Arbeitsrecht bei Krankheit: Das musst du im Krankheitsfall beachten

Autor*innen
Maximilian Fleschhut
Mann mit Stethoskop, blauem Kittel und Mundschutz hält eine Spritze hoch.

Heiserkeit, Virusinfekt, Rückenschmerzen – bei Krankheit ist an Arbeiten oft nicht zu denken. Welche Rechte haben Arbeitnehmer und welche Pflichten gelten im Krankheitsfall? e-fellows.net hat sich für dich mit dem Arbeitsrecht bei Krankheit auseinandergesetzt. 

Ein krankheitsbedingter Ausfall ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unangenehm – doch der Gesetzgeber hat für den Fall der Fälle vorgesorgt. Auch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dienen häufig als Regelungsgrundlage bei Arbeitsunfähigkeit und Krankheit. So wird sichergestellt, dass du dich als Betroffener zu Hause auskurieren kannst, sofern du einige wenige arbeitsrechtliche Pflichten wahrnimmst; deine finanzielle Absicherung regelt solange das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Andererseits genießt auch der Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers gesetzliche Rechte, wenn er seine Pflichten wahrnimmt. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Krankmeldung vor Dienstbeginn

Bist du krank und kannst nicht arbeiten, muss deine Krankmeldung dem Unternehmen bei Dienstbeginn vorliegen. Diese Meldepflicht ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Sobald eine Erkrankung festgestellt wurde, informierst du umgehend deinen Arbeitgeber, dass du am gleichen Tag oder für mehrere Tage krankheitsbedingt ausfällst. Ein Anruf reicht aus, wenn im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen bestehen. Meldest du dich erst nach Dienstbeginn bei deinem Arbeitgeber krank, verstößt du möglicherweise gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Tritt dieser Fall häufiger auf, riskierst du eine Abmahnung oder verhaltensbedingte Kündigung. Spätestens nach drei Tagen muss eine ärztliche Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegen. Achtung: Es zählen die Kalendertage, nicht die Arbeitstage. Jedoch können Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegen, dass die Krankschreibung schon am ersten Tag vorliegen muss. Fühlst du dich am Ende deiner Krankschreibung immer noch nicht fit, brauchst du auf jeden Fall eine Attest-Verlängerung.

Was ist während der Arbeitsunfähigkeit erlaubt?

Wer nicht arbeiten kann, kann auch nicht ausgehen, oder? Die Antwort ist eindeutig: Kommt drauf an. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer im Krankenstand den Anweisungen des Arztes folgen und alles tun, was deine Genesung beschleunigt. Alle Fälle, die der ärztliche Rat nicht abdeckt, musst du mit Allgemeinverstand und Lebenserfahrung bewerten. Wenn also der Arzt bei einer Grippe absolutes Sportverbot erteilt, gilt das Verbot – nach allgemeiner Lebenserfahrung – auch für alle anderen körperlichen Anstrengungen. Es wäre also keine gute Idee, im Krankenstand einem Freund beim Umzug in den vierten Stock zu helfen. Doch musst du nicht bei jeder Krankheit das Bett hüten. Mit Rückenschmerzen kann die sitzende Bürotätigkeit zur Qual werden, Bewegung aber deine Genesung fördern. Wenn du vom Chef beim Gymnastiktreiben im Park erwischt wirst, solltest du nicht um deine Anstellung bangen.

Krank ist nicht gleich krank

Was ist mit entspanntem Kaffeetrinken im Freundeskreis, während sich deine Kollegen abrackern? Auch hier macht die Krankheit den Unterschied: Hat der Arzt dir wegen hohen Fiebers Bettruhe verschrieben, sind auch Treffen mit Freunden verboten (es sei denn, die Freunde bringen den Kaffee ans Krankenbett). Hast du ein gebrochenes Bein, ist gegen einen Plausch im Café nichts einzuwenden. 

Entgeltfortzahlung – auch im Krankheitsfall abgesichert

Dank Arbeitsschutz musst du musst nicht um deine Finanzen fürchten: Denn auch bei Krankheit ist dir eine Entgeltfortzahlung unter bestimmen Voraussetzungen garantiert. Der Anspruch gilt sogar für Teilzeitarbeiter und Minijobber, wenn sie seit mindestens vier Wochen angestellt sind. Bei unverschuldeten Krankheiten ist dir die Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen sicher. Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu 100 Prozent deinem Einkommen. Dauert deine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, kannst du Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Die Lohnfortzahlung entspricht meist 70 Prozent des Bruttolohns. Selbstverständlich brauchst du hierfür eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Beschränkt ist die Lohnfortzahlung auf höchstens 78 Wochen.

Krankgeschrieben im Urlaub

Erkrankst du in deiner Urlaubszeit, verfallen die Urlaubstage nicht. Arbeitsrechtler argumentieren, dass du im Krankheitsfall nicht mehr urlaubsfähig bist und somit den Urlaub gar nicht nehmen kannst. Voraussetzungen sind eine Krankmeldung am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sowie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Reichst du dieses Attest beim Arbeitgeber ein, kann dir nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) der Krankheitszeitraum nicht von deinem Urlaubskonto abgezogen werden.

Arbeiten trotz Krankenschein?

Hin und wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, bevor die Krankschreibung ausläuft – sei es aus Pflichtgefühl, schlechtem Gewissen gegenüber den Team-Kollegen oder weil die Genesung schneller voranging als gedacht. Grundsätzlich ist das kein Problem, denn die Entscheidung, ob du arbeitsunfähig oder arbeitsfähig bist, liegt bei dir selbst. Die ärztliche Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot; ein Krankenschein stellt bloß fest, dass du im arbeitsrechtlichen Sinne arbeitsunfähig bist und gibt eine Prognose ab, wie lange dieser Zustand möglicherweise andauert. Die Prognose kann aber auch danebenliegen – erfreulicher Weise bist du bist nach drei statt fünf Tagen wieder arbeitsfähig. Eine "Gesundschreibung" gibt es also im Arbeitsrecht nicht. Hast du dich mit deiner Genesung überschätzt, kannst du wieder nach Hause gehen, denn die Krankschreibung gilt für ihren ausgeschriebenen Zeitraum weiter.

Entgegen aller Mythen besteht prinzipiell auch dein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn du vorzeitig an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst. Probleme treten dann auf, wenn der Unfall durch die Erkrankung überhaupt erst zustande kam. Der Arbeitgeber ist in der Fürsorgepflicht und kann dich nach Hause schicken, wenn du andere Mitarbeiter gefährdest oder du nicht voll konzentriert (an Maschinen) arbeiten kannst. 

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