Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: STAY! und Come and STAY! – Brückenstipendien für promovierte Wissenschaftlerinnen
Die Neue Universitätsstiftung Freiburg und die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg unterstützen Nachwuchswissenschaftlerinnen bei ihrer weiteren wissenschaftlichen Karriere.
Die Universität Freiburg und die Neue Universitätsstiftung Freiburg vergeben deshalb drei Brückenstipendien STAY! beziehungsweise Come and STAY!
Die Stipendien richten sich an Wissenschaftlerinnen mit mindestens eingereichter Dissertation, die eine akademische Laufbahn anstreben und nach der Promotion noch keine Anschlussfinanzierung haben (STAY!) beziehungsweise an Wissenschaftlerinnen, die im Anschluss an ihre Promotion eine wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland aufgenommen haben und ihr nächstes wissenschaftliches Vorhaben an der Universität Freiburg realisieren möchten (Come and STAY!).
Die Brückenstipendien STAY! und Come and STAY! sollen geeigneten Nachwuchsforscherinnen den notwendigen Freiraum zum Verfassen eines Habilitations- oder Forschungsexposés oder eines Antrags auf Leitung einer Forschergruppe (sechs Monate) und anschließend zum Beantragen einer geeigneten Anschlussfinanzierung im wissenschaftlichen Bereich – Projektstellen, Forschungs- beziehungsweise Habilitationsstipendien et cetera – (weitere sechs Monate) ermöglichen.
Nähere Informationen unter www.diversity.uni-freiburg.de/GDManagement/Gender/stay-come-and-stay .
Art der Förderung
Das Brückenstipendium STAY! wird als Vollstipendium gewährt. Es richtet sich an herausragende Nachwuchsforscherinnen mit einer innovativen Skizze für ihr Habilitations- oder Forschungsexposé oder für einen Antrag auf eine Forschergruppenleitung.
Der Förderzeitraum beträgt maximal zwölf Monate. Nach sechs Monaten erfolgt eine Zwischenevaluation.
Der monatliche Stipendienbetrag beträgt 1.800 Euro und wird pro Kind, für das die Stipendiatin einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat, auf Antrag um 300 Euro/Monat aufgestockt.
Jede STAY!-Stipendiatin erhält die Möglichkeit, in das Coaching-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität aufgenommen zu werden.
Zusätzlich zu diesem allen Fakultäten offenstehenden Stipendienprogramm STAY! bietet die Neue Universitätsstiftung Freiburg für Nachwuchsforscherinnen, die im Anschluss an ihre Promotion eine wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland aufgenommen haben und ihr nächstes wissenschaftliches Vorhaben (Habilitationsprojekt, Forschungsprojekt, Forschergruppenleitung) an der Universität Freiburg realisieren möchten, das Brückenstipendium Come and STAY! an.
Hinweise zur Bewerbung
Das Programm wird jährlich im Sommer (Juni/Juli) mit Bewerbungsfrist im Winter (Januar) ausgeschrieben. Mit einer Nachricht über die Vergabe ist in der Regel Ende März zu rechnen. Die Vergabe erfolgt dieses Jahr am 20. April 2018
Ihre vollständige Bewerbung an:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Stabsstelle Gender and Diversity
Mariana Vargas Ustares
Rektorat am Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
Tel: 0761 203 9053
E-Mail: mariana.vargas-ustares@zv.uni-freiburg.de
Gerne können Sie die Bewerbung in elektronischer Form senden (bitte in einer Anlage als PDF-Format, max. 3 MB).
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen müssen (in einfacher Ausfertigung) vorgelegt werden:
- Überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
- Skizze für das Forschungs- oder Habilitationsexposé oder den Antrag auf Leitung einer Forschergruppe, Arbeits- und Zeitplan (maximal fünf Seiten): kurze Skizzierung von Problemstellung, Stand der Forschung und Lösungsansatz; Arbeits- und Zeitplan inklusive Angaben über Anmeldung beziehungsweise Beginn der Habilitationsschrift oder des Forschungsvorhabens oder der geplanten Projektgruppenleitung
- Motivationsschreiben, das die Relevanz des wissenschaftlichen Vorhabens für die Berufs- und Karriereplanung darlegt (maximal zwei Seiten)
- Gutachten des betreuenden Dozenten oder der betreuenden Dozentin (maximal zwei Seiten)
- Erklärung der jeweiligen Fakultät der Universität Freiburg zur Bereitschaft, die Antragstellerin aufzunehmen. Die jeweilige Fakultät muss versichern, dass ein für die vorgesehenen Arbeiten räumlich und apparativ ausreichend ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien: Abiturzeugnis oder Nachweis der Hochschulreife sowie sämtliche Hochschulzeugnisse
- Betreuungszusage eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin der Universität Freiburg
- Sofern die Promotion bereits abgeschlossen ist, sollte die mündliche Prüfung in der Regel nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Dies gilt nicht für die Bewerberinnen für das Brückenstipendium Come and STAY!
- Im Falle eines noch nicht abgeschlossenen Promotionsverfahrens muss der Nachweis über eine bereits eingereichte Dissertation vorgelegt werden
- Erklärung, dass das Vorhaben nicht zeitgleich durch anderweitige Geldzuwendungen aus Stiftungen oder Fördereinrichtungen finanziert wird
- Schriftliche Einwilligung in die Weitergabe der eingereichten Unterlagen an den wissenschaftlichen Beirat der Neuen Universitätsstiftung Freiburg
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Wissenschaftler
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