Studieren in der Schweiz: Studium im Herzen Europas

Über einem aufgeschlagenen Buch schwebt ein Doktorhut. Eine Hand hält die Quaste.

Die schweizerische Hochschullandschaft ist überschaubar, aber international anerkannt. Außerdem kannst du je nach Uni auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch studieren. Weitere Infos für dein Studium in der Schweiz findest du im Beitrag.

Hochschullandschaft in der Schweiz

Die Hochschullandschaft in der Schweiz ist klein. Es gibt zum einen die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und zum anderen zehn reguläre Universitäten. Der größte Unterschied zwischen den ETH und den Universitäten ist die deutlich technischere Interpretation der angebotenen Studiengänge und zum anderen natürlich die nationale Förderung, wohingegen für die Universitäten die jeweiligen Kantone für die Finanzierung zuständig sind.

In der Schweiz kannst du in drei der vier Landessprachen studieren. Die Universitäten Basel, Bern, Luzern, St. Gallen, Zürich und die ETH Zürich sind im deutschsprachigen Teil der Schweiz. Die Universitäten Genf, Lausanne und Neuchâtel sowie die ETH Lausanne befinden sich im französischsprachigen Teil der Schweiz. Es gibt sogar eine zweisprachige Universität, die Universität Freiburg Schweiz – hier kannst du auf Deutsch und Französisch studieren. Schließlich gibt es im Tessin noch die Universität Lugano, bei der du auf Italienisch und Englisch studieren kannst.

Darüber hinaus gibt es noch Fachhochschulen und private Universitäten. Für die Auswahl des Studiengangs helfen dir die Websites der Unis sowie Übersichten:

Wenn du einen Studiengang gefunden hast der dich interessiert, musst du dich offiziell bewerben. Schweizer Bürger können an jeder Universität studieren. Dies gilt für Ausländer, insbesondere Nicht-EU-Bürger, leider nicht ohne Weiteres. Insbesondere in St. Gallen oder der ETH Zürich kommen teilweise noch Auswahlgespräche hinzu.

Hast du selbst in der Schweiz studiert? Dann hilf uns, diesen Artikel zu aktualisieren und meld dich einfach mit deinen Änderungsvorschlägen unter redaktion@e-fellows.net.

Universitäten-Ranking der Schweiz

Insbesondere die ETH Zürich ist das Aushängeschild der Schweizer Hochschullandschaft und auch ganz vorne bei internationalen Universitäts-Rankings dabei. Oft lohnt es sich aber insbesondere die Wahl der Universität auch vom Fach abhängig zu machen, da regional die fachlichen Stärken der Universitäten verschieden sind.

Im sogenannten TopUniversities Ranking steht die ETH Zürich unangefochten an der Spitze der Schweizer Universitäten:

  1. ETHZ (Rang 8)
  2. EPFL (Rang 14)
  3. Universität Zürich (Rang 70)
  4. Universität Genf (Rang 105)
  5. Universität Bern (Rang 119)
  6. Universität Basel (Rang 138)
  7. Universität Lausanne (Rang 176)
  8. Universität der italienischen Schweiz (Rang 240)
  9. Universität St. Gallen (Rang 459)
  10. Universität Freiburg (Rang 561)

Quelle: TopUniversities Ranking (2022)

Studieren in der Schweiz

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen variieren zwischen den Universitäten und Studiengängen. Ob eine Zulassung auch zum Frühjahrssemesters möglich ist, ist fachabhängig. Es kann durchaus möglich sein, dass Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis andere Bewerbungsfristen einhalten müssen.

Für das Studium in (Zahn-)Medizin erfolgt eine Bewerbung grundsätzlich zum Herbstsemester über swissuniversities.ch. Der Anmeldeschluss ist dabei einheitlich auf den 15.02. festgesetzt.

Semesterzeiten

In der Schweiz sind die Semesterzeiten an Universitäten häufig anders, als jene in Deutschland. Das Frühjahrssemester (FS) startet im Februar und endet im August. Das Herbstsemester (HS) startet im September und endet im Januar. Insbesondere ist es dadurch schwer zum FS an eine Schweizer Universität zu wechseln, da die Semester sich offensichtlich mit denen einer deutschen Universität hier stark überschneiden.

