Jura-Karriere-Podcast: Irgendwas mit Recht

Autor*innen
e-fellows.net Redaktion
Mann steht vor einem Weg voller Abzweigungen

Welcher der vielen juristischen Berufe passt am besten zu deinen Vorstellungen? Wie sieht eine erfolgreiche Jurist:innen-Karriere aus? Und welche Rechtsgebiete locken abseits der ausgetretenen Pfade? Antworten auf diese Fragen liefert der Podcast "Irgendwas mit Recht" in Kooperation mit LTO-Karriere. e-fellows.net stellt dir jeden Monat eine ausgewählte Folge vor. 

Folge des Monats: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)

In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind.

Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören – und viel Erfolg fürs Examen!

Weitere Infos zur Folge findest du auf der Website von Irgendwas mit Recht

Über den Podcast "Irgendwas mit Recht"

In inzwischen über 300 Podcast-Folgen interviewt Rechtsanwalt Marc Ohrendorf erfolgreiche Anwält:innen, Professor:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und mehr. Lass dir von ihnen erzählen, wie vielseitig juristische Karrierewege sein können, und lern neue Berufe kennen, die du vielleicht noch gar nicht kanntest. Daneben gibt’s von Moderator Marc und seinen Gästen Tipps fürs Jurastudium, das Examen, das Referendariat und deinen Berufseinstieg aus erster Hand.

Eine Übersicht aller Podcast-Folgen findest du direkt auf irgendwasmitrecht.de.

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