Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): Jahresstipendien für Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film

Ziel des Programms ist es, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Bildende Künste/Design/Film zur künstlerischen Fortbildung im Ausland zu fördern.

Art der Förderung

Gefördert wird die künstlerische Weiterbildung an Hochschulen im Ausland.
Jahresstipendien im Fachbereich Bildende Künste (einschließlich Design und Film) werden für die Dauer von mindestens 7 bis zu maximal 12 Monaten vergeben.

Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

  • Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro
  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen (in der Erstbewerbung zu begründen)
  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache

Hinweise zur Bewerbung

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan)
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (Motivationsschreiben).
  • Eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Die Richtigkeit der Angaben muss von der Hochschule bestätigt sein (z.B. Akademisches Auslandsamt).
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten).
  • Gegebenenfalls Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wird der Abschluss nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen erreicht, müssen die Unterlagen unaufgefordert nachgereicht werden.
  • Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n).
  • Ausgefüllte Liste der Arbeitsproben im Portal in der Kategorie ‚Sonstiges‘
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist.

Per Post einzureichen:

  • Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht.
  • Bildende Künstler müssen – wenn keine andere Abschlussprüfung vorgesehen ist – die Meisterschülerurkunde vorlegen; sofern keine derartige Urkunde ausgestellt wird, muss eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule beigefügt werden.
  • Die Hochschulabschlussprüfung bzw. der Zeitpunkt, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber die Hochschule verlassen haben, darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; Stichtag ist der 1. Oktober.
  • Bewerberinnen und Bewerber des Fachbereichs Bildende Künste (einschließlich Design und Film) müssen sich für Jahresstipendien grundsätzlich an einer ausländischen Hochschule einschreiben.
  • Sie müssen generell nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über die von der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sollten diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausreichend sein, müssen Sie belegen, wie Sie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
  • Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten

Geförderte Fachrichtungen

Kunst, Kunstwissenschaft

Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft

Sport

Sportwissenschaft

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