Fallstudie: Restrukturierungs- und Insolvenzrecht

Autor*innen
Dr. Franz Aleth
Mann mit weit aufgerissenen Augen und pinker Sonnenbrille sitzt vor einem Laptop und rauft sich die Haare.

Du hast ein Vorstellungsgespräch bei Freshfields Bruckhaus Deringer und willst dich optimal darauf vorbereiten? Diese Fallstudie hilft dir, dich mit den Themen der Großkanzlei bekannt zu machen und die Prozessschritte einer Unternehmensrestrukturierung und -refinanzierung kennenzulernen.

Die Restrukturierungs- und Insolvenzberatung ist eines der spannendsten, vielfältigsten und am schnellsten wachsenden Beratungsfelder bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Sozietät berät schwerpunktmäßig Unternehmen, Investoren, Finanzinstitute und Insolvenzverwalter bei komplexen nationalen und internationalen

  • Unternehmensrestrukturierungen und -refinanzierungen (z. B. im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens)
  • Investitionen in Krisenunternehmen
  • Unternehmenskäufen aus der Insolvenz.

Die Beratung erfolgt in diesen Fällen nur selten durch Rechtsanwälte eines Standorts der Sozietät. Vielmehr wird diese oftmals in enger Zusammenarbeit durch eine Vielzahl von Anwälten mehrerer Standorte im In- und Ausland erbracht.

Für Referendare und Berufseinsteiger bietet die Beratung von Unternehmensrestrukturierungen und -insolvenzen ein anspruchsvolles, abwechslungsreiches und dynamisches Tätigkeitsfeld an der Schnittstelle von Finanz-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Der Bereich ist zudem für solche Juristen attraktiv, die Interesse an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens haben. Wie dies konkret in der Praxis aussehen kann, soll im Folgenden anhand einer großen Unternehmensrestrukturierung und -refinanzierung aus den Jahren 2013/2014 illustriert werden.

Das Mandat

Die Mandantin war eine börsennotierte Immobilien- und Infrastrukturgesellschaft. Die Geschäftsbereiche waren im Wesentlichen wie folgt gegliedert:

  1. Erwerb, Bewirtschaftung und Verkauf von Immobilien
  2. Projektentwicklung, d. h. technische, wirtschaftliche und rechtliche Planung und Umsetzung großer Bauvorhaben
  3. Errichtung, Betrieb und Vermietung unterirdischer Lagerstätten für Öl und Erdgas
Dr. Franz Aleth [Quelle: Freshfields Bruckhaus Deringer]

Dr. Franz Aleth ist Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Er fokussiert sich auf Fusionen und Übernahmen sowie Gesellschafts- und Insolvenzrecht. In den letzten Jahren fanden viele bedeutsame Transaktionen in der IT-, Automobil- und Immobilienbranche unter seiner Mitwirkung statt.

Im Jahr 2013 geriet die Gesellschaft in eine Krise, die unter anderem darauf zurückzuführen war, dass die Finanzkrise der Jahre 2008/2009 zu einer niedrigeren Bewertung des Immobilienbestandes geführt hatte, die Gesellschaft in großem Maße fremdfinanziert war (d. h. durch Bankenkredite und Anleihen) und bei der Vermietung der unterirdischen Lagerstätten – aufgrund des Wechsels zu erneuerbaren Energien – ein plötzlicher Nachfragerückgang zu verzeichnen war.

Diese Faktoren lassen bereits erkennen, dass der im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht beratende Anwalt Kenntnisse von allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben sollte. Nur so lässt sich nachvollziehen, warum ein Unternehmen in eine Krise gerät und möglicherweise insolvenzbedroht ist. Der entscheidende Auslöser für die Krise der Mandantin waren schließlich anstehende Fälligkeiten verschiedener Kredite und Anleihen in erheblicher Höhe in den Jahren 2013/2014.

Vor diesem Hintergrund bestand der Beratungsauftrag zunächst darin, die Mandantin bei dem Versuch einer sogenannten außergerichtlichen bzw. vorinsolvenzlichen Restrukturierung zu unterstützen. Das Ziel einer solchen Restrukturierung ist die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft, bei der es gilt, eine Insolvenzreife der Gesellschaft (d. h. das Vorliegen der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) zu vermeiden, da bei deren Eintritt die Geschäftsführung spätestens nach drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen muss (§ 15a InsO), soweit die  Sanierung innerhalb dieses (kurzen) Zeitraums nicht gelingt. Da – wie sogleich gezeigt wird – die außergerichtliche Restrukturierung im vorliegenden Fall aufgrund schwieriger Verhandlungen mit verschiedenen Interessengruppen nicht rechtzeitig vollendet werden konnte, umfasste das Mandat auch die restrukturierungsrechtliche Beratung in dem sich anschließenden Insolvenz(plan)verfahren, durch das letztlich die Sanierung der Gesellschaft erzielt werden konnte.

Die (versuchte) Restrukturierung außerhalb der Insolvenz

Die besondere Herausforderung der versuchten Restrukturierung außerhalb der Insolvenz bestand darin, eine Einigung mit den zentralen Fremdfinanzierern zu erzielen. Die Fremdfinanzierung setzte sich im Wesentlichen – vereinfacht dargestellt – aus zwei Konsortialkrediten, einer Wandelanleihe und einer nachrangigen Anleihe zusammen. Es galt somit, unter Berücksichtigung einer komplexen Finanzierungs- bzw. Gläubigerstruktur ein Restrukturierungskonzept zu entwickeln und dieses mit den Fremdfinanzierern zu verhandeln. Durch Sanierungsbeiträge der verschiedenen Gläubiger, insbesondere Forderungsverzichte, sollte eine solide Grundlage für die Fortführung der Gesellschaft geschaffen werden.

