Semesterbeginn: Was Studenten über Geld wissen müssen

Autor*innen
Viktoria Karls
Person lehnt lächelnd auf einem riesigen Geldschein. Im Hintergrund ein Pfeil, der einen Aufwärtstrend darstellt.

Bald geht das Semester los. Höchste Zeit, sich mit Rabatten, Versicherungen und Nebenjobs zu beschäftigen.

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Nur noch wenige Tage, dann füllen sich wieder die Hörsäle an Deutschlands Hochschulen. Für Studenten bedeutet das auch, dass sie sich um Versicherungen, Steuern und ihre Finanzen kümmern müssen.

Versicherungen

Grundsätzlich sind gesetzlich krankenversicherte Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Eine Ausnahme ist, wenn Studierende ein festes monatliches Einkommen von 535 Euro erhalten oder die Minijob-Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro überschreiten. Ab dieser Verdienst- und Altersgrenze sind Studierende versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Sie kostet derzeit einheitlich 87,38 Euro im Monat. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Er beträgt durchschnittlich 2,5 Prozent, bei günstigen Kassen wie der HKK oder der TK geht es mit 2,18 Prozent los. Ab dem 23. Lebensjahr zahlen Studierende zusätzlich 35,91 Euro in eine Pflegekasse ein. Personen, die vor Studienbeginn privat über die Eltern oder alleine versichert waren, müssen sich zum Studienbeginn entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann dann während der gesamten Studienzeit nicht mehr zurückwechseln.

Die Verbraucherzentralen empfehlen zudem, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese greift für den Fall, dass Personen durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden und über kein Einkommen mehr verfügen. Dabei gilt: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Beitrag. Die Verbraucherzentrale warnt davor, nur eine Unfallversicherung abzuschließen, da diese ausschließlich den Einkommensausfall nach Unfällen, nicht aber bei Krankheit deckt. Und das kommt häufiger vor.

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede Person eine Pflicht, auch für Studenten. Falls das Studium direkt an den Schulabschluss oder die Berufsausbildung anknüpft, können Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden. Die Mindestversicherungssumme sollte bei rund zehn Millionen Euro liegen. Eine eigene Versicherung kostet Studenten weniger als fünf Euro im Monat.

Studentenkonto

Viele Banken bieten für Studierende bis maximal zum 28. Lebensjahr ein kostenfreies Studentenkonto ohne monatliche Gebühren an. Um so ein Konto zu eröffnen, müssen Studierende eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Darin kostenlos enthalten sind meist die Kontoführung, die Nutzung einer Kredit- oder Girokarte, Überweisungen ins In- und Ausland sowie die Bargeldabhebung an Automaten. Allerdings lohnt es sich, die Konditionen der verschiedenen Banken zu prüfen. Denn die Banken unterscheiden sich beispielsweise in der Höhe des Dispokredits und den dafür anfallenden Zinsen. Manchmal gibt es auch eine gebührenfreie Kreditkarte dazu.

Nebenjob

Viele Studierende wollen oder müssen nebenbei arbeiten, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Arbeiten sie bis zu 20 Wochenstunden während des Semesters, gelten sie als Werkstudenten und zahlen keine Abgaben in die Renten-, Lohn- und Arbeitslosenversicherung. In den Semesterferien gilt die Versicherungsfreiheit auch bei mehr als 20 Wochenstunden Arbeit, solange die Studierenden nicht länger als 26 Wochen im Jahr in Vollzeit beschäftigt sind.

Steuern

Wenn Studierende arbeiten, müssen sie keine Steuererklärung abgeben, solange ihr Einkommen unter der Grenze des Grundfreibetrags von 12.096 Euro im Jahr 2025 liegt. Dennoch lohnt es sich für viele Studierende, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.

Im Zweitstudium – also einem anschließenden Masterstudium nach dem Bachelor - können Studierende Ausgaben für Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Arbeitsmaterialien mittels Verlustvortrag steuerlich geltend machen. Die Kosten für das Studium werden dann später, sobald sie durch einen Job steuerpflichtig werden, mit den dann zu zahlenden Steuern verrechnet. Dabei können mehrere Tausend Euro zurückerstattet werden. Solche Kosten mindern auch die Steuerlast für alle, die mehr als 12.096 Euro im Jahr verdienen.

Anders sieht es im Erststudium aus, denn da werden die Gebühren nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben angerechnet. Sie sind auf 6.000 Euro gedeckelt und gelten nur für das aktuelle Steuerjahr, können also nicht rückwirkend verrechnet werden. Aber sie würden das steuerpflichtige Einkommen eines gut bezahlten Studentenjobs senken.

Solange das Einkommen von Studierenden unter der Minijob-Grenze von 556 Euro monatlich liegt, fallen keine Krankenkassen- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Allerdings sind sie immer rentenbeitragspflichtig mit einem Eigenanteil von 3,6 Prozent. Studierende können sich davon befreien lassen.

Eltern rät Darjena Miller vom Verein für Lohnsteuerhilfe, die Kosten des Studiums ihrer Kinder über einen Ausbildungsfreibetrag von 1200 Euro von der Steuer abzusetzen, sofern sie Kindergeld bekommen. Das ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr möglich. Danach können sie noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend machen, die sie für die Versicherung des Kindes zahlen. Weitere Ausgaben sind unter Umständen als "außergewöhnliche Belastung" absetzbar.

Rabatte

Studenten bekommen nicht nur im Museum, Kino und Fitnessstudio Vergünstigungen, sondern beispielsweise auch für viele Softwarelizenzen. Programme wie Microsoft Office oder Adobe können Studierende über die Zugänge ihrer Hochschule kostenfrei nutzen. PCs, Laptops und Tablets gibt es zum Semesterstart gegen Vorlage der Studienbescheinigung bei Anbietern wie Apple häufig mit Rabatt. Bis zu 250 Euro können so gespart werden.

Bus und Bahn können Studierende mit dem Deutschlandsemesterticket ebenfalls günstiger nutzen. Statt der regulären 58 Euro pro Monat kostet es vom Wintersemester an rund 35 Euro. Zudem bieten Streamingportale günstigere Abomodelle an. Bei Spotify zahlen Studierende statt der regulären 12,99 Euro nur 6,99 Euro monatlich, Ähnliches gilt für Apple Music. Viele Telefon- und Internetanbieter haben spezielle Tarife für Kunden bis zum 29. Lebensjahr im Angebot. Weitere Spartipps gibt es bei den Studierendenwerken und auf Websites wie studis-online.de und arbeiterkind.de.

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