Cusanuswerk: Studienförderung
Allgemeines Anliegen des Stipendiums
Das Cusanuswerk stellt besonders begabten katholischen Studierenden aller Fachrichtungen und Hochschulen Stipendien während des Studiums und der Promotion zur Verfügung. Die Geförderten sollen ermutigt werden, eigene Wege zu gehen und Verantwortung in Gesellschaft, Wissenschaft und Kirche zu übernehmen. Es gibt ein vielfältiges Bildungsprogramm, bei dem über Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche diskutiert wird.
Art der Förderung
Die finanzielle Förderung in der Grundförderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und einer Studienkostenpauschale. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen. Die Studienkostenpauschale beträgt einheitlich 300 Euro monatlich.
Darüber hinaus ermuntert das Cusanuswerk seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, während der Förderzeit ihr Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.
Hinweise zur Bewerbung
Für Studierende gibt es vier verschiedene Auswahlverfahren:
- Auswahlverfahren für Studienanfänger
- Auswahlverfahren für Studierende an Universitäten und an Fachhochschulen
- Auswahlverfahren für Studierende an Musikhochschulen
- Auswahlverfahren für Studierende an Kunsthochschulen.
Nähere Informationen zu den Bewerbungsverfahren gibt es hier: https://www.cusanuswerk.de/bewerbung/studierende.html und hier: https://www.cusanuswerk.de/bewerbung/studienanfaenger.html
Voraussetzungen
- katholische Konfession,
- deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes und der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch den Punkt "Ausländische Studierende" auf der Website)
-
Immatrikulation an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz -
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch
mindestens fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem
Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch vor Beginn eines
viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.
Art des Stipendiums
Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Studium im Ausland, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Praktikum im Ausland, Ideelle Förderung
Zielregionen
Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien / Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Skandinavien, Sonstige (Europa)
Bildungsphase
Diplom/Magister-Studenten, Master-Studenten, Bachelor-Studenten, FH-Studenten, MBA-Studenten, LL.M.-Studenten, Lehramtsstudenten / Staatsexamen