Studiengebühren

Schweizer Universitäten erheben einheitlich Studiengebühren. Sie entfällt bei einem Studienaufenthalt in der Schweiz über das Erasmus-Programm. Die Studiengebühren für Schweizer und Bürger der EU-Staaten betragen häufig bis zu 1.000 Euro pro Semester. Wohingegen Nicht-EU-Bürger einen immens höheren Betrag zahlen.

Promovieren in der Schweiz

Wenn du eine Promotion anstrebst, kannst du dies ebenfalls an allen Schweizer Universitäten beginnen. Das Schöne ist, dass du während der Promotionszeit als "Promotionsstudent" eingeschrieben bist und damit alle Vorzüge eines Studierenden genießt. Für Doktoranden gilt das oben beschriebene Auswahlverfahren nicht – hier bewirbst du dich direkt bei dem jeweiligen Lehrstuhlinhaber. Dieser wird dir dann sagen, wie das weitere Verfahren ist (i.d.R. erhältst du einen Arbeitsvertrag an der jeweiligen Universität). Eine gute und relativ häufig praktizierte Möglichkeit ist, extern zu promovieren, d.h. du wirst über ein Forschungsprojekt finanziert oder von einer der dreizehn Förderwerke in Deutschland. Hier sind die Bestimmungen aber stark unterschiedlich – du solltest dich vorher informieren, ob ein Auslandsstipendium möglich ist.

Die Doktorwürde, die dir verliehen wird, hat ein etwas anderes Notensystem als in Deutschland. Den akademischen Grad darfst du aber problemlos auch in Deutschland tragen. Einige Universitäten verleihen einen eigenen Dr. HSG (St. Gallen) oder Dr. ETH (ETH Zürich).

Leben und wohnen in der Schweiz

Wohnungssuche und Anmeldung

Die Wohnungssuche und -situation in der Schweiz hängt ganz vom Studienort ab. Die Wohnungssituation in Zürich und Genf ist ungleich schlechter als z.B. in Luzern oder Fribourg. In der Schweiz gibt es nur vereinzelt Studentenwohnheime, die auch meist privat bzw. kirchlich organisiert sind. Am einfachsten ist, du schaust dir einmal die Wohnungsangebote auf den Onlineportalen an oder fährst direkt am Studienort vorbei, um die Aushänge an den Universitäten einzusehen. In Zürich und Genf kann die Wohnungssuche ziemlich anstrengend werden, weil du dich mit zwischen 20 und 100 Leuten um eine Wohnung bewirbst. Aber nicht aufgeben – man findet eigentlich immer etwas.

Bei der Wohnungssuche hilft es, wenn du alle Unterlagen unaufgefordert, und vollständig einreichst. Meistens wird eine so genannte Betreibungsauskunft verlangt, das Pendant zum SCHUFA-Auszug in Deutschland. Die jeweilige Betreibungsauskunft erhältst du beim Betreibungsamt deines Kantons (Voraussetzung ist eine Aufenthaltsbewilligung). Kommst du direkt aus Deutschland, reicht meistens der SCHUFA-Auszug. Es hilft einen Lebenslauf, Lohn- und Stipendiennachweise, sowie insbesondere (schweizerische) Bürgschaften beizulegen. Wenn du dann eine Wohnung hast, musst du dich noch beim Kanton anmelden (siehe weiter unten "Aufenthaltsbewilligung"). Jeder Wohnungs- und Kantonwechsel ist bei der Meldebehörde anzugeben. Nicht immer ist dies online möglich, Informationen hierzu erhältst du auf den Internetseiten des jeweiligen Kantons.

Einreise und Zollbestimmungen

Bei der Einreise, insbesondere mit Umzug, musst du beim Schweizer Zoll vorbei. Wenn du alle Unterlagen richtig ausgefüllt dabei hast, ist der Umzug überhaupt kein Problem. Wenn du mit einem LKW umziehst, sollte dieser nicht mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht haben. Du brauchst eine Liste mit allen Gegenständen, die du einführst (inklusive der Gegenstände, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden, z.B. das Fahrrad, das deine Eltern später noch mitbringen). Lebensmittel inklusive Alkohol für den privaten Verzehr kannst du ebenfalls problemlos mit einführen. Insbesondere sind dabei auch Fahrzeuge anzugeben, die du später einführen wirst.

