnen stehen die Stipendienprogramme für Graduierte offen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder in einem akkreditierten grundständigen Studiengang einer Berufsakademie in Deutschland befinden.
Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
a) Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als ein Jahr im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen;
b) Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem Drittland.
Für eine Förderung aller im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerber wird erwartet, dass sie die Absicht haben, nach Abschluss des jetzigen Studien- bzw. Forschungsabschnitts wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Sie müssen generell nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über die von der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sollten diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausreichend sein, müssen Sie belegen, wie Sie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden.
Kenntnisse der Landessprache sind – auch wenn die Unterrichts- oder Arbeitssprache von ihr abweicht – erwünscht. Bei Feldarbeiten sind sie in der Regel erforderlich.
- Art des Stipendiums
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- Studium im Ausland
- Zielregionen
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- Großbritannien / Irland
- Kanada
- USA
- Mittel- und Südamerika
- Israel
- Naher Osten
- Sonstige (Asien)
- Afrika
- Sonstige (International)
- Österreich
- Schweiz
- Frankreich
- Niederlande
- Skandinavien
- GUS
- Sonstige (Europa)
- Belgien
- Italien
- Bildungsphasen
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- Diplom/Magister-Studenten
- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
- Promovierende
- FH-Studenten
- MBA-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Sozialwissenschaften
Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein
Ingenieurwissenschaften
Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung
Kunst, Kunstwissenschaft
Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie
Sport
Sportwissenschaft
Veterinärmedizin
Veterinärmedizin
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