Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft: Förderung für ausländische Juristen
Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat sich zum Ziel gesetzt, ausländische Juristen, die in Deutschland eine Zusatzqualifikation erwerben und danach wieder in ihr Heimatland zurückkehren wollen, mit einem Stipendium zu unterstützen.
Je stärker der Bezug zum Bundesland Hessen, zu hessischen Institutionen und zur Hessischen Rechtsanwaltschaft ist, umso mehr wird ein entsprechendes Vorhaben als unterstützungswürdig angesehen.
Art der Förderung
Das Stipendium soll einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken. Es wird entweder anteilig über zwei Semester bzw. ein Jahr oder als einmaliger Zuschuss gezahlt; verknüpft werden soll mit dem Stipendium ggfl. ein Praktikum in einer hessischen
Anwaltskanzlei, wobei die Stiftung gegebenenfalls Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Platz leisten kann.
Hinweise zur Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren ist zur Zeit absolut form- und fristlos. Bewerbungen können in elektronischer Form oder schriftlich an die Adresse der Stiftung erfolgen. Sowohl Initiativbewerbungen, als auch Vorschlagsbewerbungen werden berücksichtigt.
Bewerbungen sollen den bisherigen Lebenslauf des Bewerbers (gerne in tabellarischer Form) und die mit dem Aufenthalt in Deutschland verfolgten Ziele darstellen; es wird empfohlen, in der Bewerbung auf die vorstehend genannten Auswahlkriterien
im einzelnen einzugehen.
Voraussetzungen
Auswahlkriterien sind insbesondere:
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften im Ausland
- Herausragende fachliche Qualifikation
- Kenntnisse der deutschen Sprache
- Soziales, gesellschaftliches Engagement
- Starke Persönlichkeit
- Bezug zu Hessen
- Art des Stipendiums
-
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zielregionen
-
- Deutschland
Geförderte Fachrichtungen
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Rechtswissenschaft
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