Die Einfuhr deines Autos ist etwas komplizierter, weil du dies als Übersiedlungsgut offiziell einführen musst. Nähere Informationen erhältst du beim Straßenverkehrsamt deines Kantons. Die Übersiedlung kann nur an größeren, dafür vorgesehenen Zollgrenzen erfolgen (in der Regel beim Autobahnzoll, also Plakette vorher kaufen) und hier auch nur zu bestimmten Zeiten. Insbesondere an beliebten Umzugszeiten (Samstagsvormittag) kann sich hier ein längerer Stau bilden. Diese Zeit sollte man also in die Planung einbeziehen. Eine Einreise mit Umzugsgut an einem Sonntag ist nicht möglich und man sollte damit rechnen an einem Grenzübergang mit einem solchen angehalten zu werden.

Da die Schweiz nicht Teil der EU ist, kannst du dir unter Umständen die deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen, falls du Waren aus Deutschland bestellst. Für Waren unter einem Wert von 300 CHF musst du sogar keine schweizerische Mehrwertsteuer zahlen, falls du sie selber einführst.

Aufenthaltsbewilligung

Jeder ausländische Bürger (auch EU Bürger) benötigt eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Wenn du dich in Deutschland abmeldest, mindestens eine C-Bewilligung hast und dein Personalausweis abläuft, bekommst du keinen neuen. Der Ausländerausweis (oder dein Reisepass) wird so zu deinem offiziellen Ausweisdokument. Es gibt insgesamt sechs Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Bürger in der Schweiz:

  • Kurzaufenthalt bis zu drei Monate: Bürger aus den EU-Staaten benötigen keine Aufenthaltsbewilligung.
  • Kurzaufenthaltsbewilligung L wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr erteilt. Die Gültigkeitsdauer ist die Dauer des Arbeitsvertrags.
  • Aufenthaltsbewilligung B wird in erster Linie ausgestellt für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag, der über ein Jahr gilt bzw. mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.
  • Aufenthaltsbewilligung C gilt unbeschränkt, muss aber alle fünf Jahre erneuert werden. Man erhält die C-Bewilligung erst, wenn man mindestens fünf Jahre eine B-Bewilligung hatte.
  • Bewilligung für Stagiaires: Stagiairebewilligung wird an Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren im Hinblick auf eine berufliche oder sprachliche Weiterbildung ausgestellt. Sie ist maximal 18 Monate gültig.
  • Grenzgängerbewilligung G ist wie der Name schon sagt für Grenzgänger (vollständige berufliche und geographische Mobilität) und ist gültig so lange du einen Arbeitsvertrag hast.

Für das Studium in der Schweiz ist für dich vor allem die L-Bewilligung und die B-Bewilligung relevant. Wenn du nur für ein Semester studierst brauchst du u.U. ohnehin keine Aufenthaltsbewilligung, studierst du komplett in der Schweiz bekommst du die B-Bewilligung. Wenn du nachweisen kannst, dass du an einer Universität immatrikuliert bist, ist der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung kein Problem. Die Bewilligung bekommst du bei der Migrationsbehörde des Kantons bzw. der Stadt, in der du studierst. Vorzulegen ist neben der Immatrikulationsbescheinigung auch der Mietvertrag deiner Wohnung/deines Zimmers. Dabei wird auch ein Nachweis über deine finanziellen Mittel von Vorteil sein. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, dich spätestens sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz zu melden. Die Kosten für die Aufenthaltsbewilligung belaufen sich zusammen mit der Anmeldung auf rund 100 CHF.

Als Student mit einer B-Bewilligung kannst du im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche nebenher arbeiten, in den Semesterferien sogar darüber hinaus. Jedoch musst du deine Erwerbstätigkeit zwingend melden.

Lebenshaltungskosten

Schweizer Universitäten bieten häufig eine Beispielrechnung für die Lebenshaltungskosten an, an denen du dich ziemlich gut orientieren kannst. Denn die Studiengebühren sind beileibe nicht der größte Ausgabenposten, der auf dich zukommt. Insbesondere die Wohnung, (Auslands-)Krankenversicherung, weitere Versicherungen und Essen schlagen sich deutlich auf die monatlichen Kosten aus.

