Hans-Böckler-Stiftung: Stipendien für Geflüchtete

Geflüchtete haben die Möglichkeit, sich bei der Hans-Böckler-Stiftung um ein Stipendium für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, ein Studium oder eine Promotion zu bewerben. 

Art der Förderung

Ein Stipendium bedeutet mehr als eine finanzielle Unterstützung. Wir fördern das Studium auch durch Seminare, Praktika, Netzwerke und mehr. Die materielle Förderung besteht aus dem monatlichen Stipendium von bis zu 735 € und einer Studienkostenpauschale von bis zu 300 € pro Monat. Darüber hinaus werden Auslandsaufenthalte und Sprachkurse unterstützt. Die ideelle Förderung bietet mit ihren Angeboten jedoch mehr als ein Stipendium. 

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbung ist bereits vor dem Studienbeginn möglich (egal ob Bachelor oder Master). Erfolgt eine Aufnahme in das Stipendienprogramm, wird das Stipendium allerdings erst dann gezahlt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mit dem Studium beginnt. Wichtig ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber noch mindestens 3 Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit vor sich hat. Die Mindestregelung wird aufgehoben, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird. Vorkurse und Sprachkurse werden nicht finanziert.

Die Bewerbung für ein Stipendium ist über die „Böckler-Aktion Bildung“ möglich. Um der Situation von Geflüchteten gerecht zu werden, werden die beiden Kriterien „maximal im ersten Semester und nicht mehr als 12 Monate zwischen Bewerbungsschluss und Abitur“ nicht angewendet. Wichtig ist, dass aus der Bewerbung hervorgeht, seit wann sich die Person in Deutschland aufhält.

Voraussetzungen

Geflüchtete können sich bei uns bewerben, wenn sie BAföG-berechtigt sind. Das bedeutet, dass sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten. Wenn sich jemand im Asylverfahren befindet, ist diese Person nicht BAföG-berechtigt. Eine Bewerbung um ein Stipendium macht in diesem Fall erst Sinn, wenn das Asylverfahren zeitnah abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen ist.

Wie geht die Stiftung mit dem Auswahlkriterium Engagement um? Es ist allen am Auswahlverfahren Beteiligten bewusst, dass die Anforderung des Engagements sowie dessen Nachweis im Herkunftsland für Geflüchtete schwierig sein können. Selbstverständlich wird auch das Engagement für andere (Geflüchtete), z. B. in den Unterkünften o. ä., gewürdigt. Wichtig ist, dass die Personen, die sich bewerben, bereit sind, sich für andere einzusetzen. Das Referenzschreiben einer Vertrauensperson (z.B. Lehrerin oder Lehrer, Betreuerin oder Betreuer) bietet die Möglichkeit, dieses Engagement nachzuweisen.

Werden Abschlüsse aus dem Herkunftsland berücksichtigt? Welche Abschlüsse konkret anerkannt werden, wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entschieden. Die entsprechende Anerkennung bildet dann die Grundlage für ein Studium in Deutschland. Wenn es um die Anerkennung von bereits im Herkunftsland erbrachten Studienleistungen geht, ist für uns relevant, welche Studienzeiten die jeweilige Hochschule berücksichtigt und zu welchem Fachsemester die Einstufung erfolgt. Der Garantiefonds Hochschule (https://bildungsberatung-gfh.de/) bietet Geflüchteten ein Beratungsangebot zur Klärung der Bildungsmöglichkeiten in Deutschland. 

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