Die erste Steuererklärung: Geld zurück vom Staat - so geht es

Autor*innen
Stefan Bittner
Geschäftsmann steht mit zu Fäusten geballten Händen auf seinem Laptop

Früher oder später trifft es fast jeden: Die erste eigene Steuererklärung steht an. Manche müssen erst aktiv werden, sobald sie ihr erstes Gehalt verdienen. Für andere lohnt sich die Steuererklärung schon während des Studiums. Doch wie funktioniert das genau?

e-fellows schreiben für e-fellows

In unserer Gastautoren-Serie präsentieren wir ausgewählte Artikel, verfasst von unseren Nutzer:innen.

Du hast Spaß am Schreiben und möchtest auch einen Text zu unserer Serie beisteuern? Schick uns deine Artikelidee – oder wähle einfach ein von uns vorgeschlagenes Thema aus.

1. Was ist eigentlich eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung ist eine Art Abrechnung des Steuerzahlers mit dem Finanzamt. Der Arbeitnehmer gibt dabei

  • seine steuerpflichtigen Einnahmen an und
  • die Ausgaben, die seine Steuerlast mindern.

Aus diesen Angaben errechnet das Finanzamt, wie viel Steuern du genau zahlen musst und verrechnet diese mit den schon gezahlten Steuern. Am Ende bekommst du einen Steuerbescheid zugeschickt, die offizielle Berechnung des Finanzamts. Daraus ergibt sich, ob du zu viel Steuern gezahlt hast und Geld zurückbekommst, ob alles auf den Cent genau aufgeht, oder ob du zu wenig Steuern gezahlt hast und nachzahlen musst.

2. Wer muss eine Steuererklärung machen? Auch Studenten?

Gehen wir vom normalen Arbeitnehmer aus (90 Prozent aller Erwerbstätigen). Jeden Monat behält dein Arbeitgeber einen Anteil von deinem Gehalt ein und zahlt ihn als Steuern direkt ans Finanzamt. Fast immer kannst du einen Teil davon wiederbekommen. Daher ist eine Steuererklärung für die meisten sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn du eigentlich gar keine Steuern zahlen müsstest, weil dein Einkommen sehr niedrig ist. Typischer Fall: Ferienjobs im Studium, bezahlte Praktika oder der Berufseinstieg mitten im Jahr. Du musst eine Steuererklärung machen, wenn

  • du neben deinem Gehalt sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 Euro hast (zum Beispiel Einkünfte durch Vermietung)
  • du bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst (Steuerklasse VI)
  • du auf deiner Lohnsteuerkarte zusätzlich sogenannte Freibeträge hast eintragen lassen, weil du schon während des Jahres mehr netto wolltest, und dein Einkommen über 10.200 Euro beträgt.

3. Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Offizieller Abgabetermin ist immer der 31. Mai des Folgejahres bei dem Finanzamt, bei dem du momentan deinen Wohnsitz hast. Wenn du dir Hilfe von einem Steuerberater holst, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Fällt einem erst später auf, dass sich eine freiwillige Steuererklärung doch gelohnt hätte, so hat man dafür bis zu vier Jahre Zeit (Steuererklärung 2015 also bis Ende 2019).

4. Welche Unterlagen muss ich sammeln?

Als erstes brauchst du eine Steuer-ID. Die Steuer-ID gilt ein Leben lang und wurde dir 2008 per Post zugeschickt (für alle nach 2008 geboren: kurz nach der Geburt). Hast du noch keine Post bekommen, wende dich an das Finanzamt, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Außerdem brauchst du deine Lohnsteuerbescheinigung und sämtliche Unterlagen, die deine Angaben bestätigen: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge etc. Falls das Finanzamt Ausgaben nicht anerkennt, weil Unterlagen fehlen, kannst du diese nachreichen. Sogar wenn dein Steuerbescheid schon angekommen ist, kannst du noch Einspruch gegen ihn erheben und die Unterlagen nachreichen.

