Barbara-Wengeler-Stiftung: Druckkostenzuschüsse

Nach ihrer Satzung verwirklicht die Barbara-Wengeler-Stiftung den Stiftungszweck, nämlich "den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und den Neurowissenschaften, insbesondere Neurologie, Neurophysiologie, Neuropsychologie und Neuropsychiatrie, zu fördern", auch durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen.

Art der Förderung

Die Stiftung fördert die Veröffentlichung von Dissertationen und Habilitationsschriften oder sonstigen Publikationen auf den genannten Gebieten durch Drucklegung in herkömmlicher Weise und/oder digitale Medien (zum Beispiel CD-Rom, DVD, open access).

Voraussetzungen

  • Bei einem Antrag auf Förderung ist eine Druckversion der Arbeit vorzulegen.
  • Bei Dissertationen und Habilitationsschriften sind vollständige Gutachten aus dem Verfahren einzureichen.
  • Die Stiftung prüft die voraussichtlich entstehenden Kosten und kann dem Bewerber nach Anforderung pauschal einen angemessenen Betrag zur Verfügung stellen.
  • Bei Erscheinen ist dem Stiftungsvorstand pro Mitglied ein Belegexemplar und im Rahmen der Verwendungsprüfung die Schlussabrechnung vorzulegen.
  • In der Publikation ist in geeigneter Form (zum Beispiel durch eine Danksagung im Vorwort) auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
Art des Stipendiums
  • Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten

Geförderte Fachrichtungen

Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften

Philosophie, Psychologie

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften

Gesundheitswissenschaften allgemein

Mathematik, Naturwissenschaften

Biologie

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Weitere Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten