Bundesverwaltungsamt: Bildungskredit für Schüler und Studenten

Seit dem 1.4.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Anspruch zu nehmen.

Ziel dieser Förderung ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz-LPartG).

Art der Förderung

Kreditvolumen von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 0,75 % effektiver Jahreszins, der nominale Zinssatz beträgt 0,75 % (Stand: 01.04.2017)

Hinweise zur Bewerbung

Anträge auf Bewilligung eines Bildungskredits sind unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen schriftlich oder per Internet an das Bundesverwaltungsamt zu richten.

Weitere Förderbedingungen und Informationen auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.

Voraussetzungen

  • 18 bis 36 Jahre
  • Bei Studierenden: Absolviertes Grundstudium, oder laufendes Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium.
  • Bei Schülern: Volljährigkeit, berufsqualifizierender Abschluss bzw. im vorletzten oder letzten Jahr dieser Ausbildung.
Art des Stipendiums
  • Darlehen
Zielregionen
  • Deutschland
Geförderte Studienabschlüsse
  • Diplom/Magister-Studenten
  • Master-Studenten
  • Bachelor-Studenten
  • FH-Studenten
  • Schüler
  • MBA-Studenten

Geförderte Fachrichtungen

Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften

Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie

Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaft

Sozialwissenschaften

Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften

Wirtschaftswissenschaften

Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften

Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften

Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften

Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein

Ingenieurwissenschaften

Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung

Kunst, Kunstwissenschaft

Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft

Mathematik, Naturwissenschaften

Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie

Sport

Sportwissenschaft

Veterinärmedizin

Veterinärmedizin

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