Was macht ein Patentanwalt?: Im Sinne des Erfinders

Autor*innen
Dr. Bernhard Pfleiderer
Eine Person hält einen kleinen Schraubenzieher und einen Notizblock in den Händen. Ihr Kopf wurde durch eine Glühbirne ersetzt.

Wie lässt sich eine neuartige Schuhsohle gegen Schweißfüße vor der Konkurrenz schützen? Die Arbeit eines Patentanwalts ist weit weniger trocken, als man vermuten mag. Sie fordert Beschäftigung mit technischen Details genauso wie Fingerspitzengefühl im Umgang mit Erfindern und Unternehmen.

Der Beruf des Patentanwalts hält eine Vielfalt von Ausübungsmöglichkeiten bereit, die je nach Fachgebiet, Arbeitgeber und Projekt stark variieren. Dadurch ist es Patentanwälten möglich, ein Einsatzfeld zu wählen, das den individuellen Neigungen entspricht – nicht zuletzt, da die Nachfrage nach patentanwaltlicher Dienstleistung nach wie vor groß ist.
 
Wie die Rechtsanwälte sind auch die Patentanwälte im Rahmen der ihnen zugewiesenen juristischen Bereiche sogenannte "unabhängige Organe der Rechtspflege". Das heißt, dass der Patentanwalt auf seinem Gebiet Normen und Gesetze kennen und selbst anwenden soll, um auf diesem Wege die Richtigkeit der Rechtsanwendung zu kontrollieren und damit zu einem funktionierenden Rechtssystem beizutragen.

Zwei Aufgabenfelder

Innerhalb der verschiedenen Betätigungsfelder des Patentanwalts lassen sich zwei wesentliche Gruppen benennen. Die eine betrifft die Schaffung und Sicherung und die andere die Verwertung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. Zur ersten Gruppe gehört die Beratung, ob und gegebenenfalls wie und wo gewerbliche Schutzrechte (zum Beispiel Patente, Marken oder Geschmacksmuster) zu erwerben sind. Der Patentanwalt muss in der Lage sein, die relevanten Schutzrechte zu benennen, die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu überprüfen, die jeweiligen Anmeldungsunterlagen auszuarbeiten und bei den zuständigen Ämtern einzureichen. Danach gilt es, die Schutzrechte zur Registrierung, Eintragung oder Erteilung zu bringen. Wenn das gelungen ist, sind Dritte, welche die Rechte benutzen wollen, zu lizenzieren, abzumahnen und – wenn es unvermeidlich ist – auch gerichtlich zu verfolgen.

Schaffung und Sicherung von Schutzrechten

Eine zentrale Aufgabe des Patentanwalts liegt in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Patente werden für Erfindungen erteilt, die auf den unterschiedlichsten Gebieten gemacht werden können, wie beispielsweise Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik, Pharmazie, Chemie oder Biotechnologie. Zu den Aufgaben des Patentanwalts gehört das Lesen von Erfindungsmeldungen, das Gespräch mit dem Erfinder, das Einarbeiten in neue technische Zusammenhänge und Spezialgebiete und das Abstrahieren technischer Einzelheiten zu einer allgemeinen technischen Lehre. Schließlich muss der Patentanwalt die Erkenntnisse in juristisch und technisch geeigneten Worten zu Papier bringen.

Die Rechte des Erfinders

Eine Aufgabe, die besondere Erwähnung verdient, tritt im Zusammenhang mit dem Erfinder auf. Der Patentanwalt hat hier die jeweiligen nationalen Regelungen bezüglich des Rechtsübergangs der Erfindung auf das Unternehmen sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen zu beachten. In Deutschland ist diesbezüglich das Arbeitnehmererfindungsrecht von großer Bedeutung.
 
Die Beschäftigung mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht kann bei Patentanwälten durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Patentanwalt setzt beispielsweise die nötigen Verträge auf, damit die Rechte an der Erfindung ordnungsgemäß von den Erfindern auf seinen Mandanten – also das Unternehmen – übergehen. Dabei beachtet er vor allem die unterschiedliche Rechtslage in den betroffenen Ländern. Wenn diese Situation bereits häufiger aufgetreten ist, kann er auf existierende Vertragsvorlagen zurückgreifen.

