Studienfinanzierung: Die Suche nach dem lieben Geld

Autor*innen
Dina Slanjankic
Ein Geldschein hängt an einem Faden, von unten streckt sich eine Hand danach.

Alles wird teurer: Mieten, Semesterbeiträge, Nudeln im Supermarkt. Für Studierende in Geldnöten lohnt sich ein Blick auf weitere Möglichkeiten als Bafög oder KfW-Kredit.

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Mareen ist 21, als sie ihren Bachelor in Köln startet. Wie viele in ihrem Alter hat sie keine großen Rücklagen und muss trotzdem eine hohe Miete stemmen. Ein Bafög-Antrag wurde abgelehnt. "Mein Vater ist Tischler, meine Mutter Buchhalterin. Es war nicht so, als hätten wir viel Geld über. Aber anscheinend zu viel fürs Amt", erzählt sie. Um das Finanzloch zu stopfen, nimmt sie gleich zwei Jobs an. Einen als Minijobberin in einer Pizzeria und einen als Werkstudentin. So blieb ihr kaum noch Zeit fürs Lernen. Eine andere Lösung musste her, und die fand Mareen schließlich in Form eines Stipendiums. Dank dieser Finanzspritze konnte sie einen Job kündigen. Viele Studierende sind auf solch eine Hilfe angewiesen. Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2021 zeigt: 37,9 Prozent der Studierenden in Deutschland sind armutsgefährdet.

Außerdem sind die Mieten stark gestiegen. 2024 zahlen Studierende im Durchschnitt 479 Euro im Monat, wie Zahlen des Moses Mendelssohn Instituts belegen. In Großstädten wie Berlin oder München liegen die Mieten bei 650 bis 760 Euro. Trotzdem haben viele kein Anrecht auf staatliche Förderungen wie Bafög, da dieses vom Elterneinkommen abhängt. Auch der einst beliebte KfW-Studienkredit ist mit seinem derzeitigen Rückzahlungszinssatz von 9,01 Prozent keine große Hilfe mehr. Aber es gibt noch andere Finanzierungsmöglichkeiten.

So können Studierende ihre finanzielle Lage verbessern: Zuschüsse

Studierende können eine Reihe von Zuschusszahlungen als Finanzhilfe in Anspruch nehmen. Erste Anlaufstelle ist das Elternhaus. Katharina Kurianowski, Berufs- und Studienberaterin bei der Agentur für Arbeit, erklärt: "Die Unterhaltspflicht ist klar im Gesetz festgeschrieben." Rechtlich gesehen sind Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern die Erstausbildung zu ermöglichen. Der Pflichtbetrag ist unter anderem vom Kindesalter, dem Einkommen und der Wohnsituation abhängig. Im Normalfall wird diese Unterstützung im Privaten ausgehandelt. "Kinder können rechtlich vorgehen und ihre Eltern auf Unterhalt verklagen", sagt Kurianowski. "Das sollte aber der letzte Ausweg sein."

Studierende unter 25 können mindestens darauf pochen, dass sie von ihren Eltern das Kindergeld bekommen. Der monatliche Zuschuss von 250 Euro soll schließlich dem Kindeswohl dienen und damit auch einem Studium. Stellen sich die Eltern quer, können ihre Kinder einen Abzweigungsantrag stellen. Dann fließt das Kindergeld direkt auf das eigene Konto. Eine andere Option ist Wohngeld. Dieses soll einkommensschwache Menschen mit einem Mietzuschuss unterstützen. Studierende haben unter anderem dann Anspruch darauf, wenn ihr Studium dem Grunde nach nicht Bafög-förderfähig ist. Wenn es sich beispielsweise um ein Zweitstudium handelt oder der Antragsteller über 45 Jahre alt ist. Ob es wegen zu hohen Elterneinkommens nicht genehmigt wurde, spielt keine Rolle. Eine Ausnahme bilden Menschen, die Bafög als Volldarlehen beziehen. Das Problem beim Wohngeld: Je nach Bundesland müssen Antragstellende ein bestimmtes Mindesteinkommen vorweisen, dürfen aber eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. "Da muss man schon ein Ausnahmefall sein", sagt Kurianowski. Der Wohngeldrechner vom Bund bietet Studierenden eine erste Orientierung.

Kredite und Darlehen

Wer sich anderweitig finanzieren möchte, kann über einen Kredit oder ein Darlehen nachdenken. Das DAKA-Darlehen der Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen stellt eine Möglichkeit dar. Das Besondere: Die Rückzahlung ist zinsfrei. "Es ist aktuell die mit Abstand günstigste Option", sagt Klaus Wilsberg vom Studierendenwerk Köln. Lediglich eine einmalige Verwaltungsgebühr von fünf Prozent wird eingefordert. Der Erhalt ist unabhängig vom elterlichen Einkommen. Studierende müssen jedoch einen Bürgen stellen, der die Absicherung des Darlehens garantiert. Außerdem benötigen sie einen Beweis, dass sie auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, also kein oder nur wenig eigenes Vermögen haben. Bis zu 12.000 Euro als Darlehen können Antragsteller erhalten. Die monatlichen Auszahlungs- und Rückzahlungsraten sind flexibel. Wer einen Auslandsaufenthalt plant, bekommt zusätzlich bis zu 6000 Euro.

