KfW-Bildungskredit: Investition in die Bildung

Person lehnt lächelnd auf einem riesigen Geldschein. Im Hintergrund ein Pfeil, der einen Aufwärtstrend darstellt.

Um die deutsche Wirtschaft mit hoch gebildetem Nachwuchs zu versorgen, müssen nicht nur die Hochschulen finanziell unterstützt werden, sondern auch die Studierenden. Deshalb haben das Bundesverwaltungsamt und die KfW-Förderbank einen Bildungskredit geschaffen. Den Kredit kannst du auch zusätzlich zum BAföG beantragen.

Für Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, zum Beispiel im Hauptstudium, wurde der Bildungskredit entworfen. Er soll verhindern, dass Studierende ihre Ausbildung wegen fehlender finanzieller Mittel unterbrechen oder gar abbrechen müssen. Bis zu 7.200 Euro helfen über die Durststrecke am Ende des Studiums.

Wer kann den Bildungskredit beantragen?

Den Bildungskredit der staatlichen KfW-Bank können Studierende zusätzlich zum BAföG beantragen - wenn sie zwischen 18 und 25 Jahren alt sind. Du kannst den Bildungskredit beantragen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst: 

  • Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben
  • Studierende, die eine Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht werden
  • Bachelor-Studierende, die eine Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass im Studiengang keine Vorprüfung vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht werden
  • Studierende eines postgradualen Diplomstudiums, Master- oder Magisterstudiums
  • Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird
  • Volljährige Schüler in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.

 Ausländische Auszubildende, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Förderung,

  • wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und
  • wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist
  • wenn sie aus EU-Mitgliedsstaaten stammen
  • wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf beziehungsweise drei Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sind.

Elternunabhängig, Sicherheiten nicht nötig

Für den KfW-Bildungskredit spricht, dass du unabhängig vom Vermögen und Einkommen deiner Eltern gefördert wirst. Sicherheiten sind nicht nötig - der Bund bürgt für die Studenten. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Kredit. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt auch jedes Jahr den Finanzrahmen vor, der ausgeschöpft werden darf. 

Und wie viel Geld gibt es?

Insgesamt erhalten Studierende maximal 7.200 Euro in bis zu 24 Monatsraten. Die Ratenhöhe kannst du wählen: 100, 200 oder 300 Euro. Eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 3.600 Euro - etwa für teure Arbeitsmaterialien - ist ebenfalls möglich. 

Mit 36 ist Schluss

Die Förderung endet automatisch am 36. Geburtstag und nach dem 12. Studiensemester. Ausnahmen gelten für diejenigen, die dann bereits zur Abschlussprüfung angemeldet sind oder ein praktisches Pflichtjahr absolvieren müssen. Wer den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann einen zweiten Antrag stellen, wenn er später wieder einen Kredit für seine Ausbildung braucht. 

Online beantragen, schnell Geld bekommen

Den Kredit können Studierende beim Bundesverwaltungsgericht beantragen, am einfachsten online (Online-Antrag). Die Bearbeitung kann ein paar Wochen dauern. Mit dem Bewilligungsbescheid wird gleichzeitig auch eine Bundesgarantie ausgesprochen, das heißt, der Bund übernimmt eine Bürgschaft für den Geförderten gegenüber der KfW. Wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, begleicht die Bundesrepublik Deutschland den noch ausstehenden Betrag. Allerdings bleiben die Schulden bestehen - nur jetzt gegenüber dem Bund.

Rückzahlung nach dem EURIBOR

Vier Jahre nach Auszahlung der ersten Kreditrate beginnt die Tilgungsphase. Die angefallenen Zinsen werden bis dahin gestundet. Die Rückzahlungsrate beträgt 120 Euro pro Monat. Als Zinssatz gilt die European Interbank Offered Rate (der so genannte 6-Monats-EURIBOR) plus Verwaltungsaufschlag von einem Prozent. Die Rate wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres festgesetzt, der Zinssatz ändert sich also alle sechs Monate (zurzeit 1,45 Prozent, Stand 1.10.2012). Bei einer zweijährigen Kreditlaufzeit ist die Veränderung des Zinssatzes aller Voraussicht nach nicht sehr groß.

Der KfW-Bildungskredit in Kürze

  • Für wen? Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
  • Finanzrahmen: maximal 7.200 Euro gesamt/maximal 24 Monatsraten à 300 Euro
  • Karenzzeit: mindestens zwei Jahre
  • Rückzahlung: Laufzeit je nach Kreditrahmen, in Monatsraten von 120 Euro

Hier findest du weitere Informationen zum Bildungskredit.

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