Die Ausarbeitung der Patentanmeldung

Durch ein Patent verhilft der Patentanwalt seinen Mandanten zu einem zeitlich und räumlich begrenzten Monopol. Deshalb besteht die Ausarbeitung einer Patentanmeldung keineswegs in der fotografischen Beschreibung technischer Vorrichtungen oder Verfahren. Vielmehr ist die analytische Fähigkeit gefragt, die vermittelte Information patentrechtlich zu bewerten und diese Bewertung in die Ausarbeitung einfließen zu lassen.
 
Danach müssen geeignete Begriffe und Sätze gefunden werden, die den technischen Inhalt präzise beschreiben und gleichzeitig den patentrechtlichen, also juristischen Anforderungen genügen. Das führt in der Regel zu einer Sprache, die sich für den Laien eigenartig anhört, für Patentschriften jedoch typisch ist.

Berater mit Fingerspitzengefühl

Nicht zuletzt müssen die Ergebnisse der Überlegungen auch in geeigneter Weise den Erfindern und den Entscheidungsträgern in den Unternehmen mitgeteilt werden. Das erfordert nicht nur eine schnelle Auffassungsgabe, sondern auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl. Zunächst muss mit dem Erfinder Einigkeit darüber bestehen, dass das Niedergeschriebene mit der Erfindung übereinstimmt. Das ist schon aufgrund der ungewöhnlichen Sprache häufig keine Selbstverständlichkeit.
 
Außerdem können widerstreitende Interessen innerhalb eines Unternehmens vorliegen. So kann eine Unternehmensvorgabe beispielsweise darin bestehen, bestimmte oder auch möglichst viele Patentanmeldungen einzureichen, ohne dass genügend aussichtsreiche Erfindungen vorliegen. Ebenso können die finanziellen Mittel zu knapp sein, um alle Erfolg versprechenden Ideen schützen zu lassen. Hier ist der Patentanwalt als geschickter Berater gefragt. Oft bestehen zwischen dem Patentanwalt und seinen Mandanten langjährige berufliche Beziehungen, sodass die Beratung über die Jahre Früchte trägt.

Technische Vorbildung ist nötig

Natürlich spielt die technische Vorbildung und Spezialisierung des Patentanwalts für die Ausarbeitung von Patentanmeldungen eine wichtige Rolle. Dennoch gibt es Patentanwälte, die keine einzige Patentanmeldung auf dem technischen Gebiet ausgearbeitet haben, das sie ursprünglich erlernt haben. Die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen sind durchaus fließend, und mit einer gewissen Einarbeitungszeit kann sich der Patentanwalt ursprünglich fachfremde Gebiete erschließen.

Nach der Einreichung der Patentanmeldung

Da Patente vor ihrer Erteilung von den Patentämtern auf Patentfähigkeit geprüft werden, fällt dem Patentanwalt nach der Einreichung einer Patentanmeldung beim Patentamt die Aufgabe zu, mit den Beamten (Prüfern) der Patentämter über die Patentfähigkeit des angemeldeten Gegenstandes zu entscheiden und auch hier seine Mandanten vernünftig zu vertreten. In der Regel verläuft die Kommunikation mit den Ämtern schriftlich. In einigen Fällen kommt es jedoch zu Gesprächen mit den Prüfern oder den Prüfungsabteilungen, die entweder informell am Telefon oder in den Ämtern als formale Anhörungen durchgeführt werden.

Beispielfall: Anti-Fußschweiß-Sohlen

Ein Patentanwalt vertritt beispielsweise seit vielen Jahren einen sehr renommierten Sportartikelhersteller in Europa in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Eines der wichtigsten Produkte sind Sportschuhe, die weltweit produziert und vertrieben werden. Zuletzt ist es mehreren Forschern und Entwicklern gemeinsam gelungen, eine neuartige Schuhsohle zu entwickeln. Diese verhindert aufgrund ihres speziellen Aufbaus die Bildung von Fußschweiß.

