LL.M. und Brexit: Wie du deinen Master of Laws in Großbritannien organisierst

Autor*innen
Isabel Schneider
Mann sitzt am Schreibtisch und arbeitet am PC

Der Brexit hat Folgen für das Leben vieler Menschen – auch für deines, wenn du einen LL.M. in Großbritannien planst. Wie du dein Visum beantragst und was du bei der Finanzierung beachten solltest, verrät e-fella Isabel im Gastbeitrag.

Sich um einen Studienplatz für den Master of Laws (LL.M.) im europäischen oder außereuropäischen Ausland zu bewerben, war schon immer mit viel Aufwand verbunden. Großbritanniens EU-Austritt hat nochmal eine Schippe draufgelegt. Die aufreibenden Verhandlungen um den Brexit-Deal haben einen Abschluss gefunden, gerade noch vor Ablauf des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020. "The Brexit transition period has now ended", heißt es dazu sachlich auf der Seite des renommierten King's College London.

Mit Ablauf der Verhandlungsfrist finden die europäischen Verträge nun endgültig keine Anwendung mehr auf die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union. Das bedeutet Veränderungen für alle, die einen Studienaufenthalt in Großbritannien planen.

Über die Autorin

e-fella Isabel Schneider hat Jura mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht in Konstanz studiert. Nach dem Zweiten Staatsexamen möchte sie ihren LL.M. in Schottland absolvieren.

Das ändert sich für dich

Dauert der Studienaufenthalt länger als sechs Monate – wie bei einem LL.M. regelmäßig der Fall – benötigen Studentinnen und Studenten aus Deutschland seit dem 1. Januar 2021 ein Visum. Wer vor diesem Datum eingereist ist, kann als Unionsbürger:in eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das gilt für den Aufenthalt in England, Schottland, Nordirland und Wales.

Eine weitere Folge des Brexit sind die ansteigenden Studiengebühren. Durch den Austritt aus der Europäischen Union kann jetzt zwischen "home" und "EU/international", also zwischen den eigenen Staatsangehörigen und denen aller anderen Nationen, differenziert werden. Universitäten dürfen demnach von Unionsbürger:innen dieselben Gebühren verlangen wie von Studierenden aus Drittländern – und das kann teuer werden. Hinzu kommt, dass einige Fördermöglichkeiten und Stipendien durch den Brexit wegfallen.

Der Weg zum Visum

Ein Studierendenvisum (Student Visa) kannst du im Vereinigten Königreich, zu Hause oder in einem Drittland beantragen. Wenn du die nötigen Unterlagen hast, kannst du den Antrag frühestens sechs Monate vor Beginn deines Aufenthalts stellen. Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf etwa drei Wochen.

Die Checkliste zum Antrag

Zentrales Dokument bei der Antragstellung ist die "Confirmation of Acceptance for Studies" (CAS) deiner Gastuniversität. Darin bestätigt die Universität, dass sie dir einen Studienplatz anbietet und sagt zu, für deinen Antrag auf ein Visum die Schirmherrschaft zu übernehmen. Ohne CAS geht es nicht. Das "Student Visa" gilt nur für ein Studium an dieser Universität und den konkreten Studiengang. Zeitgleich übermittelt dir die Universität weitere Informationen zu den Abläufen bei der Antragsstellung.

Außerdem benötigst du einen Reisepass, ein Personalausweis genügt in diesem Fall leider nicht. Hast du bereits einen Teil der Studiengebühren für deinen LL.M. beglichen, solltest du den entsprechenden Nachweis beilegen. In der Regel weist die CAS die zum Zeitpunkt der Erstellung bezahlte Summe aus. Du musst in der Lage sein, deinen Aufenthalt zu finanzieren und mittels eines medizinischen Tests belegen, dass du nicht an Tuberkulose erkrankt bist (Vorgaben der Behörden zur Covid19-Pandemie lässt dieser Beitrag außen vor). Sollte eines der Dokumente nicht auf Englisch sein, lege eine beglaubigte Übersetzung bei.

Wichtig ist, dass du auf Verlangen nachweisen kannst, dass die Finanzierung deines Aufenthalts steht. Im Wesentlichen hängt die Art des erforderlichen Nachweises davon ab, wie du dich finanzierst. Angenommen werden beispielsweise Kontoauszüge, ein Bestätigungsschreiben deines Kreditgebers oder, im Fall eines Stipendiums, deines Förderers.

So viel kostet dich der LL.M.

Die Britische Einwanderungsbehörde verlangt, dass du dich zumindest die ersten neun Monate deines Studiums über Wasser halten kannst. Für jeden Monat setzt sie Lebenshaltungskosten von 1,334 GBP (Great Britain Pound) an. Wenn du ein ganzes Jahr bleiben möchtest, musst du also nachweisen, dass du zu Beginn deines LL.M. über 12,006 GBP verfügst. Das entspricht umgerechnet etwa 14.000 Euro. Hinzu kommen die Studiengebühren, wenn diese noch nicht bezahlt sind.

Vorteile für Unionsbürger:innen

Die gute Nachricht ist, dass Studierende aus Deutschland als sogenannte "low risk applicants" eingestuft werden. Damit einher geht, dass du von der Verpflichtung befreit wirst, bei der Antragstellung die Unterlagen zur Finanzierung vorzulegen. Trotzdem wird erwartet, dass du sie auf Nachfrage vorzeigen kannst.

Den Antrag stellst du über eine Onlineformular des United Kingdom Visa and Immigration Service (UKVI). Dort lädst du die erforderlichen Dokumente hoch. Zahlreiche Institutionen bieten dir dafür Hilfestellung an, wie etwa der UKVI selbst, der UK Council for International Student Affairs sowie deine Gastuniversität. Schließlich vereinbarst du einen Termin in einem der Visa Application Centre in Berlin, München oder Düsseldorf. Hier werden deine Fingerabdrücke genommen und ein biometrisches Passbild erstellt. Nach der Einreise kannst du die "Biometric Residence Permit" (BRP) – dein Visum – an deiner Gasthochschule oder bei der Post abholen.

Was es sonst zu beachten gibt

Im Zuge der Antragstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 348 GBP an sowie ein Pflichtbeitrag zum britischen Gesundheitssystem in Höhe von 470 GBP. Du bist damit für die Dauer deines Aufenthalts beim National Health Service (NHS) krankenversichert. Streng reguliert ist auch, ob und wie lange ausländische Studierende arbeiten dürfen. Für den LL.M. stellt sich das als unproblematisch dar: Bis zu 20 Wochenstunden dürfen ausländische Postgraduierte, die an einer britischen Hochschule eingeschrieben sind, arbeiten.

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