Berufsbild Patentanwalt: Der Weg zum Patentanwalt

Autor*innen
Ulrike Holz
Eine Balkenwaage, die sich zu der Seite neigt, in deren Schale eine feiernde Gruppe Geschäftsleute steht. Auf dem Balken stehen zwei balancierende Geschäftsmänner, die sich helfend die Hand reichen.

Ist ein Patentanwalt ein Jurist oder ein Techniker? Beides! Die Berufsaussichten für "Patent Professionals" sind hervorragend.

Als Patentanwalt arbeitest du an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik oder Naturwissenschaften. Dabei reicht es nicht, zu verstehen, was technisch gewollt und realisierbar ist. Vielmehr ist es deine Aufgabe, zu beurteilen, was rechtlich schützbar und durchsetzbar ist.

Ein Patentanwalt kann mehr als "nur Patente"

Die Vielfalt ist sicher einer der größten Vorteile, den der Beruf des Patentanwalts mit sich bringt. So berätst du deine Mandanten nicht nur im Hinblick auf technische Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster und deren Durchsetzung gegenüber nachahmenden Mitbewerbern. Du berätst sie auch in nichttechnischen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes wie Design- und Markenrecht, Schutzrechten für Pflanzensorten sowie in allen damit verbundenen Vertragsangelegenheiten.

Der global agierende Patentanwalt

Du arbeitest mit Mandanten und Kollegen rund um den Globus. Dabei reicht es nicht, dem Gegenüber zu zeigen, wie geübt du dich in der englischen (oder sonstwie geforderten) Sprache auszudrücken vermagst. Vielmehr sollten dir auch die grundlegenden Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes im Ausland vertraut sein.

Das Erlernen des Kanons von Technik und Jura

Um den zahlreichen Aufgaben eines Patentanwalts gerecht zu werden, musst du jedoch zunächst einen der längsten Ausbildungswege in Deutschland absolvieren. Aber, um es mit den Worten Guido Westerwelles auszudrücken: "Es schadet im Leben nicht, wenn man mehr zu Ende gemacht hat als die Fahrschule."

Erstens: das "technische" Studium als Basis

Um überhaupt zur Ausbildung zum Patentanwalt zugelassen zu werden, musst du eine technische Befähigung nachweisen. Eine solche erwirbst du in der Regel mit einem erfolgreich abgeschlossenen, naturwissenschaftlichen oder technischen Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule.

Zweitens: ein Jahr "praktischer technischer Tätigkeit"

Zudem musst du vor Beginn der Ausbildung ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit abgeleistet haben. Diese Bedingung kann beispielsweise durch Industriepraktika oder eine Promotion erfüllt sein.

Drittens: die Ausbildung zum Patentanwalt

Nach der Ausbildungszulassung durchläufst du als Trainee (im Fachjargon heißt du dann "Kandidat") die zweiteilig gegliederte Ausbildung zum deutschen Patentanwalt. Im ersten Teil (26 Monate) bildet dich ein Patentanwalt aus, der sich zur Übernahme deiner Ausbildung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verantwortlich erklärt hat. Im zweiten Teil lernst du die Arbeit beim Deutschen Patent- und Markenamt (zwei Monate) sowie beim Bundespatentgericht (sechs Monate) kennen.

Training on the job

Während des ersten Teils der Ausbildung erhältst du eine juristisch-praktische Ausbildung auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei arbeitest du nicht nur an praktischen Fällen, sondern absolvierst nebenher auch ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen, um dir von theoretischer Seite entsprechende Rechtskenntnisse anzueignen.

Zum Amtsjahr nach München

Mit dem zweiten Teil der Ausbildung beginnt das sogenannte (inzwischen auf acht Monate verkürzte) "Amtsjahr" in München. So wie Studenten der Rechtswissenschaften ein Referendariat durchlaufen, um zu verstehen, wie Richter "ticken", durchläufst du als Kandidat das Amtsjahr. Während der dortigen Ausbildungszeit – beim Deutschen Patent- und Markenamt und anschließend beim Bundespatentgericht in München – vertiefst du nicht nur die theoretischen Grundlagen. Du erhältst auch Einblicke in die Tätigkeiten von Patent- und Markenprüfern am DPMA und von Richtern am Bundespatentgericht.

