Wie bleibe ich auf dem Laufenden?: Aktuelle Rechtsprechung üben? Mit Vergnügen!

Autor*innen
e-fellows.net Redaktion
Ein Kopf und eine Hand, die an eine altgriechische Marmorstatue erinnern. Die Hand zeigt das OK-Zeichen.

Die schlechte Nachricht: Wer sich aufs Staatsexamen vorbereitet, kommt an aktueller Rechtsprechung nicht vorbei. Die gute Nachricht: Urteile zu pauken muss nicht trocken sein! Glaubst du nicht? Fünf unterhaltsam aufbereitete Zivilrechtsurteile belehren dich eines Besseren.

Immer wieder tauchen aktuelle Urteile in Examensklausuren auf, ob eins zu eins oder leicht abgewandelt. Wer von diesen Urteilen schon einmal – und sei es nur am Rande – gehört hat, ist klar im Vorteil. Worauf wartest du also noch? Klick dich durch unsere fünf Zivilrechtsfälle und finde heraus, ob du den richtigen Riecher gehabt hättest. Das Urteil findest du jeweils auf der Rückseite der Flipcards: einfach anklicken und auflösen.

Fall 1: Der tückische Treppenrost

K verlässt nachts das Mietshaus ihrer Tochter. Dabei bleibt sie mit ihren Absätzen in einem alten Gitterrost hängen und stürzt schwer. Der Rost hat 4 mal 4 Zentimeter große, rautenförmige Öffnungen. Heutzutage sind aber 3 mal 3 Zentimeter große Quadrate üblich.

Fall 2: Tanzen, bis der Arzt kommt

B tanzt auf einem wackeligen Tisch. Er überredet die zögernde K, mitzutanzen, und zieht sie zu sich auf den Tisch. Der Tisch kippt, beide stürzen. K reißt unter anderem eine Fußsehne. Sie verlangt 7.500 Euro Schmerzensgeld von B.

So aufbereitet würdest du immer wieder gern aktuelle Rechtsprechung üben? e-fellows.net-Alumnus Christian hat zusammen mit Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität die kostenlose App "Jurafuchs" entwickelt, mit der du spielerisch und gleichzeitig fachlich fundiert über neue Urteile auf dem Laufenden bleibst. Die App wird wöchentlich aktualisiert und deckt Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht ab.

Fall 3: Blendende Aussichten

Hauseigentümer E installiert auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage. Die Reflexion der Sonnenstrahlen blendet den Nachbarn N an 130 Tagen im Jahr jeweils bis zu 2 Stunden in Haus und Garten.

Fall 4: Ein sexy Souvenir?

F hat eine Affäre mit M, einem Fotografen. M macht Bilder von F, auch beim Sex. F ist damit einverstanden. Nachdem die Beziehung beendet ist, verlangt F, dass M alle Bilder löscht.

Fall 5: Mit Kindern die Miete mindern

M mietet seit 1993 eine ruhige Wohnung von V. 2010 baut die angrenzende Schule einen Bolzplatz an: Nach Schulschluss dürfen dort Kinder bis 12 Jahren spielen. Wegen des Kinderlärms mindert M die Miete um 20 Prozent.

Du willst über aktuelle Urteile auch in Zukunft einfach von unterwegs aus auf dem Laufenden bleiben? Dann schau dir die kostenlose App "Jurafuchs" von e-fellow Christian an (aktuell nur für iOs).

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