Studienbeginn in der Schweiz

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Auch wenn die Schweiz im Herzen Europas liegt, so ist die Einreise und das Niederlassen nicht so einfach wie man zunächst annehmen würde. Daher sind hier einige praktische Tipps und Hinweise, die dir den Studienbeginn in der Schweiz erleichtern sollen.

Inhaltsverzeichnis

Bevor es losgeht

Jus-Bibliothek der Universität Zürich

In der Schweiz gibt es vier offizielle Landessprachen, in drei davon kannst du studieren. Die Universitäten Basel, Bern, Luzern, St. Gallen,Zürich und die ETH Zürich sind im deutschsprachige Teil der Schweiz. Die Universitäten Genf, Lausanne und Neuchâtel sowie die ETH Lausanne befinden sich im französischsprachigen Teil der Schweiz. Es gibt sogar eine zweisprachige Universität, die Universität Freiburg Schweiz - hier kannst du auf Deutsch und Französisch studieren. Schließlich gibt es im Tessin noch die Universität Lugano, auf der du auf Italienisch und Englisch studieren kannst.

Darüber hinaus gibt es noch Fachhochschulen und private Universitäten. Für die Auswahl des Studiengangs helfen dir die Websiten der Unis sowie Übersichten (siehe "Hilfreiche Llinks").

Hilfreiche Links

Wenn du einen Studiengang gefunden hast der dich interessiert, musst du dich offiziell bewerben. Schweizer Bürger können an jeder Universität studieren, dies gilt für Ausländer leider nicht. Insbesondere in St. Gallen oder der ETH Zürich kommen teilweise noch Auswahlgespräche hinzu.


Promovieren in der Schweiz

Wenn du nicht studieren möchtest, sondern eine Promotion anstrebst, kannst du dies ebenfalls an allen Schweizer Universitäten beginnen. Das schöne ist, dass du während der Promotionszeit als "Promotionsstudent" eingeschrieben bist und damit alle Vorzüge nutzen kannst, die man als Student erhält.

Für Doktoranden gilt das oben beschriebene Auswahlverfahren nicht - hier bewirbst du dich direkt bei dem jeweiligen Lehrstuhlinhaber. Er wird dir dann sagen, wie das weitere Verfahren ist (i.d.R. erhältst du einen Arbeitsvertrag an der jeweiligen Universität).

Eine gute Möglichkeit ist, extern zu promovieren. D.h. du wirst über ein Forschungsprojekt finanziert oder von einer der elf Förderwerke in Deutschland. Hier sind die Bestimmungen aber stark unterschiedlich - du solltest dich vorher informieren, ob ein Auslandsstipendium möglich ist.

Hilfreiche Links

Die Doktorwürde die dir verliehen wird, hat ein etwas anderes Notensystem als in Deutschland. Den akademischen Grad darfst du aber problemlos auch in Deutschland tragen. Einige Universitäten verleihen einen eigenen Dr. HSG (St. Gallen) oder Dr. ETH (ETH Zürich).


Wohnungssuche und Anmeldung

Die Wohnungssuche in der Schweiz hängt ganz vom Studienort ab, wo du beginnst. Die Wohnungssituation in Zürich und Genf ist ungleich schlechter als z.B. in Luzern oder Fribourg. Am Einfachsten ist, du schaust dir einmal die Wohnungsangebote auf den Onlineportalen an oder fährst direkt am Studienort vorbei, um die Aushänge an den Universitäten einzusehen. In Zürich und Genf kann die Wohnungssuche ziemlich anstrengend werden, weil du dich mit zwischen 20 und 100 Leuten um eine Wohnung bewirbst. Aber nicht aufgeben - man findet eigentlich immer etwas.

Bei der Wohnungssuche hilft es, wenn du alle Unterlagen vorbildlich volständig einreichst. Meistens wird eine so genannte Betreibungsauskunft verlangt, das Pendant zum SCHUFA-Auszug in Deutschland. Die jeweilige Betreibungsauskunft erhältst du beim Betreibungsamt deines Kantons (Voraussetzung ist eine Aufenthaltsbewilligung). Kommst du direkt aus Deutschland, reicht meistens der SCHUFA-Auszug.

Wenn du dann eine Wohnung hast, musst du dich noch beim Kanton anmelden (siehe weiter unten "Aufenthaltsbewilligung"). Jeder Wohnungs- und Kantonwechsel ist bei der Meldebehörde anzugeben. Nicht immer ist dies online möglich, Informationen hierzu erhältst du auf den Internetseiten des jeweiligen Kantons.

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Einreise und Zollbestimmungen

Wenn du in die Schweiz umziehst musst du am Schweizer Zoll vorbei. Wenn du aber alle Unterlagen richtig ausgefüllt dabei hast ist der Umzug überhaupt kein Problem. Die Sachen, die du einführst sind so genanntes Übersiedlungsgut. Wenn du mit einem Bulli umziehst, sollte dieser nicht mehr als 7,5t Gesamtgewicht haben. Du brauchst eine Liste mit allen Gegenständen, die du einführst (inklusiver der Gegenstände, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden - z.B. das Fahrrad, das deine Eltern später noch mitbringen). Lebensmittel inklusive Alkohol für den privaten Verzehr kannst du ebenfalls problemlos mit einführen. Wenn du Fragen hast, kannst du auch bei der jeweiligen Zollstelle anrufen - die helfen in der Regel gerne weiter.

Die Einfuhr deines Autos ist etwas komplizierter, weil du dies als Übersiedlungsgut offiziell einführen musst. Nähere Informationen erhältst du beim Straßenverkehrsamt deines Kantons.