Die ETH Zürich rechnet beispielsweise sehr realistisch vor:

Fixkosten

Wohnen (Zimmer CHF 400–1.000, Wohnung CHF 800–1.600) 800
Krankenkasse 300
Hausrat-/Privathaftpflichtversicherung 30
Festnetz/Internet/TV/Billag 120
Energie (Elektrizität/Gas) 40
Öffentlicher Verkehr 100

Essen, Haushalt, persönliche Auslagen

Essen 400
Kleider, Schuhe, Coiffeur, Mobile, Freizeit 250
Wasch-, Putzmittel, Körperpflege, Entsorgung 30

Rückstellungen

Zahnarzt, Arzt, Optiker, Medikamente, Geschenke, Reparaturen, kleine Anschaffungen 180
Betrag total in CHF 2.25

Quelle: ETH Zürich (Stand Februar 2017)

In grenznahen Orten wie beispielsweise Basel ist es möglich deutlich günstiger und unter 1.000 CHF im Monat wegzukommen.

Bankkonto

In der Schweiz bekommst du kein Bankkonto ohne Aufenthaltsbewilligung, keine Aufenthaltsbewilligung ohne Wohnsitz und keinen Wohnsitz ohne Arbeitsvertrag oder Immatrikulation. Daher steht das Bankkonto an letzter Stelle, was du eröffnen kannst.

Ausnahme ist hier die Postfinance: Ein PC-Konto (Abkürzung für Postcheck, für Studenten kostenlos) kannst du auch mit einer Adresse in Deutschland eröffnen (ohne Aufenthaltsbewilligung).

Es gibt zahlreiche Tarife für Studenten: In Zürich kannst du beim Studentenkonto der Zürcher Kantonalbank zusätzlich den Nachtverkehr des Zürcher Verkehsvertriebs vergünstigt nutzen.

Krankenversicherung

Das Krankenversicherungssystem in der Schweiz unterscheidet sich stark von dem in Deutschland. Es gibt nur private Krankenversicherungen und du bist verpflichtet, dich während deines Aufenthaltes in der Schweiz auch in der Schweiz zu versichern. Du kannst dich aber unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Einen Tipp, welche Versicherung die beste ist, hat an dieser Stelle keinen Sinn. Auf der Seite von Comparis kannst du Angebote vergleichen. Etwas Besonderes ist das so genannte Franchise-System. Das bedeutet, dass du die Kosten in einem Jahr bis zu einen bestimmten Betrag immer selber zahlst und die Versicherung erst darüber hinaus. Die Monatsbeiträge hängen natürlich sehr stark von dem Franchise-Beitrag ab.

In Ausnahmefällen, insbesondere für Studierende, interessant ist, dass du unter Umständen deine deutsche (private) Versicherung für eine Übergangszeit behalten kannst. Als Student ist dies genau dann der Fall, wenn deine deutsche Versicherung die von dem jeweiligen Kanton geforderten Leistungen in der Schweiz übernimmt und du in der Schweiz entweder keiner Erwerbstätigkeit nachgehst oder lediglich eine Aufenthaltsbewilligung L hast. Näheres findest du auf der Website der KVG.

Ob deine deutsche Krankenversicherung die vom Kanton geforderten Leistungen übernimmt, ist leider von Kanton zu Kanton unterschiedlich – im Kanton Zürich kannst du z.B. weiterhin bei der DKV auslandsversichert sein und es wird vom Kanton (während der Ausbildungszeit) anerkannt. Im Kanton Fribourg geht das nicht, hier musst du eine Schweizer Versicherung nehmen. Eine günstige Alternative zu den (viel teureren) privaten Krankenversicherungen bietet Swisscare an (Bedingung: ausländischer Studierender in der Schweiz). Man muss sie jedoch ähnlich wie ausländische Krankenversicherungen anerkennen lassen.

Mobilfunkverträge

Auch Studierende in der Schweiz können von der Abschaffung der Roaming-Zuschläge innerhalb der EU profitieren. Je nach Definition der Mobilfunkanbieter wird die Schweiz zur EU dazugezählt, so dass unter Umständen beispielsweise ein deutscher Vertrag in der Schweiz künftig voll genutzt werden könnte. Dies muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Alternativ gibt es mehrere Prepaid-Anbieter, die kostengünstige Surfangebote haben. Dazu gehören Lycamobile und Lebara. Jedoch kann man häufig, anders als in Deutschland üblich, nach Nutzen der Frei-MB nicht mit reduzierter Geschwindigkeit weitersurfen.

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