Nebenjob als Student: Geld verdienen mit Minijob

Autor*innen
Patricia Scheurle
Ein Münzhaufen liegt auf zwei aufgehaltenen Händen.

Du willst während des Studiums oder der Promotion etwas dazu verdienen? Am leichtesten geht das mit einem Minijob beziehungsweise 450-Euro-Job. Eine solche geringfügige Beschäftigung bringt viele Vorteile mit sich – wenn du einige Besonderheiten beachtest.

Der 450-Euro-Job, auch "geringfügige Beschäftigung" oder "Minijob" genannt, bietet Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitgeber können dadurch günstige Arbeitskräfte für Aushilfstätigkeiten einstellen. Arbeitnehmer müssen im Gegenzug kaum Sozialabgaben wie Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung und auch keine Steuern zahlen. Eine Ausnahme: Als Minijobber bist du verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Das bringt dir die Rentenversicherung - auch bei der geringfügigen Beschäftigung

Wenn du in die Rentenkasse einzahlst, wird dir deine Arbeitszeit für die Rente angerechnet. Darüber hinaus hast du einen Anspruch auf medizinische oder berufliche Wiedereingliederung im Krankheitsfall, zudem bist du förderberechtigt bei der Riester-Rente. Wer nicht in die Rentenversicherung einzahlen will, kann sich mit einem schriftlichen Antrag vom Arbeitgeber freistellen lassen.

Trotz 450-Euro-Job: Das Studium muss im Vordergrund stehen

Wenn du als Student mit einem Nebenjob Geld verdienen willst, musst du darauf achten, höchstens 20 Stunden pro Woche und 26 Wochen pro Jahr zu arbeiten. Dieser Höchstsatz soll sicherstellen, dass dein Studium und nicht der Job im Vordergrund steht. Dein Gehalt darf dann sogar die Höhe von 450 Euro überschreiten. Verdienst du zwischen 450 und 850 Euro brutto, bewegst du dich in einer Gleitzone, bleibst aber dennoch von der Sozialversicherungspflicht befreit (ausgenommen der gesetzlichen Rentenversicherung).

Minijob + Minijob = Verlust der Versicherungsfreiheit

Wenn du zur gleichen Zeit bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt bist, darf die Summe deines Gehalts die 450-Euro-Grenze nicht überschreiten. Sobald die Grenze überschritten ist, verlierst du deinen Anspruch auf Versicherungsfreiheit.

Urlaubsanspruch auch bei geringfügiger Beschäftigung

Auch als Minijobber hast du Urlaubsanspruch. Dieser beträgt jährlich mindestens vier Wochen, also 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch berechnet sich aus deinen individuellen Arbeitstagen pro Woche multipliziert mit dem Urlaubsanspruch in Werktagen dividiert durch sechs Arbeitstage.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der fünf Werktage pro Woche arbeitet, hat 20 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung, auch wenn er nur 20 Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Ein Arbeitnehmer, der diese 20 Stunden dagegen an nur zwei Werktagen ableistet, hat nur 8 (2 x 24: 6) Urlaubstage jährlich.

Sonderstatus Praktikum

Auch im Praktikum bist du von der Versicherungspflicht befreit – und das auch für die Rentenversicherung. Allerdings gilt das nur, wenn du immatrikuliert bist und ein Pflichtpraktikum absolvierst. Für das Gehalt gibt es dann auch keine Obergrenze.

Absolvierst du ein freiwilliges Praktikum, gilt wiederum die 450-Euro-Grenze und du bist verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Für Studenten in dualen Studiengängen gelten je nach Krankenkasse und Rentenversicherungen individuelle Sonderregelungen.

BaföG, Kindergeld und Stipendien: Wie vertragen sie sich mit dem 450-Euro-Job?

Als BAföG-Empfänger darfst du zusätzlich bis zu 407 Euro im Monat verdienen. Kommst du über diese Grenzen, vermindert sich das BAföG. Außerdem kannst du dich dann nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern familienversichern lassen. Im Hinblick auf das Kindergeld brauchst du dir allerdings keine Sorgen zu machen, da es dafür keine Jahreseinkommensgrenze gibt.

Wenn du ein Stipendium hast, hängt der Freibetrag, den du zusätzlich zum Stipendium verdienen darfst, vom Stipendiengeber ab. Hier lohnt es sich, individuell Rücksprache zu halten. Eine Übersicht wichtiger Regelungen zum Jobben neben dem Studium zeigt dir, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Wo kannst du dich informieren?

Weitere Infos zum 450-Euro-Job findest du bei der Minijob-Zentrale.

Auf diesen Websites kannst du nach Nebenjobs für Studenten in Österreich und Deutschland suchen.

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