Für BAföG das Kindergeld angeben?: Zählt Kindergeld als Einkommen im BAföG-Antrag?

Autor*innen
Victoria Mrosek
Zwei Frauen, die beide den Kopf in die Hände stützen. Neben beiden sind Denkblasen: "..." und "?".

Muss ich mein Kindergeld als Einkommen im BAföG-Antrag angeben?

Nein, das Kindergeld muss nicht im BAföG-Antrag angegeben werden.

Grundsätzlich wird die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes angewendet. Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt und werden nicht angerechnet:

  • Kindergeld
  • Unterhaltsleistungen deiner Eltern (bei der Ermittlung deines eigenen Einkommens)
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt)
  • Studienkredit einer Bank und das Deutschlandstipendium

Hier erfährst du, welche Faktoren entscheiden, ob du förderungswürdig bist. 

Weitere Informationen zum Thema BAföG und unseren BAföG-Rechner findest du hier.