Christian-Albrechts-Universität zu Kiel: Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen
Die Christian-Albrechts-Universität strebt in allen Arbeitsbereichen des universitären Lebens die Gleichstellung von Frauen und Männern an.
Frauen müssen auf allen Ebenen die gleichen Chancen erhalten und in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, gezielt gefördert werden. Zur Implementierung von Maßnahmen, die dem Erreichen dieser Gleichstellungsziele dienen, hat das Präsidium ein zentrales Gleichstellungsbudget zur Verfügung gestellt. Aus diesem Budget können beantragte und bewilligte Gleichstellungsmaßnahmen unterstützt werden.
Art der Förderung
Das Präsidium der CAU hat der zentralen Gleichstellungsbeauftragten ein Budget zur Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen (z. B. Fortbildungen, Workshops) zur Verfügung gestellt. Aus diesem Budget können auch Gleichstellungsmaßnahmen gefördert werden, die von Mitgliedern der Universität beantragt werden (z. B. Reisemittel, Stipendien). Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft ist Teil der Profilentwicklung der CAU. Die Gleichstellungsziele sind im Einzelnen:
- Erhöhung des Anteils der Studentinnen in Fächern, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind
- Sicherstellung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer während der wissenschaftlichen Qualifikationsphase
- Erhöhung des Frauenanteils in wissenschaftlichen, technischen und administrativen Spitzenpositionen
- Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf für Frauen und Männer
Anträge können für unterschiedliche Gleichstellungsmaßnahmen gestellt werden:
- Zuschüsse für Konferenzreisen von Frauen, v.a. von promovierten Wissenschaftlerinnen. Doktorandinnen können aus diesem Budget nur in Ausnahmefällen gefördert werden, da ihnen das Angebot des Graduiertenzentrums http://www.graduiertenzentrum.uni-kiel.de/de/stipendien/reisekstzuschuss entsprechend zur Verfügung steht. Europa: 500,- € oder 80% der Reisekosten max., Übersee: 1.500,- € oder 80% der Reisekosten max. Vorzugsweise werden einzelne größere Posten (Flug, Tagungsgebühren) erstattet.
- Zuschüsse für Fortbildungen, v.a. für Postdoktorandinnen, Habilitandinnen, Juniorprofessorinnen, Frauen in Führungspositionen oder auf dem Weg dorthin, z.B. Bewerbungstraining Präsentationstechniken, Führungstraining, Forschungsplanung, Karriereentwicklung, Summer Schools, Coaching Fortbildungen mit gleichstellungsrelevanten Inhalten können auch für Männer gefördert werden. 300,- € oder 80% der Kosten max. Falls solche Maßnahmen auch von der wissenschaftlichen Weiterbildung bzw. dem Graduiertenzentrum der CAU angeboten werden, sind diese Angebote vorrangig wahrzunehmen.
- Zuschüsse für eingeladene Gastwissenschaftlerinnen und Referent/inn/en
- Die jährlich zu vergebenen Genderforschungspreise für hervorragende Arbeiten von Frauen und Männern mit genderrelevanten Themen 1000,- € für eine Dissertation, 500,- € für eine Diplom- oder Masterarbeit
- Zuschüsse für Schülerinnenprojekte zur Gewinnung von Studentinnen (nur in Fachbereichen, in denen Studentinnen unterrepräsentiert sind)
- Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einer Familienphase (Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) für: Doktorand/inn/en zur Fertigstellung der Dissertation 1000,- € pro Monat für 6 Monate, Post-Docs für eine wissenschaftlichen Publikation 1500,- € pro Monat für 3 Monate, Post-Docs zur Vorbereitung eines Drittmittelantrages 1500,- € pro Monat für 3 Monate. In gut begründeten Fällen ist eine einmalige Verlängerung des Stipendiums auf Antrag möglich sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
- Mittel für dringend notwendige zusätzliche studentische oder wissenschaftliche Hilfskraftstunden für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kindern oder während der Schwangerschaft
- Übergreifende Maßnahmen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten: Weiterbildungsangebote, Veranstaltungen/Vorträge, Mentoring-Programm, Unterstützung Wissenschaftlerinnennetzwerk, Unterstützung von Juniorprofessorinnen
Hinweise zur Bewerbung