Eine Alternative dazu ist der BVA-Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Zinssatz liegt zurzeit bei 5,12 Prozent. Für besondere Ausbildungszwecke ist eine Einmalzahlung von bis zu 3600 Euro möglich. Den Kredit können Studierende ab dem zweiten Semester für bis zu 24 Monate beantragen und erhalten dann monatlich Auszahlungen in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro. Die Rate ist nicht hoch, der Kredit kann aber ein Baustein der eigenen Finanzierung sein. "Ich kenne einige Studierende, die verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen müssen, weil es sonst nicht reicht", sagt Wilsberg. In extremen finanziellen Notlagen bieten zum Beispiel einige Sozialhilfe-Stellen der Studierendenwerke Überbrückungshilfen in Form von kurzfristigen und zinsfreien Krediten an.

Neben öffentlichen Stellen bieten auch Bildungsfonds von Institutionen oder Privatleuten Darlehen für Studierende. Die Rückzahlungshöhe ist an ihr zukünftiges Gehalt gebunden. Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 3000 Euro und einem Zinssatz von 7,5 Prozent beträgt die monatliche Rückzahlung damit 225 Euro. Die Anzahl der Beitragsmonate ist im Vorhinein festgelegt. Hier ist ein Blick ins Kleingedruckte wichtig. "Im Notfall können Kreditnehmer die Rückzahlung des Studierendendarlehens verschieben und werden beraten", sagt Wilsberg. Bei den auf Rendite ausgelegten Bildungsfonds von Privatpersonen können die Regeln abweichen.

Stipendien

"Zum Thema Stipendien sag ich nur: suchen, suchen, suchen!", spornt Wilsberg an. "Die Welt hier ist bunt und bietet vielfältige Angebote, die nur wenige kennen." Bekannt ist das Deutschlandstipendium. Im Jahr 2022 erhielten mehr als 30.000 Studierende diese Förderung. Mareen war eine von ihnen. Die Bewerbung hat sie nur einen halben Tag gekostet. "Der Aufwand ist wirklich nicht groß. Und du hast nichts zu verlieren", sagt sie. Wer das Stipendium ergattern will, muss ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf einsenden und ein soziales Engagement nachweisen. Dafür reicht die Nachhilfe in der Nachbarschaft, eine Kindermannschaft zu trainieren oder aktives Vereinsmitglied zu sein. Mareen hat monatlich 300 Euro bekommen. Das Stipendium läuft ein Jahr, Studierende müssen sich also jährlich neu bewerben.

Im Master finanziert Mareen sich gerade durch das Schmalenbach-Stipendium. Die Bewerbung sei unkompliziert gewesen. Nicht immer sind Bestnoten die Voraussetzung für Stipendien. Vor allem sozial, kirchlich oder politisch engagierte Studierende haben große Chancen, einen Förderer zu finden. Wer sucht, wird oft belohnt. "Ich habe in drei Jahren 10.000 Euro geschenkt bekommen. Und das lassen sich einige entgehen", stellt Mareen fest. Über Datenbanken lassen sich schnell individuelle Programme finden.

Minijobs und Werkstudierende

Ob in der Pizzeria nebenan oder als Hilfskraft an der Fakultät - das verdiente Geld ist gern gesehen. Katharina Kurianowski als Studienberaterin weiß aber, dass es nicht einfach ist, nebenbei zu arbeiten. "Je nach Studiengang kann das Volumen an Arbeitszeit sehr hoch sein." Da passt ein Nebenjob nicht immer rein. Wer in der Lage ist, ein paar Arbeitsstunden einzuschieben, kann sich ein beachtliches Taschengeld verdienen. Dabei gibt es ein paar Spielregeln. Minijobber und Werkstudierende haben eins gemeinsam. Solange sie nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten und unter 538 Euro im Monat verdienen, müssen sie keine Steuern darauf zahlen. Auch bei der Krankenkasse bleibt man im Studierendentarif oder in der Familienversicherung. Durch Werkstudierendenprivilegien ist dies auch bei einem Gehalt von 607,50 Euro möglich, und es fallen Sozialversicherungsbeiträge weg. In die Rentenversicherung wird dennoch eingezahlt. Zu berücksichtigen ist hier der Steuergrundfreibetrag von 11.604 Euro. Für Einkommen darüber hinaus werden Beiträge fällig. Bei den Arbeitsstunden gilt: maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Nicht mehr als 40 Stunden in den Semesterferien oder bei kurzfristigen Beschäftigungen wie Saisonarbeit.

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