Per E-Mail erreicht den Patentanwalt eine kurze Beschreibung mit grafischen Darstellungen des Aufbaus der Sohle und der Auftrag, für die Erfindung einen möglichst breiten europäischen Schutz zu erlangen. Die neuartige Sohle soll schon in einer Woche auf einer internationalen Konferenz der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das heißt, die Patentanmeldung muss vor dieser Konferenz bei der zuständigen Behörde eingereicht worden sein.

Der Patentanwalt prüft die Unterlagen und hält die Erfindung für schutzfähig. Da er mit der Technik grundlegend vertraut ist, arbeitet er im Laufe der folgenden zwei Tage einen Entwurf für eine Patentanmeldung in englischer Sprache aus und schickt diesen zur Kontrolle an die Erfinder. Nach einer kurzen Telefonkonferenz mit den Erfindern und dem Leiter der Patentabteilung – die Gespräche werden in englischer Sprache geführt – wird der Entwurf angepasst und noch vor der Konferenz beim Europäischen Patentamt in München eingereicht, sodass die Rechte an der Erfindung gesichert sind.

Anschließend erhält der Patentanwalt einen ersten Prüfungsbescheid vom Europäischen Patentamt, in dem der Prüfer auf eine bereits veröffentlichte Patentschrift eines anderen Sportschuhherstellers verweist. In dieser Patentschrift wird auch eine schweißabsorbierende Schuhsohle präsentiert. Der Prüfer kommt zu dem Ergebnis, dass die entwickelte Sohle gegenüber der bekannten nicht neu und daher nicht patentfähig ist. Der erfahrene Patentanwalt erkennt sofort, dass der Prüfer den speziellen Aufbau der Sohle nicht richtig verstanden hat. Nach einem kurzen Telefongespräch, in dem er die Technik genauer erläutert, gelingt es ihm, den Prüfer zu überzeugen. Er passt den Text der Anmeldung geringfügig an, um die Unterschiede zur bekannten Sohle hervorzuheben und reicht die geänderten Unterlagen mit einer kurzen schriftlichen Erwiderung beim Patentamt ein.

Nach einigen Monaten erhält er die Mitteilung, dass für seinen Mandanten ein europäisches Patent für die neuartige Sohle erteilt werden soll, das ab dem Tag der Anmeldung für 20 Jahre in zahlreichen Ländern Europas bestehen wird. Er erhält sodann von seinem Mandanten den Auftrag, die Patentschrift in Europa zu validieren. Das bedeutet, dass die Patentschrift unter anderem ins Deutsche zu übersetzen ist und alle erforderlichen Gebühren für das Patent, insbesondere die Jahresgebühren für die kommenden Jahre, fristgerecht zu bezahlen sind.

Außerdem beauftragt er seine Kollegen in den anderen europäischen Ländern, für die das Patent erteilt wurde, mit der Validierung des Patents für diese Länder. Mit der Übersetzung ins Deutsche beauftragt er einen Übersetzer, mit dem er schon lange zusammenarbeitet, und kontrolliert, wie üblich, das Ergebnis. Die Überwachung der Fristen und die Zahlung der Gebühren lässt er von erfahrenen Mitarbeitern in seiner Kanzlei auf der Basis einer elektronischen Fristenüberwachung durchführen.

Marken statt Patente

Ein weiteres wichtiges Arbeitsgebiet der Patentanwälte betrifft Marken und andere Kennzeichen, die durch das Markengesetz geschützt sind. Unternehmen verkaufen Dienstleistungen oder Produkte unter ihren Marken, das heißt einem auf die Herkunft aus ihrem Unternehmen hinweisenden Zeichen, welches für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist.

Schutz des emotionalen Wertes

Durch eine Wortmarke (zum Beispiel den Namen des Produkts), eine Bildmarke (zum Beispiel ein Logo) oder eine 3D-Marke (zum Beispiel das als typisch und herkunftshinweisend erkannte Produkt selbst) wird eine Monopolstellung dieses Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen gesichert. Die Form einer Ware kann eine Kaufentscheidung auch dann beeinflussen, wenn sie sich von anderen gattungsgleichen Warenformen unterscheidet und unter dem Gesichtspunkt ihrer Andersartigkeit etwas Besonderes ist: Die besondere Form (Design) beispielsweise einer Uhr, eines Einrichtungsgegenstandes oder eines Sportschuhs kann dem Konsumenten einen emotionalen Wert vermitteln.