Und schließlich: das Examen

Am Ende des Amtsjahres wartet die Patentanwaltsprüfung auf dich. Diese setzt sich zusammen aus zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten (jeweils fünf Stunden) und einer mündlichen Prüfung (je Patentanwaltsbewerber etwa eine Stunde). Nach erfolgreicher Prüfung kannst du die Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragen, woraufhin – wie bei Rechtsanwälten – die Vereidigung folgt.

Nicht nur deutsch, sondern auch europäisch

Die meisten deutschen Patentanwälte sind zudem "European Patent Attorney" (offizielle englische Bezeichnung für "Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt"). Das heißt, wenn du des Lernens noch nicht überdrüssig bist, arbeitest du während der deutschen Ausbildung (oder danach) auch auf eine Zulassung beim Europäischen Patentamt hin. Denn als zugelassener Vertreter bist du berechtigt, deine Mandanten auch vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten. Zugelassener Vertreter wirst du, indem du ein technisches Studium und eine dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Europäischen Patentübereinkommens aufweisen kannst und mal wieder eine entsprechende Eignungsprüfung bestanden hast.

Wo Patentanwälte arbeiten

Nach bestandener Prüfung gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten der Berufsausübung. Je nachdem, ob du den Weg des Einzel-Patentanwalts, des Patentanwalts in einer Kanzlei oder des angestellten Patentanwalts in einem Unternehmen wählst, wirst du im Berufsalltag vor unterschiedliche Herausforderungen gestellt.

Der Klassiker: freier Patentanwalt

Die meisten Patentanwälte sind "frei" tätig – nämlich alleine oder zusammen mit anderen. Viele Patentanwälte treten in eine bestehende Kanzlei ein oder schließen sich mit anderen Patentanwälten zusammen, sei es in Form einer Bürogemeinschaft oder einer Sozietät.
 
Insbesondere bei der Führung einer eigenen Kanzlei bzw. als Partner einer Sozietät solltest du ein hohes Maß an sozialer und unternehmerischer Kompetenz aufweisen, zumal du dich auch mit Themen wie Gesellschaftsformen, Haftung, Buchhaltung, Büroabläufen, Personalwesen und Akquise beschäftigen wirst.
 
Und neben all diesen Aufgaben sind nicht die Alltagstätigkeiten des Patentanwalts zu vergessen wie das Übernehmen der Mittlerrolle zwischen deinen Mandanten, gegebenenfalls deren Mitbewerbern, den Patentämtern und Gerichten sowie anderen Patentanwälten im Ausland.

Als Patentanwalt in die Industrie

Wenn du als Patentanwalt in einem Unternehmen angestellt bist, bildest du dort die Schnittstelle zwischen Erfindern und Management. Du berätst allein oder als Mitglied einer Patentabteilung das Unternehmen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Dabei wirst du nicht nur mit Patentanmeldungen betraut sein, sondern auch wirtschaftliche Verantwortung im Unternehmen tragen, indem du beispielsweise an Entscheidungsprozessen zu Patentstrategien oder Lizenzverhandlungen beteiligt wirst.

Es muss nicht immer Patentanwalt sein

Um im gewerblichen Rechtsschutz tätig zu sein, musst du jedoch nicht notwendigerweise den langen und aufwändigen Ausbildungsweg des Patentanwalts einschlagen. Eine Alternative ist zum Beispiel der Prüfer am Deutschen Patent- und Markenamt oder am Europäischen Patentamt. Hier befasst du dich hauptsächlich mit der Bearbeitung eingereichter Patentanmeldungen.
 
Für Uni-Absolventen, die zwar juristisches Interesse mitbringen, sich nach Studium und gegebenenfalls Promotion jedoch keiner weiteren, langwierigen Ausbildung hingeben möchten, kann der Beruf des Patentprüfers eine geeignete und attraktive Alternative darstellen.
 
Weitere alternative Berufe im gewerblichen Rechtsschutz sind Patentreferent (Patentingenieur) oder sonstige, teilweise noch im Entstehen begriffene Stellenprofile wie das des Intellecutal-Property-Managers.

Die Zukunft

Egal für welchen Weg du dich entscheidest, die Berufsaussichten für "Patent Professionals" sind hervorragend. Denn der gewerbliche Rechtsschutz wird auch weiterhin als Wettbewerbsfaktor eine entscheidende Rolle für den Erfolg eines Unternehmens spielen. Treffender als E. O. Häußer (1930-1999), Präsident des Deutschen Patentamts von 1976-1995, kann man dies nicht formulieren:

"Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert."
E. O. Häußer
Bewertung: 4/5 (20 Stimmen)

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