Landkreis Hof: "Alle Superhelden tragen Maske" - Medizinstipendium im Hofer Land

Um die regionale, hausärztliche Versorgung perspektivisch und nachhaltig sicherzustellen, bietet der Landkreis Hof jährlich bis zu drei Stipendien für Medizinstudierende an. 

Art der Förderung

Der Stipendiat / die Stipendiatin kann ab dem ersten Studienjahr bis hin zur Approbation eine finanzielle Unterstützung für die Dauer von höchstens 60 Monaten erhalten:

  • ab dem 1. Semester (vorklinischer Teil) 300 Euro monatlich
  • nach dem Physikum (klinischer Teil) 500 Euro monatlich
  • insgesamt also 25.200 Euro

Das Stipendium wird frühestens ab Beginn des Wintersemesters eines jeden Jahres gewährt, in dem die/der Studierende in das Förderprogramm aufgenommen wird.

Hinweise zur Bewerbung

Diese Unterlagen sind bei der Antragstellung einzureichen:

  • Formloses Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Kopie des Personalausweises
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Hochschulreife oder Vorlage des Originals
  • Orginal der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt
  • bei schon bestandenem Abschnitt der ärztlichen Prüfung, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Bei ausländischen Bewerbern:
    • Nachweis der deutschen Sprache, mindestens auf C1 Niveau
    • aktueller Aufenthaltstitel, inkl. Zusatzblatt

Mehrfachförderungen sind der Gesundheitsregion Plus Stadt und Landkreis Hof bei Antragstellung mitzuteilen. Der Bewerber / die Bewerberin weist gleichzeitig nach, dass die Mehrfachförderung nicht dazu führt, Verpflichtungen nach den genannten Richtlinien nicht einhalten zu können.

Weitere Informationen findest du hier.

Voraussetzungen

Du kannst das Stipendium erhalten, wenn du folgende Anforderungen erfüllst:

  • Du bist an einer deutschen oder anderen Universität für ein Studium der Humanmedizin eingeschrieben, dessen Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt.
  • Du darfst in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten.
  • Du verpflichtest dich, nach Abschluss des Studiums die fachärztliche Weiterbildung in der Fachrichtung Allgemeinmedizin oder Innere Medizin zu absolvieren.
  • Du verpflichtest dich, nach Beendigung der Facharztausbildung für 48 Monate als Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Internist, hausärztlich, in einer Kommune des Landkreises Hof tätig zu sein.
Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
Zielregionen
  • Deutschland

Geförderte Fachrichtungen

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften

Humanmedizin (ohne Zahnmedizin)

Kontakt zum Stipendiengeber

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