Studienstiftung Ius Vivum: Förderung der Rechtswissenschaft
Zweck der gemeinnützigen Studienstiftung ius vivum ist die Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, der Rechtsvergleichung, des Urheberrechts und des Wirtschaftsrechts.
Art der Förderung
- Beihilfen zur Teilnahme an Seminaren und wissenschaftlichen Exkursionen
- Promotions- und Auslandsstipendien
- Gewährung von Druckkostenzuschüssen zu wissenschaftlichen Arbeiten
- Verleihung von Geldpreisen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen
- Vergabe von Fachbüchern zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungen formlos per E-mail (bewerbungen@studienstiftung-iusvivum.de) mit den üblichen Unterlagen, wie Lebenslauf, Angaben zum Förderungsprojekt und zur Förderungsbedürftigkeit;
bei Anträgen auf Druckkostenzuschuss die beiden Voten und zumindest die Gliederung und Zusammenfassung der Arbeit sowie Angaben zur Höhe des vom Verlag verlangten DKZ.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Art des Stipendiums
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- Studium im Ausland
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Druckkostenzuschüsse
- Zielregionen
-
- Deutschland
- Bildungsphasen
-
- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Rechtswissenschaften
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