Zu berücksichtigen war, dass sowohl die Konsortialkredite als auch die Wandelanleihe teilweise an sogenannte Hedgefonds verkauft worden waren. Diese haben vielfach – wie auch hier – ein Interesse daran, die erworbenen Forderungen in Eigenkapital, d. h. Anteile an dem Unternehmen, umzuwandeln (sog. Debt-to-Equity Swap).

Die Arbeit der involvierten Anwälte bestand nun darin, zu prüfen, ob und wie ein solcher Debt-to-Equity Swap umgesetzt werden konnte. In rechtlicher Hinsicht war zu beachten, dass im deutschen Recht – jedenfalls in Bezug auf Kredite – außerhalb einer Insolvenz eine Restrukturierungsmaßnahme, wie etwa ein Forderungsverzicht in Verbindung mit einem Debt-to-Equity Swap, nur dann wirksam umgesetzt werden kann, wenn praktisch alle involvierten Gläubiger zustimmen. Vor diesem Hintergrund erwogen die Anwälte unter anderem auch die Möglichkeit eines englischen Sanierungsverfahrens, eines sogenannten Scheme of Arrangement. Danach kann – vereinfacht gesprochen – unter anderem ein Forderungsverzicht durch einen Mehrheitsbeschluss bindend für alle beteiligten Gläubiger herbeigeführt werden. Interessanterweise erlauben die englischen Gerichte auch deutschen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung eines solchen Scheme.

Letztlich gelang es jedoch nicht, rechtzeitig eine Einigung unter den Gläubigern zu erzielen. Im Sommer 2013 beantragte die Gesellschaft daher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.

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Die erfolgreiche Restrukturierung innerhalb der Insolvenz

Nach dem Scheitern der außergerichtlichen Sanierungsbemühungen konnte im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Restrukturierung auf Basis eines von der Gesellschaft vorgelegten Insolvenzplans in weniger als einem Jahr erfolgreich umgesetzt werden. Neben operativen und gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungsmaßnahmen wurde durch den Insolvenzplan vor allem eine massive Entschuldung der Gesellschaft erreicht. Kern der Entschuldungsmaßnahmen war dabei ein – bereits außergerichtlich angestrebter – Debt-to-Equity Swap im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens.

Hierzu setzte die Gesellschaft insbesondere auch solche Sanierungsinstrumente ein, die erst im März 2012 mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in die Insolvenzordnung eingeführt worden waren. Der Insolvenzplan beinhaltete insbesondere – nach Maßgabe des neu eingeführten § 225a InsO – eine Kapitalherabsetzung mit anschließenden Bar- und Sachkapitalerhöhungen, die im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins beschlossen wurden. Im Rahmen dieser Kapitalmaßnahmen konnte der Debt-to-Equity Swap letztlich umgesetzt werden. Das gesamte Insolvenzverfahren konnte zudem in Eigenverwaltung unter der Aufsicht eines Sachwalters und somit ohne die Bestellung eines Insolvenzverwalters durchgeführt werden. Der Sanierungsprozess wurde maßgeblich durch einen von der Gesellschaft bestellten Sanierungsvorstand (Chief Restructuring Officer, kurz: CRO) geleitet.

Die während des gesamten Insolvenzverfahrens zu bewältigenden Aufgaben der zahlreich involvierten Anwälte waren vielfältig: Schwerpunkte bildeten etwa die Erstellung des Insolvenzplans, die Koordination des Verfahrens mit der Geschäftsleitung der Gesellschaft und Beratern aus anderen Kanzleien, die Verhandlungen mit den wesentlichen Gläubigern, die Refinanzierung der Gesellschaft durch neue Kredite usw. Begleitend musste die Konzernstruktur des Unternehmens durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, z. B. Formwechsel und Anwachsungen, neu aufgestellt werden.

Es bestand zudem ein kontinuierlicher Bedarf an rechtlicher Expertise zu den verschiedensten betroffenen Rechtsgebieten. So mussten während des gesamten Insolvenzverfahrens zahlreiche steuer-, kapitalmarkt-, aktien- und haftungsrechtliche Probleme gelöst werden. Entsprechende Spezialisten von verschiedenen Standorten der Kanzlei waren somit ebenfalls über einen langen Zeitraum in den Restrukturierungsprozess involviert.

Schließlich gab es gerade auch für Referendare zahlreiche Möglichkeiten, aktiv an dem Restrukturierungsprozess mitzuarbeiten und diesen damit hautnah mitzuerleben. So konnten diese beispielsweise zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen recherchieren, die sich aus der praktischen Anwendung des noch jungen ESUG ergaben.

Fazit

Die vorstehend stark vereinfacht skizzierte Fallstudie stellt nur eines von vielen möglichen Beispielen einer umfassenden Unternehmensrestrukturierung und -refinanzierung dar. Jeder Einzelfall bringt zahlreiche Besonderheiten und neue Begebenheiten mit sich. Unter anderem das macht den besonderen Reiz der anwaltlichen Beratung im Rahmen von Restrukturierungen aus. Gemein ist aber allen Fällen die intensive Auseinandersetzung mit den vielschichtigen Interessenlagen der Beteiligten, die enge Verknüpfung von rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Vielfalt der sich dabei stellenden rechtlichen Fragen. Damit ist jeder neue Fall sowohl für erfahrene Anwälte als auch Berufseinsteiger und Referendare spannend und lehrreich.

Dieser Artikel ist erstmals in Perspektive für Juristen 2017 der Buchreihe e-fellows.net wissen erschienen.

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