Auch Gerüche können geschützt werden

Die technische Vorbildung des Patentanwalts ist für dieses Betätigungsfeld oft weniger bedeutend, weshalb dieser Bereich auch stärker von Rechtsanwälten bedient wird als das Gebiet der Patente. Der Patentanwalt berät Mandanten bei der Frage, ob Unternehmens- oder Produktkennzeichnungen durch Worte, Slogans, Bilder, Farben, Logos, Töne, Warenformen oder sogar Gerüche einen Schutz genießen, durch Registrierung geschützt werden können oder die Rechte Dritter völlig verletzen. Es gibt Patentanwälte, die sich ausschließlich den Marken widmen, und solche, die sich Zeit ihres Berufslebens kaum mit diesem Bereich befassen.

Müssen Rostbratwürste aus Nürnberg kommen?

Der Bereich der Produkt- und Unternehmenskennzeichen ist sehr weit gefasst. So beschäftigen sich Patentanwälte ebenso mit dem Problem, ob der internationale Fußballverband FIFA die Bezeichnung "Fußball WM 2006" für sich beanspruchen darf, wie mit der Frage, ob die Bezeichnungen "Champagner Bratbirne" außerhalb der Champagne oder "Nürnberger Rostbratwurst" außerhalb Nürnbergs verwendet werden dürfen.

In unserem Beispiel sucht ein eigens hierfür zusammengestelltes Team des Sportartikelherstellers nach einem Namen für eine Sportschuhserie mit der neuartigen Sohle und entscheidet sich für "WetFoot Terminator". Der Patentanwalt wird beauftragt, in Europa den Schutz für diese Bezeichnung zu erlangen. Er prüft, ob der Eintragung einer Wortmarke "WetFoot Terminator" für Sportschuhe etwas entgegensteht. Obwohl der Begriff einen gewissen beschreibenden Anklang hat, was der Eintragung entgegenstehen könnte, kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Anmeldung der Wortmarke vorgenommen werden kann.

Die erforderlichen Unterlagen lässt er von seiner Sekretärin ausarbeiten, kontrolliert und unterschreibt sie und lässt sie noch am selben Tag per Fax beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante einreichen. Auch für die Marke "WetFoot Terminator" sind regelmäßig Gebühren zu bezahlen, eine Aufgabe, die von den Mitarbeitern innerhalb der Kanzlei, jedoch unter der ständigen Kontrolle des Patentanwalts, erledigt wird.

Experte in Design-Fragen

Hinsichtlich der Geschmacksmuster – das sind im normalen Sprachgebrauch Designs – hilft der Patentanwalt, die ästhetische Wirkung von Gegenständen zu bewerten und hierfür Schutz zu erlangen. Er berät seine Mandanten bei der Erstellung grafischer oder fotografischer Darstellungen der schutzwürdigen Gegenstände und reicht diese mit den erforderlichen Anmeldungsunterlagen bei den entsprechenden Ämtern ein.

In unserem Exempel hat ein Designer dem "WetFoot Terminator" ein modernes Design gegeben, das von in besonderer Weise geschwungenen Nähten auf dem Oberschuh geprägt ist. Außerdem wurde die Sohle transparent gehalten, was den Schuh insgesamt leichter wirken lässt. Der Patentanwalt erhält wieder per E-Mail Abbildungen des Schuhs aus verschiedenen Perspektiven und den Auftrag, das Design schützen zu lassen.

Er lässt von seinen Mitarbeitern eine Geschmacksmusteranmeldung ausarbeiten, in der die Abbildungen enthalten sind, wobei er darauf achtet, dass in den Abbildungen die ästhetische Wirkung der Nähte und der Sohle ausreichend deutlich hervortritt. Die Anmeldung wird ebenfalls – nachdem sie vom Anwalt kontrolliert und unterschrieben wurde – beim Harmonisierungsamt in Alicante eingereicht, um ein eingetragenes europäisches Geschmacksmuster für den ganzen Schuh mit Nähten und Sohle zu erhalten.

