Probestipendium:
- begabte deutsche Studienanfänger im Erststudium an einer deutschen Hochschule
- die Bewerber befinden sich im Übergang von der Schule, dem Wehr- oder Zivildienst bzw. der Berufsausbildung zum Studium
- nach dem ersten Semester können sich die Probestipendiaten für die endgültige Aufnahme als Stipendiat bewerben
- neben überdurchschnittlichen Schulleistungen haben die Bewerber breit gefächerte Interessen und sind sozial, gesellschaftlich oder politisch engagiert
Deutsche Studienförderung:
- qualifizierte Studierende im Erststudium ab dem 2. Semester
- die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt
- bei konzentriertem Studium Verlängerung des Stipendiums bis zum Studienabschluss möglich
Ausländische Studienförderung:
- qualifizierte ausländische Studierende an deutschen Hochschulen
- eine Bewerbung ist nach der ersten akademischen Zwischenprüfung (Vordiplom, Bachelor), aber nicht mehr kurz vor Ende des gesamten Studiums möglich
- die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt
- bei konzentriertem Studium Verlängerung des Stipendiums bis zum Studienabschluss möglich
Graduiertenförderung:
- mit der Graduiertenförderung werden hochqualifizierte deutsche und ausländische Promovenden gefördert
- das Promotionsthema sollte wissenschaftlich und gesellschaftlich bedeutend sein
- die Förderung ist elternunabhängig
- das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert
- eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nicht möglich
- Juristen können sich nur bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder das Referendariat im Anschluss an die Promotion absolvieren. Die Promotion darf jedoch nicht durch das Referendariat unterbrochen werden
Ignatz-Bubis-Stipendium:
- Graduiertenstipendium, das alle zwei Jahre an Promovierende aus Deutschland oder Israel vergeben wird
- das Promotionsthema muss sich auf die Verständigung von Juden und Christen beziehen
- Grundlage: reguläres Graduiertenstipendium
- zusätzlich: 250 Euro monatlich
- es gelten die gleichen Anforderungen wie an reguläre Promotionsbewerber
Karl-Hermann-Flach-Stipendium:
- Gefördert werden Studierende und Promovierende der Fächer Publizistik, Medienwissenschaft oder Mediengeschichte sowie Studierende mit dem eindeutigen Berufsziel Journalismus
- Grundlage: reguläres Stipendium der Grund- bzw. Graduiertenförderung
- zusätzlich: 250 Euro monatlich
- Es gelten die gleichen Anforderungen wie an Promotionsbewerber bzw. Bewerber für die deutsche Studienförderung
Walther-Rathenau-Kolleg:
- Promotionsstipendien zum Thema "Liberalismus und Demokratie. Zur Genealogie und Rezeption politischer Bewegungen von der Aufklärung bis zur Gegenwart"
- Dissertationen, die im Zusammenhang mit Liberalismus und/oder der demokratischen Bewegung seit dem 18. Jahrhundert stehen
- das Stipendium wird zunächst für zwei Jahre vergeben
- auf Antrag ist eine Verlängerung von einem Jahr möglich
- die Stipendiaten müssen sich an einer der folgenden Hochschulen einschreiben: Humboldt Universität zu Berlin, Freie Universität Berlin, Universität Potsdam
- Bewerber müssen am Beginn ihrer Dissertation sein
- Bewerber haben einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss in einem der folgenden Fächer: Geschichte, Jüdische Studien, Kultur-, Literatur-, Politik-, Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften
- Bewerber können herausragendes gesellschaftliches Engagement nachweisen
Nicht gefördert werden:
- Promotionen in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin
- Promotionen in der Schlussphase
- Post-Doktorandenprogramme
- Aufbaustudiengänge
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