5. In welches Formular kommt was rein?

Die Formulare gibt es entweder beim Finanzamt selbst oder über Elster (siehe unten). Du kannst auch eine Steuersoftware nutzen. Obligatorisch für alle ist das Hauptformular (Mantelbogen). Hier trägst du deine persönlichen Daten ein sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. (Was das ist, erfährst du unter Punkt 6). Zusätzlich gibt es ein gutes Dutzend weiterer Formulare. Die am häufigsten benötigten sind:

  • Anlage N: Für Arbeitnehmer
  • Anlage AV: Für alle Riester-Sparer
  • Anlage KAP (und eventuell AUS): Für Kapitaleinkünfte, trotz Abgeltungssteuer oft immer noch nötig
  • Anlage Kind
  • Anlage G bzw. S: gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Hier werden Beiträge zur Altersvorsorge und zur Krankenversicherung eingetragen, da diese teilweise die Steuerlast vermindern.

6. Wie berechnet sich meine Steuer?

Das Steuerrecht unterscheidet sieben verschiedene Einkunftsarten, bei denen du jeweils getrennt Einnahmen minus dafür aufgewendete Ausgaben berechnest. Bei Arbeitnehmern heißen diese Werbungskosten (= Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Arbeitslohns, s.u.):

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Nichtselbstständige Arbeit (Arbeitnehmer)
  • Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden...)
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z.B. Renten...)

Von der Summe dieser Einkünfte werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und eventuell Kinderfreibeträge abgezogen. Heraus kommt das zu versteuernde Einkommen. Steuern werden allerdings erst über dem Grundfreibetrag von 8.130 Euro fällig. Dabei ist der Steuersatz umso höher, je mehr du verdienst (progressiver Steuertarif: 14 Prozent bis 42 Prozent). Außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel Kosten, die durch Krankheit, Scheidung oder Beerdigung von Angehörigen entstehen. (Details bei Wikipedia). Zu den Sonderausgaben siehe Punkt 8.

7. Werbungskosten

Werbungskosten sind bei Arbeitnehmern die wohl am häufigsten verwendete Steuersparkategorie. Der Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro wird immer dann vom Finanzamt automatisch herangezogen, wenn deine Ausgaben geringer sind – allerdings darf dein Einkommen durch den Werbungskostenpauschbetrag nicht negativ werden. Zu deinen Werbungskosten zählen zum Beispiel:

  • Bewerbungskosten: Kosten für Inserate, Kauf von Zeitschriften, Bewerbungsmappen, Telefongespräche, Fahrten (soweit nicht erstattet), Fachbücher usw. Laut FG Köln 7.7.2003, Az. 7 K932/03 kann auch pauschal 8,50 Euro pro Bewerbung angesetzt werden (2,50 Euro ohne Mappe, z.B. per E-Mail).
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten: Diese kannst du absetzen, wenn du nach dem Studium für den Berufsantritt in eine andere Stadt umgezogen bist. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen und Maklergebühren auch sonstige Umzugskosten (Pauschale: 636 Euro, 1.271 Euro für Verheiratete).
  • Fortbildungskosten: Jede beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildungsmaßnahme, die nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums besucht wird, näheres siehe unten.
  • Fahrtkosten: Mittlerweile wieder 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag unabhängig vom Verkehrsmittel. Prinzipiell ist die kürzeste Verbindung anzusetzen (auch das Finanzamt kennt Google Maps), Umwege sind möglich, zum Beispiel, wenn sie trotz längerer Strecke schneller sind.
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Arbeitsmittel (Fachliteratur, Büromaterial, Computer, Schreibtisch, Aktentasche, Druckerpapier, Stifte...) Kostet ein Arbeitsmittel über 487,90 Euro wird der Preis auf die Nutzungsdauer (gemäß AfA-Tabellen) verteilt. Eventuell musst du einen Teil abziehen, wenn du das Gerät auch privat nutzt (z.B. Computer).
  • Berufskleidung: Alles, was man auch privat tragen könnte, ist leider keine Berufskleidung. Damit fällt zum Beispiel der Anzug fürs Büro weg.
  • Berufliche Auswärtstätigkeit (Dienstreise): Tätigkeit abweichend von der regelmäßigen Arbeitsstätte
  • Arbeitszimmer: Wenn du ausschließlich zuhause arbeitest, weil dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszimmer zur Verfügung stellen kann, kannst du die Miete für das Zimmer absetzen.
  • Kontoführungsgebühren: 16 Euro werden pauschal anerkannt, wenn keine höheren Kosten vorliegen.
Normalerweise sind Promotionskosten Ausbildungskosten und fallen somit unter die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (4.000 Euro). Ist die Promotion jedoch relevant für den späteren Beruf, zum Beispiel bei einer Hochschulkarriere, und man begründet dies, fallen alle Promotionskosten unter die unbeschränkt abzugsfähigen Werbungskosten, da sie mit dem zukünftigen Einkommen zu tun haben.
Tipp von e-fellow Jan

8. Sonderausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen: Für die gesetzliche Rentenversicherung (2011: 20 Prozent deiner Beiträge) und für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung in voller Höhe. Für Privatversicherte stellt die Versicherung eine Aufteilung der Beiträge in abzugsfähige und darüber hinausgehende Beitragszahlungen aus. Sonstige Versicherungen (Berufsunfähigkeit / Haftpflicht / Unfall und so weiter) werden nur noch berücksichtigt, wenn die Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 Euro nicht überschritten haben. Da diese Grenze bereits ab einem Jahresgehalt von 21.500 Euro erreicht wird, fallen bei den meisten Arbeitnehmern die sonstigen Versicherungen leider unter den Tisch.
  • Kirchensteuer
  • Spenden: Maximal 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte, bis 200 Euro reichen Zahlungsbelege wie Kontoauszüge, darüber ist eine Spendenquittung nötig. Wenn deine Spenden höher sind, zum Beispiel, weil du nichts verdienst und trotzdem spendest, kannst du deine Spenden zeitlich unbegrenzt vortragen lassen, damit sie sich später lohnen, wenn du dein erstes Geld verdienst.
  • Studium: Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium an Hoch-/Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen sind bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Zu den abziehbaren Kosten gehören zum Beispiel Lehrgangsgebühren, Studiengebühren, Arbeitsmittel, Zinsen für Ausbildungsdarlehen, eventuell doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten und so weiter. Klingt toll, ist es aber in der Praxis nicht, da Sonderausgaben nur mit den Einkünften des selben Jahres verrechnet werden können und somit bei den meisten Studenten nutzlos verfallen. Näheres steht dazu im Artikel Studium von der Steuer absetzen.

Automatisch berücksichtigt wird zudem der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro, den aber fast jeder knacken kann.

9. Elster und weitere elektronische Helfer

Um deine Einkommenssteuer am Computer zu machen, kannst du Elster benutzen, die kostenlose Steuersoftware des Finanzamts. (Analogien zwischen dem diebischen Vogel und dem Finanzamt sind natürlich ganz zufällig. Anscheinend haben auch Finanzbeamte Humor ...) Vorteil: Das Programm übernimmt deine Vorjahresdaten und prüft, ob deine Einträge plausibel sind. Nachteil: Elster gibt natürlich keine Steuerspartipps.Wer das sucht, kann auf kostenpflichtige Programme zurückgreifen. Neben einer Ausfüllhilfe und einem Glossar zum Nachschlagen verfügen sie teilweise über eine Schnittstelle mit Elster, so dass du deine Daten gleich elektronisch übermitteln kannst. Allerdings solltest du dich vor dem Kauf gut über Qualität und Zuverlässigkeit des Programms informieren, da viele bei etwas komplexeren Fällen kapitulieren. Ob Elster oder eine andere Steuersoftware – eines bleibt dir nicht erspart: Nach dem Ausfüllen musst du die unterschriebene Erklärung und deine Belege per Post an das Finanzamt schicken. 

Bewertung: 4,5/5 (161 Stimmen)

Weitere Artikel rund ums Geld sparen