Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung: Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel IT-Schulungen oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Art der Förderung
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre.
Als Stipendiat:in kannst du innerhalb deines Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht deinen Gesamtförderbetrag.
Hinweise zur Bewerbung
Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:
- Hast du deine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wendest du dich an die zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war.
- Hast du einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, kannst du dich direkt bei der SBB bewerben.
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Weiterbildungsstipendiums.
Voraussetzungen
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass du eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert hast.
Bei der Aufnahme in das Programm musst du grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung musst du entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen:innen können nicht aufgenommen werden.
- Art des Stipendiums
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- Studiengebühren
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Bachelor-Studenten
- FH-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Sonderpädagogik
Sozialwissenschaften
Sozialwesen
Wirtschaftswissenschaften
Betriebswirtschaftslehre, Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Gesundheitswissenschaften allgemein
Ingenieurwissenschaften
Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie