Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): Kurzfristige Studienaufenthalte für Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film

Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland zu fördern.

Art der Förderung

Gefördert werden kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland für Recherche und Materialsammlung, Hochschulkurse und freie Aufenthalte zur Durchführung eines Projektes.

Gefördert werden Studienaufenthalte für eine Dauer von einem bis zu maximal sechs Monaten. Die genaue Laufzeit wird von der Auswahlkommission festgelegt.

Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Hinweise zur Bewerbung

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan)
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben).
  • Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
  • Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n).
  • Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben im Portal in der Kategorie „Sonstiges“
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist.

Per Post einzureichen:

  • Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht.
  • Bildende Künstler müssen – wenn keine andere Abschlussprüfung vorgesehen ist – die Meisterschülerurkunde vorlegen; sofern keine derartige Urkunde ausgestellt wird, muss eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule beigefügt werden.
  • Die Hochschulabschlussprüfung bzw. der Zeitpunkt, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber die Hochschule verlassen haben, darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; Stichtag ist der 1. Oktober.
  • Eine Einschreibung an einer ausländischen Hochschule wird nicht gefordert bzw. ist von der Art und Dauer des geplanten Studienaufenthalts abhängig (hier sind besonders die Bedingungen zu beachten, die für die USA, Kanada, Australien und Neuseeland gelten)
  • Aufenthalte zur Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen im Ausland werden nicht gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
  • Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten

Geförderte Fachrichtungen

Kunst, Kunstwissenschaft

Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft

Sport

Sportwissenschaft

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