Verwertung und Verteidigung von Schutzrechten

Vornehmlich dann, wenn eine Partei die gewerblichen Schutzrechte einer anderen Partei erwerben oder nutzen will, setzt der Patentanwalt Verträge auf. Diese betreffen insbesondere die Art und Höhe der Vergütung, den Umfang der Nutzung, die Höhe von Lizenzzahlungen für die Nutzung fremder Schutzrechte und zahlreiche weitere Aspekte.

Nicht selten herrscht Uneinigkeit bezüglich der Frage, ob ein Schutzrecht zu Recht besteht oder ob ein Produkt eines Wettbewerbers in die Schutzrechte anderer eingreift. Uneinigkeit kann auch in dem Punkt herrschen, ob Lizenzzahlungen in einer bestimmten Höhe gerechtfertigt sind. All diese Fragen müssen im Streitfall – wenn keine Einigung zu erzielen ist – zum Beispiel auf dem Wege von Einsprüchen, Widersprüchen, Nichtigkeits- oder Verletzungsklagen bei Ämtern und zuständigen Gerichten geklärt werden. Dann diskutiert der Patentanwalt die sachlichen und rechtlichen Fragestellungen des jeweiligen Falles mit den Vertretern der Gegenseite oder den Prüfern der Ämter oder plädiert vor den Richtern des Bundespatentgerichts, des Bundesgerichtshofs oder den Mitgliedern der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Experte vor Gericht

Vor den Zivilgerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) tritt der Patentanwalt in Begleitung eines Rechtsanwalts auf. Er wird von den Richtern zu technischen und patentrechtlichen Fragestellungen gehört. Insbesondere bezüglich patentrechtlicher Aspekte mit komplexen technischen Sachverhalten ist der Patentanwalt ein gefragter Experte, von dessen Fähigkeit, komplizierte Technik für Laien verständlich zu machen, sehr viel abhängen kann. Vor Gericht sind Patentanwälte (angelehnt an die Roben der Richter des Bundespatentgerichts) übrigens durch blaue Besätze auf der sonst schwarzen Robe von Rechtsanwälten auch optisch zu unterscheiden.

Verteidiger von Schutzrechten

Als umfassender Berater für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes unterstützt der Patentanwalt seine Mandanten bei der Bewertung von Schutzrechten und hilft, allgemeine und Patentstrategien zu allen Aspekten der gewerblichen Schutzrechte zu entwickeln. Vor den Patentämtern und -gerichten ist er Vertreter seiner Mandanten.

Wie viel ist ein Design wert?

Außerdem ist er Ansprechpartner bei wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen, insbesondere dann, wenn diese gewerbliche Schutzrechte betreffen. Ein Bereich, der durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist die Bewertung von gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel bei Unternehmenskäufen. Hier hilft der Patentanwalt bei der Frage, welcher Wert einem Schutzrecht zukommt, was eine durchaus komplexe und häufig strittige Frage ist.
 
Nicht selten bilden verschiedene Unternehmen zusammen sogenannte Patent- oder Schutzrecht-Pools, in die jedes Unternehmen die zu einer bestimmten Technologie oder den dazugehörigen Standards passenden Schutzrechte einbringt. Ein potenzieller Lizenznehmer kann dann gleichzeitig Lizenzen an allen Schutzrechten eines solchen Pools nehmen. Hier kann der Patentanwalt beispielsweise bei der Beurteilung von Patenten tätig werden und die Frage beantworten, ob ein Schutzrecht einen Aspekt einer Technologie oder eines Standards ausreichend abdeckt. Außerdem ist abzuwägen, ob der Zusammenschluss der Unternehmen bezüglich der Schutzrechte kartellrechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen dies haben könnte.

Da sich der "WetFoot Terminator" ausgezeichnet verkauft und der Sportartikelhersteller bereits schlechte Erfahrungen mit fernöstlichen Sportschuhproduzenten gemacht hat, erhält der Patentanwalt nun den Auftrag, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt auf einer der weltgrößten Schuhmessen in Deutschland bei den Wettbewerbern vorbeizuschauen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, falls die Rechte des Mandanten verletzt werden.

