Bayerische Begabtenförderung bayEFG
aus e-fellows.net wiki, dem Wissensspeicher von e-fellows für e-fellows
Die Begabtenförderung ist ein Element des Elitenetzwerk Bayern zur Förderung hochbegabter bayerischer Studenten, Doktoranden und Post-Docs. Dieser Artikel behandelt jedoch nur die Förderung für Studenten. Die Förderung entspricht dem BayEFG (bayerisches EliteFörderungsgesetz). Es löst damit die alte Förderung nach dem Bay BFG ab; die alte Förderung läuft aus, ein Wechsel ins neue Programm ist möglich. Teilnehmer an Elitestudiengängen haben dabei die gleichen Aufnahmechancen wie andere Studenten.
Inhaltsverzeichnis |
Aufnahme
Um eine flexible Aufnahme zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen, gibt es mehrere Aufnahmemöglichkeiten. Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Nach 4 Semestern wird anhand der Leistungen und einem weiteren Auswahlverfahren über die endgültige Aufnahme entschieden, wobei die Förderung im Regelfall nur bis zur jeweiligen Regelstudienzeit möglich ist. (Überschreitung in begründeten Ausnahmefällen möglich)
Vorschlag durch die Schule
Abiturienten, die eine Note von mind. 1,30 erreicht also mit ihren 22 eingebrachten Halbjahresleistungen 288 Punkte erzielt und eine Mindestpunktzahl von 250 Punkten in der Abiturprüfung haben, können vom Schulleiter vorgeschlagen werden und werden nach dem Bestehen eines Auswahlverfahrens (Ministerialbeauftragtenprüfung) in die Förderung aufgenommen.
Dieses Auswahlverfahren besteht aus 5 mündl. je 12minütigen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathe, Geschichte, einer frei wählbaren Fremdsprache und einer Naturwissenschaft. Es ist möglich eines der Fächer durch ein Abiturprüfungsfach zu ersetzen. Die Prüfungen haben den Stoff der 12. und 13. Klasse zur Grundlage (die jeweiligen Lehrer geben an, welche Themengebiete behandelt wurden), sollen aber nicht bloße Reproduktion abfragen, sondern vor allem Anwendung und Herangehen an neuartige Probleme. Nach meiner persönlichen Erfahrung ist dies sehr vom Prüfer abhängig, teilweise ist auch reines Wissen gefragt. Man sollte versuchen, möglichst viele der Abiturprüfungsfächer zu wählen, da die normale Abiturvorbereitung meines Erachtens ausreicht.
Die Prüfung gilt als bestanden, erreicht man in keinem Fach 7 Punkte (von 15) oder weniger und eine Durchschnittsnote von 11 Punkten, heißt mind. 55 Gesamtpunkte. Haben mehr Prüflinge die Prüfung bestanden, als Plätze vorhanden, entscheidet die Bestenauslese, wobei hier die Prüflinge mit der geringeren Streuung der Ergebnisse bevorzugt werden.
Vorschlag von der Hochschule
Studenten an bayerischen Hochschulen können ab 2006 auch von der Hochschule vorgeschlagen werden, wenn sie sich durch gute Studienleistungen qualifiziert haben. Dem Vorschlag müssen 2 Gutachten zur Förderungswürdigkeit von Hochschullehrern oder wissenschaftlichen Mitarbeitern beigefügt werden.
Eigenbewerbung
Ab dem 3.Semester können sich Studenten zudem selbst bewerben. Es werden ebenfalls 2 Gutachten benötigt. (s. Vorschlag durch Hochschule)
Förderung
Es erfolgt eine finanzielle Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern durch die Semesterpauschale in Höhe von 480 € pro Semester für eigenständige bildungsbezogene Aktivitäten sowie durch zusätzliche Förderung eines Auslandsemesters. Die Förderung des Auslandssemesters ersetzt das Auslandsbafög, falls diese nicht gewährt wird und erweitert dieses. Eine Doppelförderung z.B. durch die Studienstiftung ist möglich, allerdings wird die Semesterpauschale nicht gezahlt, wenn man vergleichbare Leistungen erhält (z.B. Büchergeld).
Vorschlag bei der Studienstiftung des Deutschen Volkes
Darüber hinaus wird man durch das Bestehen der sog. MB-Prüfung automatisch auch für eine Förderung durch die Ststftg. d. dt. V. vorgeschlagen.
Max-Weber-Programm
Zudem existiert eine fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung im Rahmen des Max Weber-Programms. Das Programm wird von der Studienstiftung des deutschen Volkes organisiert, Ansprechpartnerin ist Frau Margit Lichtschlag. Das Max Weber-Programm bietet z.B. Sprachkurse, freien Eintritt in viele bayerische Museen, Sommerakademien und Kurztagungen an. Zudem erhält jeder Stipendiat einen persönlichen Mentor.
Pflichten
Die Studenten sind verpflichtet jedes Semester einen Semesterbericht zu verfassen und an die Geschäftsstelle zu schicken. Die Förderung kann, außer in fachlich begründeten Ausnahmen, zudem nur bei einem Studium an einer bayerischen Hochschule erfolgen.
Weblinks
--Annemarie.koehl 18:39, 30. Aug 2006 (CEST)
