Rosa-Luxemburg-Stiftung: Studienstipendium für Inländerinnen und Inländer
Allgemeines Anliegen des Stipendiums
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Die Stiftung fördert Studenten, die BAföG-berechtigt sind und Studierende mit Migrationshintergrund, die Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Die Dauer und die Höhe der Förderung orientieren sich am BAföG. Das Stipendium ist einkommensabhängig, der Höchstbetrag liegt zur Zeit bei 649 Euro im Monat.
Art der Förderung
Die Förderung gilt auch für Auslandsaufenthalte wie Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika.
Das Stipendium wird bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerung) vergeben.
Eine Doppelfinanzierung (zum Beispiel gleichzeitiger Bezug von BAföG, Arbeitslosengeld oder weiteren Stipendien aus öffentlichen Mitteln) ist prinzipiell ausgeschlossen.
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungstermine:
- ab 1. April für das Wintersemester
- 1 Oktober des Vorjahres für das Sommersemester
Voraussetzungen
Gefördert werden:
- Bewerber, die in einem Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang an einer Universität studieren oder Bewerber von Fachhochschulen; sie können ab dem zweiten Semester gefördert werden; sie müssen zum eventuellen Förderbeginn noch mindestens vier Semester der Regelstudienzeit vor sich haben.
- Bewerber in einem Bachelorstudiengang; sie können ebenfalls ab dem zweiten Semester gefördert werden; hier soll zum eventuellen Förderbeginn noch die Hälfte der Regelstudienzeit (nur Bachelor, wenn angestrebt; oder Bachelor und Master zusammen) bevorstehen. Aus der Bewerbung soll hervorgehen, ob ein Master-Abschluss angestrebt wird.
- Bewerber in einem MA-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv) können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen Bachelor-Abschluss verfügen. Bewerber, die einen Diplomabschluss an einer FH erworben haben, sind in einem Masterstudiengang förderfähig, wenn dieser an einer Universität absolviert wird.
- Bewerber in einem dualen Studiengang; sie werden ebenfalls gefördert werden, wenn auf sie alle anderen Förderkriterien zutreffen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Ausbildungsvergütung auf das Stipendium angerechnet wird.
- Bewerber, die bereits bereits im Masterstudiengang sind, erhalten die Förderung nur, wenn sie ersten Semester des Masterstudienganges sind
- syrische Studierende; sie können sich - analog zum Bafög – ebenfalls um ein Studienstipendium aus Mitteln des BMBF bewerben; es gelten dieselben Kriterien, wie für die anderen Bewerber um ein BMBF Stipendium.
Art des Stipendiums
Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Studium im Ausland, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Praktikum im Ausland, Ideelle Förderung
Zielregionen
Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien / Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Skandinavien
Bildungsphase
Diplom/Magister-Studenten, Master-Studenten, Bachelor-Studenten, FH-Studenten, LL.M.-Studenten, Lehramtsstudenten / Staatsexamen