Stiftung Eutiner Landesbibliothek: Forschungsstipendium
Das Stipendium richtet sich an Doktoranden/innen und an jüngere Postdoktoranden/innen zur Bearbeitung spezieller Forschungsprojekte. Es gibt keine disziplinäre Festlegung für die Bewerber/innen, doch soll das beantragte Forschungsvorhaben in Zusammenhang mit den Sammlungs- und Forschungsschwerpunkten der Eutiner Landesbibliothek stehen.
Forschungsvorhaben aus den Bereichen historische Reiseforschung (einschließlich der historischen Kartographie) und regionale Kulturraumforschung (Kultur- und Literaturgeschichte Eutins und des Fürstbistums Lübeck) sind deshalb besonders willkommen.
Art der Förderung
- Dauer: Sechs Monate, beginnend jeweils am 1. März und 1. September jeden Jahres. In begründeten Fällen ist eine einmalige Verlängerung der Förderung um weitere sechs Monate möglich.
- Höhe: monatlich 800 € zuzüglich 200 € Sachkostenpauschale, insgesamt 1000 €. Auf Antrag wird zusätzlich einmalig ein Zuschuss zu den Kosten der An- und Abreise bis zu einer Höhe von 200 € gewährt.
- Wohnung: Den Stipendiaten/innen wird für die Dauer der jeweiligen Förderung von der Sparkassenstiftung Eutiner Landesbibliothek mietfrei eine Wohnung im „Haus der Stiftungen“ (Vogthaus) in Eutin zur Verfügung gestellt. Es gilt eine Residenzpflicht.
- Für die Dauer des jeweiligen Forschungsstipendiums wird von der Eutiner Landesbibliothek eine Betreuungsperson als wissenschaftliche/r Ansprechpartner/in bestimmt.
Hinweise zur Bewerbung
- Der Bewerbung sind folgende Pflichtdokumente beizufügen:
- eine Erklärung, welche Form der Förderung beantragt wird (siehe unten den Punkt "Voraussetzungen")
- eine kurze Projektskizze (zwei bis fünf Seiten) mit einer Begründung, warum zur Durchführung des Forschungsvorhabens ein Aufenthalt in der Eutiner Landesbibliothek sinnvoll ist
- ein Lebenslauf
- ein aktuelles Passbild
- beglaubigte Kopien der erworbenen Hochschulzeugnisse
- ggfs. Immatrikulationsbescheinigung
- zwei Gutachten von Hochschullehrer/innen
- ggfs. Publikationsliste
- Die Bewerbungen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Von ausländischen Bewerber/innen wird erwartet, dass die abschließende Präsentation in deutscher Sprache gehalten wird.
- Der Bewerbungsschluss liegt jeweils drei Monate vor Beginn des jeweiligen Stipendiums. Für die Beantragung des Stipendiums gelten somit die folgenden Stichtage: 30. November für ein Stipendium ab dem 1. März des Folgejahres und 31. Mai für ein Stipendium ab dem 1. September desselben Jahres.
Voraussetzungen
Das Stipendium richtet sich an
- Doktorandinnen / Doktoranden als Einstieg in ein Promotionsvorhaben (Explorationsstipendium)
- Doktorandinnen / Doktoranden zum Abschluss eines Promotionsvorhabens (Abschlussförderung)
- Postdoktorandinnen / Postdoktoranden aus dem In- und Ausland für ein spezielles Forschungsprojekt (die Promotion sollte nicht länger als sechs Jahre zurück liegen)
Weitere Hinweise:
- Die Forschungsstipendiatinnen / Forschungsstipendiaten sind keine Arbeitnehmer/innen. Sie sind eigenverantwortlich und damit nicht weisungsgebunden tätig, unterliegen jedoch den allgemein geltenden Regelungen und Bestimmungen der Eutiner Landesbibliothek und sind verpflichtet, die von der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) definierten und allgemein anerkannten „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ zu beachten und einzuhalten.
- Die Forschungsstipendiatinnen / Forschungsstipendiaten sollen grundsätzlich während der Öffnungszeiten der Eutiner Landesbibliothek ihre Forschungen verfolgen. Mögliche Abwesenheiten aufgrund auswärtiger Verpflichtungen im Rahmen des Forschungsprojektes oder auch aus anderen Gründen sind vorab mit der zuständigen Betreuungsperson abzustimmen.
- Am Ende des sechsmonatigen Förderzeitraumes sind die Ergebnisse des Forschungsprojektes öffentlich in der Eutiner Landesbibliothek zu präsentieren. Die eventuelle Verlängerung der Förderung entbindet nicht von dieser Präsentationspflicht, in diesem Fall sind zwei öffentliche Präsentationen durchzuführen.
- Eine Publikation der Forschungsergebnisse ist erwünscht. Publikationsmöglichkeiten können von der Eutiner Landesbibliothek angeboten werden. Bei Promotionen, die in der Eutiner Landesbibliothek vorbereitet oder zum Abschluss gebracht wurden, sind bei Veröffentlichung die im Rahmen des Stipendiums in Eutin erreichten Resultate klar zu benennen.
- Die Forschungsstipendiatinnen / Forschungsstipendiaten erhalten nach Abschluss des Stipendiums und Abschlusspräsentation eine qualifizierte Bescheinigung.
- Art des Stipendiums
-
- Forschungsprojekte
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Abschlussarbeiten
- Sprachkurs
- Zielregionen
-
- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Master-Studenten
- Promovierende
- Wissenschaftler
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie
Sozialwissenschaften
Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Kunst, Kunstwissenschaft
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft
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