Er begutachtet die Schuhe zahlreicher Aussteller und findet bei zwei asiatischen Schuhproduzenten identische Nachahmungen des "WetFoot Terminator". Noch in der Nacht werden die Anträge auf einstweilige Verfügung ausgearbeitet, in denen Verletzer, Produkt und die relevanten Schutzrechte benannt werden. Die beiden Anwälte stehen außerdem in engem Kontakt mit dem Zoll und lassen die Plagiate direkt vor Ort beschlagnahmen. Die Hersteller werden abgemahnt und erklären sich aufgrund der erdrückenden Fakten zu Schadenersatzleistungen bereit.

Zufällig entdeckt der Patentanwalt auch noch beim größten Konkurrenten seines Mandanten einen Schuh, der zwar völlig anders aussieht, aber den patentrechtlich geschützten Aufbau der Sohle aufweist. Er erwirkt innerhalb von 24 Stunden eine einstweilige Verfügung bei dem zuständigen Landgericht und lässt die fraglichen Sportschuhe in Begleitung eines Gerichtsvollziehers von der Messe entfernen.

Da der Wettbewerber der Auffassung ist, dass das Patent auf die Sohle zu Unrecht erteilt wurde, scheitern alle nachfolgenden gütlichen Verhandlungen, und der Wettbewerber weigert sich endgültig, eine Lizenzgebühr für die Benutzung des Patents zu bezahlen. Gegen den deutschen Teil des Europäischen Patents wird vom Konkurrenten eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in München eingereicht.

Gleichzeitig reicht der Patentanwalt gemeinsam mit einem Rechtsanwalt im Namen des Mandanten beim zuständigen Landgericht Klage wegen Verletzung des Patents ein. Die Verfahren ziehen sich über viele Jahre über alle gerichtlichen Instanzen hin, und immer wieder tritt der Patentanwalt als Experte bei Beratungen und vor Gericht auf, um patentrechtliche Aspekte und den Aufbau der Sohle zu erläutern.

Weitere Aufgaben in Kanzleien und Unternehmen

Der Patentanwalt arbeitet in der Regel nicht allein. Üblicherweise schließen sich mehrere Patentanwälte in einer Sozietät zusammen, in der die Patentanwälte von Sekretären (Patentfachkräften) unterstützt werden. Um eine Kanzlei zu führen, braucht der Patentanwalt also auch ein großes Maß an sozialer und unternehmerischer Kompetenz. Er wird sich dann mit Gesellschaftsformen, Haftung, Buchhaltung, der Notwendigkeit von Investitionen, Angestellten und deren Schulung, Organisationsformen und Büroabläufen auseinandersetzen müssen. In der eigenen Kanzlei wird der Patentanwalt nicht selten als Ausbilder tätig – sei es, um zu expandieren oder um die eigene Nachfolge zu regeln.
Wenn der Patentanwalt Angestellter eines Unternehmens ist, was grundsätzlich möglich, aber eher selten ist, bildet er im Unternehmen häufig in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes die Schnittstelle zwischen den Entwicklern und dem Management. Als Mitglied der Rechtsabteilung größerer Unternehmen beantwortet er spezifische Fragen, die gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Marken, Geschmacksmuster oder verwandte Themen betreffen.

Ein Patentanwalt lernt nie aus

Fortbildung ist für Patentanwälte unerlässlich, da die zahlreichen nationalen und internationalen Regelungen und Gesetze einem ständigen Wandel unterworfen sind. Die Teilnahme an Seminaren und Kongressen sollte daher ebenso zum Alltag des Patentanwalts gehören wie das Engagement in nationalen oder internationalen Gremien oder Vereinigungen. Wer Talent und Spaß daran hat, kann sich durch das Verfassen von Fachbeiträgen für Zeitschriften oder durch die Mitwirkung an Kommentierungen einschlägiger Gesetze einen Namen machen.

Mehr zum Arbeiten im Patentwesen

Jobs im Patentrecht in der e‑fellows.net-Jobbörse