Steuerberatung von Experten: Mehr Netto vom Brutto

Autor*innen
Julia Jung
Ein Stapel Server, über dem eine Wolke mit einem Aktualisierungs-Symbol schwebt. Davor steht ein Mann, der die Wolke mit einer Lupe betrachtet.

Ab welchem Gehalt muss ich eine Steuererklärung abgeben? Kann ich auch als Student schon sparen? Wie mache ich eine doppelte Haushaltsführung geltend? Im Expertenforum "Steuertipps für Studenten und Berufseinsteiger" haben der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Norbert Hoffmann und e-fellow Stefan Bittner die Fragen der e-fellows beantwortet.

Ab welchem Verdienst muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wenn die Einkünfte (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) aus selbständiger Arbeit mehr als 410 Euro im Monat betragen, musst du eine Steuererklärung abgegeben. Der Grundfreibetrag beträgt 8004 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag musst du keine Einkommensteuer machen.

Welche Formulare brauche ich dafür?

Für die Steuererklärung brauchst du zumindest drei Formulare: den Mantelbogen, die Anlage N (hier werden unter Werbungskosten in Zeile 42-49 alle Studienkosten eingetragen. Reicht der Platz nicht aus, kannst du eine selbst erstellte Anlage dazulegen.) und die Anlage Vorsorgeaufwand. Optional gibt es weitere Anlagen – beispielsweise für Riester-Rente oder Kapitaleinkünfte.

Erststudium von der Steuer absetzen – geht das?

Als Student kannst du die Aufwendungen für das Erststudium als Sonderausgaben geltend machen. Dabei gilt ein Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr. Das Problem bei Sonderausgaben ist jedoch, dass sie am Ende des Jahres verfallen. Momentan sind gerichtliche Verfahren am Laufen, in denen klären wird, ob Studenten Aufwendungen für ein Erststudium auch als Werbungskosten geltend machen können. Das wäre vorteilhafter, weil bei Werbungskosten die Verluste zeitlich unbegrenzt vortragbar sind.

Bisher gelten jedoch folgende Bestimmungen:

  • Grundsätzlich können nur die Kosten ab dem Masterstudiengang abgezogen werden. Ausnahmeregelungen gelten, wenn bereits eine Ausbildung oder ein anderer Bachelorstudiengang absolviert wurde.
  • Die Kosten bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (meistens Bachelor) sind als Sonderausgaben zu behandeln. Danach handelt es sich um Werbungskosten.
  • Wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann die Aufwendungen der letzten vier Jahre erklären. Sinnvoll ist das jedoch nur, soweit es sich um Werbungskosten handelt, da nur diese zu einem vortragsfähigen Verlust führen. Die Sonderausgaben "verpuffen" hingegen wirkungslos im jeweiligen Jahr.

Welche Kosten kann ich für mein Master-Studium absetzen?

Prinzipiell kannst du alle Kosten absetzen, die dein Studium verursacht. Denn im Vergleich zum Erststudium sind im Zweitstudium alle Kosten als Werbungskosten in Anlage N unbegrenzt absetzbar. Dazu gehört zum Beispiel Entfernungspauschale von deiner Wohnung zur Uni, der Semesterbeitrag, die Studiengebühren, Fachbücher, Schreibwaren, Computer und Zubehör, oder auch Porto. Außerdem kannst du bei Telefon- und Internetgebühren mindestens 20 Prozent absetzen. Bei Nachweis von höherem beruflichen Anteil gelten  sogar noch höhere Sätze.

Außerdem werden bei der Steuererklärung Gebühren für die Abschlussurkunde, Umzugskosten bei Arbeitsbeginn, eventuelle Kosten für Praktika, und Büromöbel berücksichtigt. Bei einem Master im Ausland kommen unter anderem Flug, Visa und Unterbringung dazu. Auf www.studienkosten.de findest du weitere Hinweise und konkrete Beispiele für das Absetzen von Studienkosten. Und nicht vergessen: Mehrere Steuererklärungen (seit Beginn des Masterstudiums) einreichen, die Verluste ins nächste Jahr vortragen und somit ansammeln bis zum ersten Gehalt.

Kann ich mein Büro zu Hause als Arbeitsplatz absetzen?

Wenn man sein Büro steuerlich geltend machen möchte, darf in der Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Bist du beispielsweise wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und hast dort einen zugewiesenen Arbeitsplatz, wird es schwierig, das Büro zuhause von der Steuer abzusetzen. Das gilt auch, wenn du in der Uni eigentlich nicht in Ruhe arbeiten kannst, denn die Qualität deines beruflichen Arbeitsplatzes ist für das Finanzamt egal. Eine Bescheinigung des Arbeitgeber kann die Chancen erhöhen, dass der Bedarf für ein Home Office anerkannt wird.

