In Reichtum und Armut?: Vermögensunterschiede in einer Beziehung

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e-fellows.net Redaktion
Eine Person surft inmitten von Wolken auf einem Geldschein. Eine andere Person fällt rückwärts von einer Wolke.

Wie bestreitet man denselben Alltag mit verschiedenen Mitteln? Wie sorgt man für eine gemeinsame Zukunft vor – und wie für eine getrennte? Über Vermögensunterschiede in einer Beziehung, und was eine Anwältin und eine Paartherapeutin raten.

Von außen sieht man es vielen Paaren nicht an. Wenn zum Beispiel Jochen und Sabine wie jeden Donnerstag beim Italiener das Wochenende einläuten, müsste man genau hinschauen, um zu erkennen, dass Sabine sich ein bisschen mehr freut über den Primitivo, den der Wirt spendiert; oder dass für Sabine nach dem Roten Schluss ist, während Jochen sich noch ein Helles genehmigt – und dann die Rechnung übernimmt. Das Ehepaar isst in denselben Restaurants, kauft dieselben Theaterkarten und fährt in denselben Urlaub. Die Kontostände und Gehaltszettel der beiden aber weisen weniger Gemeinsamkeiten auf. 

Als Projektmanagerin verdient Sabine nicht einmal halb so viel wie ihr Partner, der sein eigenes Unternehmen führt. Auch ihr angespartes Vermögen ist deutlich kleiner als das ihres Mannes. Wenn Sabine dann noch drei Jahre zur Familiengründung aus dem Job aussteigt, werden die Vermögensunterschiede weiter wachsen. Und während Jochen irgendwann zwei Eigentumswohnungen im Zentrum Frankfurts erben und damit fürs Alter vorgesorgt haben wird, muss sie sich mit ihrer Schwester ein geerbtes altes Häuschen auf dem Land teilen.

So wie Sabine und Jochen geht es vielen Paaren in Deutschland – sei es wegen systematischer Defizite wie der Gender Pay Gap, infolge individueller Entscheidungen wie der Wahl eines Studienfachs, oder schlicht aufgrund zufälliger Faktoren wie Erbschaften und Schenkungen. Sechs Prozent beispielsweise verdienen Frauen bei gleicher Arbeitsleistung und Qualifikation im Durchschnitt weniger als ihre männlichen Kollegen; die unbereinigte Gender Pay Gap beträgt sogar um 20 Prozent. Und während sich die Vaterschaft nicht nachweisbar auf das persönliche Nettovermögen von Männern auswirkt, wächst das Nettovermögen von Müttern signifikant langsamer als das von Frauen ohne Kinder. Schlägt sich dann noch das Glück in Form einer Erbschaft auf die Seite des Besserverdienenden, gerät im Kern einer Beziehung etwas ins Wanken. Wahrgenommen wird diese Schieflage nahezu täglich – angesprochen deutlich seltener.

Kein Wunder, sagt Paarberaterin Alexandra Hartmann: "In Deutschland ist es generell schwer, über Geld zu sprechen – auch außerhalb von Paarbeziehungen. Nicht umsonst sagt man hierzulande: Über Geld spricht man nicht, man hat es. Das Schweigen hat also weniger mit der Paarbeziehung selbst als mit unserer Erziehung und Kultur zu tun."

Alexandra Hartmann

Alexandra Hartmann ist studierte Psychologin (M.A. an der Sydney University) und ausgebildete systemische Therapeutin. Sie besitzt langjährige Erfahrung in der Paarberatung und Therapie von Menschen in schwierigen emotionalen Situationen und bietet in ihrer Münchner Praxis systemische Beratung für Paare und Singles an.

Unproblematischer wird der Mangel an Kommunikation dadurch aber nicht: "Die größte Todsünde in einer Beziehung ist, zu schweigen, zu lügen oder sich zu verstellen, wenn einen etwas stört – dazu gehört auch die finanzielle Unausgeglichenheit einer Beziehung", betont Hartmann. Wie wichtig es wäre, über Finanzen zu sprechen, zeigt auch eine Statista-Umfrage: Ein ungleiches Maß von Geben und Nehmen ist der dritthäufigste Trennungsgrund in Deutschland – womit zwar nicht nur, aber auch finanzielles Geben und Nehmen gemeint ist.

