Geld verdienen als Student: Das solltest du bei einem Werkstudentenjob beachten

Autor*innen
Franziska Niederle
Ein Mann mit einem Computer-Monitor als Kopf. Um ihn herum sind verschiedene Aufgaben abgebildet.

Das Studentenleben gehört zur besten Zeit im Leben – doch günstig ist es nicht. Abhilfe schafft ein Werkstudentenjob, der dir zugleich die Tür zum Berufseinstieg nach dem Studium öffnet. Lies hier, wann du für eine Werkstudentenstelle geeignet bist und was du unbedingt beachten solltest.

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Dieser Artikel ist in Kooperation mit Young Capital entstanden

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Voraussetzungen

Um als Werkstudent:in arbeiten zu können, musst du an einer Universität oder Fachhochschule als Vollzeitstudent eingeschrieben sein. Absolvierst du ein duales Studium oder studierst in Teilzeit, darfst du nicht als Werkstudent:in arbeiten. In diesen Fällen hast du allerdings die Möglichkeit, einen normalen Studentenjob oder Nebenjob auszuüben.

Vorteile

Klarer Vorteil eines Werkstudentenjobs ist die Arbeitserfahrung, die du im Laufe der Zeit sammelst. So hast du die Möglichkeit, erste Einblicke in den Arbeitsalltag der Branche zu erlangen, in der du auch zukünftig arbeiten möchtest, Kontakte zu knüpfen und deinen Fuß in die Tür eines Unternehmens zu bekommen. Diese wertvolle Berufserfahrung sammelst du zumeist nicht bei einem gewöhnlichen Neben- oder Studentenjob.

Natürlich kannst du während deines Studiums auch Praktika absolvieren. Der Nachteil ist jedoch, dass du hierfür meist ein Praxissemester einlegen oder dein Studium sogar für ein Semester pausieren musst. Bei einer Werkstudentenstelle kannst du den Job hingegen flexibel neben deinem Studium ausüben.

20-Stunden-Regel

Da du dich vordergründig auf dein Studium konzentrieren solltest, darfst du als Werkstudent:in maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dies gilt auch, wenn du verschiedene Tätigkeiten ausübst. Hier werden die Stunden entsprechend addiert. Wird diese Begrenzung überschritten, hat das zwar keine Auswirkungen auf deinen Studentenstatus, jedoch wirst du dadurch steuerpflichtig. Weitere Informationen hierzu liest du im Abschnitt "Steuern".

Finden keine Vorlesungen statt, gilt die 20-Stunden-Regel nicht. Das bedeutet, du darfst in deinen Semesterferien 40 Stunden, also Vollzeit arbeiten. Auch am Wochenende kannst du zusätzlich arbeiten, jedoch beschränkt sich diese Ausnahme auf insgesamt 26 Wochen pro Jahr.

Gehalt

Der Mindestlohn für Werkstudenten liegt in Deutschland seit dem 1. Oktober 2022 bei 12 Euro pro Stunde. Grundsätzlich hängt dein letztendlicher Stundenlohn jedoch sehr stark von Branche, Studiengang und deiner bisherigen Arbeitserfahrung ab. Oftmals hast du als Werkstudent:in auch die Option auf eine leistungsbezogene Bonusregelung. Eine ungefähre Einschätzung, wie hoch dein Gehalt sein wird, kannst meistens schon der Stellenanzeige entnehmen.

Steuern

Wer als Werkstudent:in arbeitet, ist von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dies bedeutet, dass du keine Beiträge in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen musst. Für die Rentenversicherung zahlst du trotzdem. Anders als bei einem Minijob kannst du nicht freiwillig auf diese Einzahlung verzichten.

Werkstudenten gelten allerdings als normale Arbeitnehmer und müssen somit in bestimmten Fällen Lohnsteuer zahlen. Hierbei solltest du unbedingt die entsprechende Lohnsteuergrenze beachten. Ob und wie viele Abgaben du als Werkstudent:in hast, hängt von deiner Steuerklasse ab. In Steuerklasse I liegt der jährliche Grundfreibetrag aktuell bei rund 10.908 Euro. Von deinem Lohn als Werkstudent:in wird aber noch die Arbeitnehmer-Pauschale, eine Vorsorge-Pauschale sowie ein Pauschalbetrag abgerechnet, weshalb dieser Freibetrag ein bisschen höher ausfällt. Sollte dein Einkommen diese rund 10.908 Euro im Jahr übersteigen, musst du den Differenzbetrag versteuern. 

Gesetzliche Ansprüche

Der Arbeitsvertrag, den du als Werkstudent:in erhältst, ist dem eines Mitarbeiters in Festanstellung in vielen Punkten sehr ähnlich. Das bedeutet, dein Vertrag unterliegt den gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Regelungen.

So hast du beispielsweise auch als Werkstudent:in Anspruch auf Urlaub. Die Höhe dieses Anspruchs richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz, dem Arbeits- oder dem Tarifvertrag des Unternehmens. Generell gilt: Wie viele Urlaubstage dir bei einer 20-Stunden-Woche zustehen, ergibt sich aus der Anzahl an Wochentagen, an denen du diese Stunden abarbeitest.

Deine Kündigungsfrist beträgt nach dem Kündigungsschutzgesetz normalerweise vier Wochen, wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Diese muss deinem Arbeitgeber schriftlich entweder zum 15. oder zum Ende des Monats vorliegen.

Werkstudentenjob und BAföG

Viele Studenten sind auf Unterstützungen wie BAföG angewiesen, um ihre Studien- und Lebenshaltungskosten zu tragen. Die gute Nachricht ist: Auch als Empfänger:in einer staatlichen Unterstützung darfst du einen Nebenjob ausüben oder als Werkstudent:in arbeiten. Allerdings kann es zu Einbußen kommen, wenn du neben dem Studium zu viel Geld verdienst. Deshalb ist es wichtig, die Einkommensgrenze zu beachten.

Der Freibetrag liegt im Regelfall bei 6.270 Euro brutto im Jahr. Verdienst du mehr, kann dein BAföG-Anspruch unter Umständen gekürzt werden.

Bewerbung

Um einen Werkstudentenjob bewirbst du dich am besten mit deinem Lebenslauf, einem Anschreiben, Zeugnissen deiner bisherigen Tätigkeiten und gegebenenfalls Empfehlungen von Arbeitgebern. Informier dich vor dem Verfassen einer Bewerbung gut über deinen potenziellen Arbeitgeber. Ein individuelles Anschreiben kann dir einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern verschaffen und den Weg ins Bewerbungsgespräch erleichtern.

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