Anträge können jederzeit gestellt werden. Es wird ein- bis zweimal pro Jahr Aufrufe zur Antragstellung an die Dekanate, Institute und Zentralen Einrichtungen sowie an die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten geben. Die Anträge sind schriftlich an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der CAU zu richten. Der formlose, schriftliche und knappe (1-3 Seiten) Antrag muss in jedem Fall folgende Angaben umfassen: Personendaten Antragsteller/in, kurze Beschreibung des Vorhabens (Konferenz, Fortbildung, Gastforscherin, Förderpreis, Projekt, Stipendium, Sonstiges), Kostenaufstellung, Beschreibung des Gleichstellungsaspektes und der Bedeutung für die Karriereentwicklung, Erklärung des/der Vorgesetzten, dass keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen sowie weitere Prozesse im Speziellen sind: zu 1.: (i) Abstract des eigenen Beitrages (Vortrag oder Poster) auf der Konferenz oder Beschreibung der sonstigen Bedeutung der Konferenz für die Karriereentwicklung muss Teil des Antrags sein, und (ii) eine Kopie des Bewilligungsschreiben über den Reisekostenzuschuss muss von der Antragstellerin an die Reisekostenstelle geschickt werden, und (iii) im Dienstreiseantrag (über das WinTrip Verfahren) muss unter „Bemerkungen“ bei der Kostenkalkulation von der Antragstellerin eingegeben werden, dass sie von der Gleichstellungsbeauftragten (GB) einen Zuschuss in der zuvor bewilligten Höhe erhält. Zu 2.: Ausschreibungstext der Fortbildung, zu 4.: Positive Begutachtung der Arbeit durch 2 Hochschullehrer/innen und/oder 2 Privatdozent/innen, zu 5.: Grundvoraussetzung für ein Wiedereinstiegsstipendium ist, dass die wissenschaftliche Karriere durch Kindererziehung oder Pflege Angehöriger unterbrochen worden ist (für max. 2 Jahre) und dass das Examen bzw. die Promotion überdurchschnittlich abgeschlossen wurde. In allen Fällen ist ein Lebenslauf mit Publikationsliste und Zeugniskopien sowie ein detaillierter Arbeit- und Zeitplan für das Vorhaben beizufügen, des Weiteren eine Erklärung zur Bereitstellung eines adäquaten Arbeitsplatzes durch die Institutsleitung (ggf. inklusive Sachmittel).
Bei abzuschließenden Dissertationen, deren Beginn nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte, muss ein kurzes Gutachten des/der Betreuer/in vorliegen, in dem der Stand der Dissertation dargelegt und auch die Machbarkeit des Vorhabens bestätigt wird. Bei Drittmittelanträgen muss das Einverständnis derjenigen Einrichtung, an der das Forschungsvorhaben durchgeführt werden soll, vorliegen und eine Projektskizze beigefügt werden. Ansprechpartner Büro der Gleichstellungsbeauftragten.
Voraussetzungen
Anträge für die Unterstützung von gleichstellungsfördernden Maßnahmen können grundsätzlich von allen Mitgliedern der CAU gestellt werden. In allen Kategorien können in Forschung, Lehre, Technik und Administration tätige Frauen an der CAU gefördert werden, ausnahmsweise auch Examenskandidatinnen für Projekte, die im direkten Zusammenhang mit ihren Abschlussarbeiten stehen. Ausgenommen von der Förderung sind C4/C3 und W2/W3 Professorinnen. Männer können in einigen Kategorien gefördert werden. Übergeordnete Maßnahmen können auf direkte Initiative der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gefördert werden.
- Art des Stipendiums
-
- Forschungsprojekte
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Studium im Ausland
- Studiengebühren
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Druckkostenzuschüsse
- Abschlussarbeiten
- Praktikum im Ausland
- Darlehen
- Preise & Auszeichnungen
- Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
- Sprachkurs
- Ideelle Förderung
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Master-Studenten
- Promovierende
- Habilitanden
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Sozialwissenschaften
Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein
Ingenieurwissenschaften
Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung
Kunst, Kunstwissenschaft
Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie
Sport
Sportwissenschaft
Veterinärmedizin
Veterinärmedizin
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