Was also tun, wenn Jochens Urlaubswünsche platzen, weil Sabine sie sich nicht leisten kann? Oder wenn Sabine merkt, dass Jochens Lebenswandel ihr ganzes Gehalt aufzehrt? So wichtig Kommunikation auch ist – Hartmann warnt vor Gesprächen im Affekt. "Es ist wenig zielführend, wenn Jochen Sabine mit seiner ersten, ungefilterten Enttäuschung konfrontiert, oder wenn Sabine nach dem Öffnen der Kontoauszüge ihren Frust direkt an Jochen auslässt."

Dein Thema, mein Thema

Aus Sicht der systemischen Beratung sollten sich beide Partner stattdessen zuerst mit den eigenen Emotionen auseinandersetzen: Was genau stört einen? Und wichtiger: Warum tut es das? Antworten finden sich oft dort, wo Erwachsene sie nicht vermuten: im Elternhaus – auch und gerade beim Thema Geld. Denn jeder Mensch ist geprägt von Glaubenssätzen und Botschaften, die er als Kind (non-)verbal mit auf den Weg bekommen hat. Es kann die Mutter gewesen sein, die ihrer Tochter predigte, auf eigenen Beinen zu stehen. Oder der Unternehmervater, der dem Sohn vorlebte, als Mann Vermögen aufzubauen und zu hüten.

Diese Glaubenssätze sind es, die in den Augen der Systemtherapie alle weiteren Beziehungen beeinflussen. Wem die Botschaft "Mach dich nicht abhängig" in Fleisch und Blut übergegangen ist, den wühlt es auf, kein eigenes Vermögen aufzubauen. Und wer sein Leben nach materiellem Wohlstand ausrichtet, wird unzufrieden, wenn Statussymbole wie ein teurer Urlaub auszufallen drohen. Ein Problem der Beziehung ist das erst einmal nicht. Noch weniger ist es eines des Partners. Es ist zuallererst ein Umstand, mit dem sich jeder Mensch alleine auseinandersetzen muss.

"Wenn zwei fremde Menschen eine Verbindung eingehen, dann treffen unterschiedliche Systeme aufeinander, unterschiedliche Werte, Vorstellungen und moralische Prägungen", erklärt Alexandra Hartmann. "Bevor ein Mensch diese – wie wir in der Beratung sagen – Glaubenssätze nicht verstanden hat, kann er sein Verhalten weder verstehen noch beeinflussen. Er wird von etwas gelenkt, dessen er sich nicht bewusst ist und dem er nicht entgegensteuern kann. Hat er diese Glaubenssätze aber reflektiert, kann er überlegen, ob er sich von ihnen weiterhin prägen lassen möchte – oder ob es nicht Zeit ist, zu entrümpeln und eine eigene, andere Einstellung entwickeln."

… unser Thema

Kann Jochens Jagd nach Statussymbolen also als Relikt der Vergangenheit "entrümpelt" werden? Kann Sabine Vertrauen lernen und ihr finanzielles Schicksal ein stückweit in die Hände ihres Manns legen? Antworten kosten Zeit und Mühe – doch sie sind der erste Schritt auf dem Weg zur Einigung. "In vielen scheinbar ausweglosen Situationen kann jetzt plötzlich ein Konsens gefunden werden", berichtet Hartmann aus der Praxis. Wenn Jochen und Sabine sich vom internalisierten Blick der Herkunftsfamilie lösen, können sie ihre eigenen Regeln für ihre eigene Familie aufstellen. "Die Möglichkeit einer Einigung ist immer größer, als das Paar zu Anfang dachte", beruhigt Hartmann. "Aber es ist auch möglich, dass zwei Menschen feststellen, dass ihre Vorstellungen tatsächlich unvereinbar sind. In solchen Fällen kommt es leider zur Trennung."

Was sagt das Gesetz?, oder: Cinderella, adé!