Die Übersiedlung kann nur an größeren, dafür vorgesehenen Zollgrenzen erfolgen (in der Regel beim Autobahnzoll, also Plakette vorher kaufen) und hier auch nur zu bestimmten Zeiten. Insbesondere an beliebten Umzugszeiten (Samstag Vormittag) kann sich hier ein längerer Stau bilden. Diese Zeit sollte man also in seiner Planung einbeziehen.

Aufenthaltsbewilligung

Ausweis für vorläufig aufgenommene Ausländer

Jeder ausländische Bürger (auch EU Bürger) benötigt eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Wenn du dich in Deutschland abmeldest, mindestens eine C-Bewilligung hast und dein Personalausweis abläuft bekommst du keinen neuen. Der Ausländerausweis (oder dein Reisepass) wird so zu deinem offiziellen Ausweisdokument. Es gibt insgesamt 6 Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Bürger in der Schweiz:

  • Kurzaufenthalt bis zu 3 Monate Bürger aus den EU-Staaten benötigen keine Aufenthaltsbewilligung
  • Kurzaufenthaltsbewilligung L wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von mehr als 3 Monaten und weniger als 1 Jahr erteilt, die Gültigkeitsdauer ist die Dauer des Arbeitsvertrags
  • Aufenthaltsbewilligung B in erster Linie ausgestellt für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag, der über 1 Jahr gilt bzw. mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Aufenthaltsbewilligung ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden
  • Aufenthaltsbewilligung C gilt unbeschränkt, muss aber alle 5 Jahre erneuert werden. Man erhält die C-Bewilligung erst, wenn man mindestens 5 Jahre eine B-Bewilligung hatte
  • Bewilligung für Stagiaires Stagiairebewilligung wird an Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren im Hinblick auf eine berufliche oder sprachliche Weiterbildung ausgestellt, sie ist maximal 18 Monate gültig
  • Grenzgängerbewilligung G ist wie der Name schon sagt für Grenzgänger (vollständige berufliche und geographische Mobilität) und ist gültig so lange du einen Arbeitsvertrag hast

Für das Studium in der Schweiz ist für dich vor allem die L-Bewilligung und die B-Bewilligung relevant. Wenn du nur für ein Semester studierst brauchst du u.U. ohnehin keine Aufenthaltsbewilligung, studierst du komplett in der Schweiz bekommst du die B-Bewilligung. Wenn du nachweisen kannst, dass du an einer Universität immatrikuliert bist, ist der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung kein Problem.

Die Bewilligung bekommst du bei der Migrationsbehörde des Kantons bzw. der Stadt in der du studierst. Vorzulegen ist neben der Immatrikulationsbescheinigung auch der Mietvertrag deiner Wohnung/deines Zimmers. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, dich spätestens 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz zu melden. Die Kosten für die Aufenthaltsbewilligung belaufen sich auf rund 100 CHF.

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Bankkonto

In der Schweiz bekommst du kein Bankkonto ohne Aufenthaltsbewilligung, keine Aufenthaltsbewilligung ohne Wohnsitz und kein Wohnsitz ohne Arbeitsvertrag oder Immatrikulation. Daher steht das Bankkonto an letzter Stelle, was du eröffnen kannst.

Ausnahme ist hier die Postfinance: Ein PC-Konto (Abkürzung für Postcheck, für Studenten kostenlos) kannst du auch mit einer Adresse in Deutschland eröffnen (ohne Aufenthaltsbewilligung).

Es gibt zahlreiche Tarife für Studenten, in Zürich kannst du beim Studentenkonto der Zürcher Kantonalbank zusätzlich den Nachtverkehr des Zürcher Verkehsvertriebs kostenlos nutzen.

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Krankenversicherung

In der Schweiz gibt es nur private Krankenversicherungen und du bist verpflichtet, dich während deines Aufenthaltes in der Schweiz auch in der Schweiz zu versichern. Einen Tipp, welche Versicherung die beste ist, hat an dieser Stelle keinen Sinn. Schau mal bei "Hilfreiche Links", dort findest du die Seite von Comparis auf der du dir Angebote zukommen lassen kannst.

Etwas besonderes ist das so genannte Franchise-System. Das bedeutet, dass du im Jahr einen bestimmten Betrag immer selber zahlst und die Versicherung erst ab einem Betrag darüber zahlt. Die Monatsbeiträge hängen zum Teil auch von dem Franchise-Beitrag ab (bei einer Franchise von 1.500 CHF ist der Beitrag natürlich günstiger, als wenn du nur 500 CHF im Jahr selbst übernimmst).

Für Studenten ist noch interessant, dass du deine deutsche private Auslandsversicherung behalten kannst. Und zwar dann, wenn sie die von dem jeweiligen Kanton geforderten Leistungen in der Schweiz übernimmt. Dies ist leider von Kanton zu Kanton unterschiedlich - im Kanton Zürich kannst du z.B. weiterhin bei der DKV Auslandsversichert sein und es wird vom Kanto (während der Ausbildungszeit) anerkannt. Im Kanton Fribourg geht das nicht, hier musst du eine Schweizer Versicherung nehmen. Eine güntige Alternative zu den (viel teureren) privaten Krankenversicherungen bietet Swisscare an (Bedingung: ausländischer Studierender in der Schweiz), man muss sie jedoch ähnlich wie ausländische Krankenversicherungen anerkennen lassen.

Hilfreiche Links

  • Comparis Vergleich von Krankenversicherungen u.a.
  • DKV Günstiger Auslandskrankenversicherungstarif für Studierende
  • Swisscare Günstigste schweizer Krankenversicherung, speziell für ausländische Studierende in der Schweiz

Weitere Hilfreiche Links rund um den Studienbeginn in der Schweiz

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