Das Arbeitszimmer zu Hause muss allerdings spezielle räumliche Bestimmungen entsprechen. Meist will das Finanzamt einen Grundriss sehen. Je nach Nutzung ist das Büro ganz oder teilweise von den Steuern abzugsfähig. Ist es der  Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, können die Kosten vollständig angesetzt werden. Wird das Arbeitszimmer nur teilweise beruflich genutzt (Mischnutzung), können maximal 1.250 Euro dafür angerechnet werden. Unabhängig vom Arbeitszimmer sind Arbeitsmittel (Schreibtisch, Regal, Bücherschrank, Computer, Kopierer etc.) als Werbungskosten für jeden Arbeitnehmer voll absetzbar, wenn er zuhause berufliche Aufgaben erledigt.

Ich studiere und arbeite im Ausland – muss ich in Deutschland Steuern zahlen?

Beträge, die im Ausland verdient und versteuert wurde, sind zunächst einmal nicht Bestandteil einer Steuererklärung in Deutschland. Wenn du allerdings weiterhin einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du weiterhin steuerpflichtig in Deutschland. Allerdings werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel dort besteuert, wo die Arbeit ausgeführt wird. Über ein Abkommen zwischen Deutschland und den USA werden diese Einkünfte beispielsweise für die deutsche Steuer freigestellt. Solltest du allerdings noch weitere Einkünfte in Deutschland haben - wie Miet- oder Kapitaleinkünfte - unterliegen diese nach wie vor der deutschen Einkommensteuer (hier wären dann deine Auslandseinkünfte beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen).

Wie sieht es bei Umzugskosten aus?

Ein beruflich bedingter Umzug zum Berufsanfang ist stets absetzbar:

  • Beförderungskosten (Transportkosten, Verpackung, Versicherung, Trinkgelder, Transportschäden)
  • Reisekosten (während des eigentlichen Umzugs 0,30€ pro Kilometer oder die tatsächlichen Kosten, gegebenenfalls Übernachtungskosten, Verpflegungspauschale
  • Kosten zur Wohnungssuche - dabei werden meist zwei Reisen zur Suche mit billigstem öffentlichen Verkehrstarif akzeptiert
  • Mietentschädigung: bis zu sechs Monate bei doppelter Wohnungsmiete
  • andere Umzugskosten: Makler, Inserate, Porto, neuer Kochherd (bis maximal 230 Euro)
  • sonstige Umzugskosten: Pauschale für Alleinstehende liegt bei 631 Euro, bei höheren Kosten müssen Einzelnachweis eingereicht werden

Kann ich Sprachkurse absetzen?

Sprachkurse sind ein nicht ganz einfach Thema. Kurse für Grundkenntnisse sind nicht als Fortbildungskosten absetzbar. Es muss ein konkreter, sachlicher und enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Sprachkurs und der inländischen beruflichen Tätigkeit bestehen. Wenn ein Sprachkurs absetzbar ist, zählen dazu Gebühren, Flugkosten und eine Verpflegungspauschale, die Unterkunft allerdings nicht.

Absetzbarkeit von Versicherungs­beiträgen

Die Absetzbarkeit von Versicherungsbeträgen ist etwas komplizierter und muss im Endeffekt in drei Töpfe aufgeteilt werden:

  1. Altersvorsorge (Rentenversicherung, Rürup-Rente)
  2. Kranken- und Pflegeversicherung
  3. sonstige Vorsorgeaufwendungen (Arbeitslosen, Haftpflicht jeder Art, Unfall, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung)

Wenn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 1.900 Euro überschreiten, fallen die sonstigen Vorsorgeaufwendungen unter den Tisch, Kranken- und Pflegeversicherung können jedoch voll abgesetzt werden. Nur wenn man mit der Kranken- und Pflegeversicherung die 1.900 Euro nicht ausfüllt, werden die sonstigen Vorsorgeaufwendungen relevant. Da die Grenze von 1.900 Euro sehr schnell erreicht wird, ist die steuerliche Absetzbarkeit von sonstigen Versicherungen allerdings meist nicht relevant.

Für die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen gilt:

  • Haftpflichtversicherung: sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Private Kranken-Zusatz-Versicherung: sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Berufsunfähigkeit-Versicherung: sonstige Vorsorgeaufwendungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherung: nicht absetzbar, es sei denn es handelt sich um eine Riester-Rente, die getrennt berücksichtigt wird (Anlage AV)
  • Krankenversicherung: Die gesetzliche und private Krankenversicherung mit den GKV-Niveau ausgewiesenen Beiträgen ist unbegrenzt absetzbar, Zusatzversicherungen und  die über gesetzlichen Schutz hinausgehende Beträge fallen unter sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Wie kann ich die Fahrtkosten zur Uni oder zum Praktikum absetzen?

Fahrten zur Hochschule lassen sich über die Entfernungspauschale absetzen. Diese beträgt 30 Cent pro Kilometer für die einfache und kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Hochschule. Die Pauschale berechnest du mit folgender Formel:  

Vorlesungszeitraum in Wochen x durchschnittliche Anwesenheit (zum Beispiel 5 Tage) x Entfernung Wohnung – Uni x 30 Cent

Für das Praktikum kannst du die Dauer angeben (gegebenenfalls durch eine Kopie des Zeugnisses oder der Zusage belegen) und dies ebenfalls nach der obigen Formel berechnen.

Für Berufstätige: Wie rechne ich die Fahrt zum Kunden ab?

Alle Fahrten, die du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit unternimmst und die keine Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind, können mit 30 Cent je Kilometer angesetzt werden. Dazu zählen Fahrten mit dem Auto zum Flughafen, Hotel etc. Allerdings sind die Fahrtkosten nur abzugsfähig, soweit

  • keine Erstattung gezahlt wird
  • kein Firmenwagen verwendet wird.

Reist du mit Zug, Taxi oder Flugzeug, so können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, mindestens jedoch die Fahrtkostenpauschale. Als Nachweis für die Fahrtkosten bietet es sich an, den jeweiligen Kunden aufzuschreiben und die Entfernung zwischen Wohnung/Hotel und Firmensitz einmal zu berechnen. Ein Fahrtenbuch wird normalerweise nicht verlangt. Als Faustformel gilt: Je höher die Kosten, desto gewissenhafter sollten die Aufzeichnungen sein!

Welche Voraussetzungen müssen für eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein?

Doppelte Haushaltsführung bedeutet: Hauptwohnsitz mit Lebensmittelpunkt in der Heimat. Hierfür ist ein eigener Hausstand nötig (ein Zimmer im Haus der Eltern reicht nicht, sondern es muss eine eigene Wohnung sein). Außerdem muss der nachzuweisende Lebensmittelpunkt (private Interessen, Freundeskreis, soziale Aktivitäten, mit regelmäßigen Heimfahrten mindestens zweimal pro Monat) an diesem Ort liegen. Häufig scheitert man als Student am eigenen Hausstand in der Heimat, zudem wird das Finanzamt argumentieren, dass der Studienort auch dein Lebensmittelpunkt ist. Sollte eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, so sind Familienfahrten (0,30 Euro pro Kilometer beziehungsweise Ticketkosten) einmal pro Woche absetzbar. 

Außerdem kann bei doppelter Haushaltsführung geltend gemacht werden: 

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten
  • Kosten für die Zweitwohnung
  • Umzugskosten

MBA im Ausland

Der MBA steht üblicherweise im nachweisbaren Zusammenhang mit deiner späteren beruflichen Tätigkeit. Deshalb zählt er zu den voll absetzbaren Fortbildungskosten. Wichtig ist bei einem Auslands-MBA, dass ein Zusammenhang mit im Anschluss in Deutschland zu erzielenden Einnahmen besteht. Problematisch ist es, wenn du nach einem Auslands-MBA im Ausland arbeitest, hier können Steuerbescheide vom Finanzamt noch nachträglich verändert werden.

Absetzbar sind die mit dem MBA im Zusammenhang stehende Ausgaben, unter anderem Studiengebühren, Fachliteratur, Flugkosten, Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate (länderspezifisch, entsprechende Tabelle nachschlagen). Die doppelte Haushaltsführung fällt weg und Übernachtungskosten sind ebenfalls nicht absetzbar.

Ich bekomme ein Stipendium – kann ich trotzdem Kosten, die dadurch gedeckt werden, absetzen?

Die Einnahmen aus einem Stipendium sind in der Regel als Ausbildungsförderung steuerfrei. Ausgaben für beispielsweise einen Auslandsaufenthalt können trotz entsprechendem Stipendium als Sonderausgaben beziehungsweise Werbungskosten geltend gemacht werden.

Ich haben einen Kredit für meine Studiengebühren aufgenommen, was kann ich absetzen?

Kreditraten kannst du absetzen, wenn der Kredit beruflich bedingt ist. Die Raten setzt du immer dann an, wenn sie bei dir tatsächlich fällig werden. Wenn du noch nichts verdienst, ergibt das einen Verlust, der vorgetragen und mit späteren Einkünften verrechnet werden kann.

Welche Hilfen gibt es für die Steuererklärung?

Do it yourself ist mit ein bisschen Arbeit durchaus möglich. Bei spezifischen Fragen helfen beispielsweise PC-Programme, der Steuerberater oder eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein. Außerdem werden die Finanztest-Bücher empfohlen. Sie sind leicht verständlich und inhaltlich korrekt.

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