Es ist eine Sache, als Paar Entscheidungen zu Vermögensaufteilung und -verwaltung zu treffen. Eine ganz andere Sache sind die Entscheidungen, die Vater Staat durch den Ehestand für beide Partner trifft – und die den Beteiligten möglicherweise nicht einmal bewusst sind. Wer nämlich keine anderslautenden Vorkehrungen mittels Ehevertrag trifft, lebt ab dem Tag seiner Eheschließung in einer Zugewinngemeinschaft. Hält die Ehe bis ans Lebensende, bleiben die Implikationen dieses Güterstands meist unbemerkt. Kommt es hingegen zur Scheidung, droht ein böses Erwachen. Denn nun wird der Zugewinn, den die Ehepartner ab dem Tag der Eheschließung bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags gemacht haben, zu gleichen Teilen unter den Ehepartnern aufgeteilt. Was auf den ersten Blick gerecht scheint, hat in der Praxis oft desaströse Folgen für einen Partner, wenn nämlich beide Partner unterschiedlich vermögend waren.

Die Rechtsanwältin für Familienrecht Caroline Kistler kann hiervon ein Lied singen: "Würde Sabine ein Jahr nach der Eheschließung ein Haus im Wert von 140.000 Euro erben, das bei der Scheidung 200.000 Euro wert ist, dann müsste Sabine Jochen circa 30.000 Euro ausbezahlen, wenn Jochen keinen Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet hat (da er zum Beispiel erst nach der Scheidung erben wird): 200.000 Euro minus 140.000 = 60.000 Euro, geteilt durch zwei = 30.000 Euro. Wohlgemerkt: Die 140.000 Euro sind fiktiv, da hier noch der Kaufkraftschwund durch Indexierung mit dem Lebenshaltungsindex zum Zeitpunkt der Eheschließung berücksichtigt werden müsste.

Die Münchner Kanzlei von Caroline Kistler ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert. Seit Jahren referiert die Fachanwältin für Familienrecht zudem regelmäßig in München und Weilheim zu ihrem Fachgebiet, beantwortet Leserfragen im Münchner Merkur und gibt Interviews für Rundfunk und Fernsehen. Spezialgebiete sind auch das landwirtschaftliche Familien- und Erbrecht sowie Testamente und Erbauseinandersetzungen von Patchwork-Familien.

Sabine könnte außerdem beschließen, Geld fürs Alter zu sparen, da sie im Gegensatz zu ihrem Mann später von einer kleinen Rente leben muss. Was vernünftig klingt, kann aber schiefgehen, wenn Jochen, der nicht auf Rücklagen angewiesen ist, sein Geld verprasst und damit während der Ehe keinen Zugewinn erwirtschaftet: Dann gehört am Ende die Hälfte dessen, was Sabine während der Ehe angespart hat, ihrem Mann. Dasselbe gilt für Rentenanwartschaften, die Sabine während der Ehe durch Einzahlung in die Rentenkasse erworben hat, ihr Mann als Selbstständiger jedoch nicht. Umgekehrt gehört Sabine die Hälfte dessen, was Jochens Unternehmen (das er bereits zu Beginn der Ehe besaß) an Wert gewonnen hat. Kann er sie nicht ausbezahlen, müsste er sein Unternehmen verkaufen und würde somit seine Existenzgrundlage verlieren."

Heiraten wie Aschenputtel und ihr Prinz funktioniert also allenfalls im Märchen. Im wahren Leben hingegen ohne Vertrag zu heiraten, wenn eine(r) deutlich mehr hat als der/die andere, kann ein fataler Fehler sein. Im schlimmsten Fall verschlechtert eine Ehe ohne Ehevertrag die Position des Schwächeren oder entzieht einem ehemals wohlhabenden Menschen die Existenzgrundlage.

Anwälte wie Caroline Kistler raten deshalb gerade im Fall ungleicher Vermögensverhältnisse zu einem Ehevertrag, in dem sich das Paar auf eine für beide Parteien faire Lösung einigt. Möglich sind:

  • eine Gütergemeinschaft. Sie gleicht Vermögensunterschiede gänzlich aus, denn ab dem Tag der Eheschließung gehört das gesamte Hab und Gut beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen. Scheidungen werden deswegen aber umso komplizierter – gerade nach einer Langzeitehe. Anwältin Kistler berichtet: "Ich hatte nur einmal eine Scheidung mit Gütergemeinschaft. Es hat vier Jahre gedauert, bis alles aufgeteilt war. Gütergemeinschaften waren in den 50er und 60er Jahren beliebt, werden heute aber so gut wie gar nicht mehr geschlossen."
  • eine Gütertrennung. Sie zementiert die Vermögensunterschiede in einer Beziehung. Dafür weiß aber von Anfang an jeder Ehepartner, woran er ist, und kann für sich selber sorgen. Gütertrennung ist für den vermögenderen Ehepartner im Falle einer Scheidung die interessanteste Option. Da jedoch die Zukunft nicht vorhersehbar ist, kann man unter Umständen auch ein Eigentor schießen.
  • eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Ihr Ziel ist es, das während der Ehe erarbeitete (!) Vermögen auszugleichen. Nicht ausgeglichen werden je nach individueller Vereinbarung hingegen Wertsteigerungen von Vermögen, das die Partner in die Ehe einbringen oder während der Ehe erben, ebenso wenig wie Vermögen aus Unternehmen. "Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist heutzutage die beliebteste Option, für die sich 80 Prozent aller Paare mit Ehevertrag entscheiden", so Kistler.

Viele Paare wären mit einer der drei Optionen besser beraten als mit der unmodifizierten Zugewinngemeinschaft, davon ist Anwältin Kistler überzeugt: "Ein Ehevertrag kann auch während einer Ehe abgeschlossen werden – besser spät als nie!"

Viele Paare zögern trotzdem, während oder gar vor der Ehe Scheidungsvorsorge zu betreiben – als zu unromantisch gilt eine solche Vereinbarung, wenn man doch eigentlich im siebten Himmel schwebt. "Unromantisch ist es auch, Beziehungen auf Abhängigkeit aufzubauen. Das ist ohne Ehevertrag oft der Fall", erwidert Therapeutin Alexandra Hartmann. "Außerdem geht man ja auch zum Notar und schreibt sein Testament, ohne danach jeden Tag an seinen bevorstehenden Tod zu denken. Wenn man heiratet, sollte zwar eine starke emotionale Basis vorhanden sein. Doch es gibt auch eine sachliche Ebene: Eine Ehe ist ein Vertrag. Und wenn man sich liebt, sollte sie der für beide Seiten beste Vertrag sein. Ist der dann erst einmal besiegelt, kann das Paar ihn hoffentlich in eine Schublade legen und nie wieder auspacken."

Fazit: So vertragen sich Amor und Mammon

  1. Das Problem liegt nicht nur beim Partner: Dass einen Menschen Vermögensunterschiede in einer Beziehung belasten, hat weniger mit dem Partner oder der Beziehung als mit einem selbst zu tun. Es gilt, zuerst die eigene Haltung zu Geld, Haben, Nicht-Haben, Schenken, Beschenkenlassen und Verlieren zu erforschen. Steht man wirklich hinter dieser Einstellung, oder ist sie ein Relikt der Herkunftsfamilie oder einer früheren Beziehung?
  2. Reflektieren ist Silber, Reden ist Gold: Wenn finanziell der Schuh drückt, müssen Partner früher oder später darüber reden. Voraussetzung für funktionierende Finanzkompromisse ist jedoch, dass die Partner sich einig über den Stellenwert von materiellem Reichtum sind. Es ist gut erforscht, dass sich in puncto Wertvorstellungen Gleich und Gleich gesellen sollten. "Wenn einem Partner materieller Reichtum wirklich deutlich wichtiger ist als dem anderen, sind unlösbare Konflikte vorprogrammiert", warnt Alexandra Hartmann.
  3. Eine Ehe gleicht Vermögensunterschiede nicht automatisch aus: "Es ist ein Irrglaube, zu denken, dass eine Eheschließung automatisch die Finanzen beider Ehepartner ins Gleichgewicht bringt", betont Anwältin Kistler. "Die Versorgerehe gibt es nicht mehr, weshalb im Falle einer Scheidung jeder auf seine eigenen Wurzeln zurückfällt. Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin – das ist passé."
  4. Better safe than sorry: Eheverträge können Vermögensunterschiede ausbalancieren oder zumindest dafür sorgen, dass im Falle einer Trennung keine neuen, gravierenden Ungleichheiten geschaffen werden.

Die Antworten unserer Experten sind kein Ersatz für eine individuelle rechtliche oder psychosoziale Beratung.

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