Studentische Krankenversicherung: Richtig krankenversichert im Studium

Autor*innen
Kris Folz
Eine Leiter, an deren oberen Ende sich Hand befindet, die eine aufgezogene Spritze hält.

Vorlesungen, Mensaessen und WG-Suche: Wer sich an einer Hochschule einschreibt, denkt an vieles, aber nicht an die eigene Krankenversicherung. Kein Wunder, denn in den meisten Fällen sind junge Menschen kostenlos über ihre Eltern abgesichert. Doch es gibt Ausnahmen – und spätestens ab dem 25. Geburtstag müssen sich Studenten selbst versichern. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die studentische Krankenversicherung.

Brauche ich unbedingt eine Krankenversicherung als Student?

Ja. Du musst bei der Einschreibung immer einen Krankenversicherungsnachweis liefern. Studenten aus dem EU-Ausland müssen sich in Deutschland für ein Auslandssemster oder -jahr nicht erneut versichern, wenn sie in ihrer Heimat bereits eine Krankenversicherung haben. Sie erhalten eine europäische Krankenversicherungskarte von ihrer Versicherung (entweder – wie in Deutschland – auf der Rückseite der regulären Versicherungskarte aufgedruckt oder als Extrakarte). Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst oder du dein gesamtes Studium in Deutschland absolvieren möchtest, musst du dich dagegen in Deutschland gesondert krankenversichern.

Bin ich nicht automatisch kostenlos bei meinen Eltern mitversichert?

Das kommt darauf an: Wenn du vor deinem Studium familienversichert warst, bist du das auch in den ersten Semestern – und zwar bis zu deinem 25. Geburtstag. Wenn du ein freiwilliges soziales Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder Wehr- oder Zivildienst gemacht hast, kannst du die Familienversicherung um die entsprechende Dauer verlängern. Allerdings endet die Versicherung vorzeitig, wenn du zu viel nebenbei verdienst.

Eine Familienversicherung über deine Eltern ist dann ausgeschlossen, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen mehr als 4.687,50 Euro im Monat verdient und privat versichert ist, der andere Elternteil dagegen gesetzlich versichert ist.

Falls du bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und die Einkommensgrenze nicht überschreitest, kannst du dich auch über deinen Ehe- oder Lebenspartner familienversichern – ganz unabhängig von deinem Alter.

Wie viel darf ich verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

Ein familienversicherter Student darf ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von 485 Euro nicht überschreiten. Als geringfügig Beschäftigter (Minijobber) darfst du maximal 520 Euro im Monat verdienen (Stand 2023). Wenn du in einem Jahr über drei Monate mehr verdient hast, läuft die Familienversicherung aus. Falls bereits bei der Aufnahme des Jobs klar ist, dass du die Einkommensgrenze überschreiten wirst, endet die Familienversicherung sofort.

Zum Gesamteinkommen zählt aber nicht nur dein Gehalt, sondern unter anderem auch Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ferienjobs zählen dagegen nicht als regelmäßiges Einkommen und dürfen daher auch besser bezahlt sein, ohne dass deine Familienversicherung deshalb endet. Wenn du dir unsicher bist, solltest bei der Krankenkasse nachfragen, bevor du einen Job antrittst.

Was passiert, wenn die Familien­versicherung ausläuft?

Wenn du zu viel verdienst oder die Altersgrenze überschritten hast, musst du in die studentische Krankenversicherung einsteigen (oder dich alternativ privat versichern). Das heißt: Du kannst dir eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen und zahlst dort einen vergleichsweise günstigen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Es gibt aber auch Ausnahmen, wann du nicht in die gesetzliche studentische Krankenversicherung aufgenommen wirst:

  • Als dualer Student erhältst du keinen Studi-Tarif, wenn du Gehalt von deinem Ausbilder bekommst.
  • Selbstständige oder bereits versicherte Arbeitnehmer, die nur nebenbei studieren, können sich ebenfalls nicht studentisch versichern.

Wie teuer ist die studentische Krankenversicherung?

Die Beiträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Neben einem einheitlichen monatlichen Grundbeitrag von 83 Euro (Stand 2023) erheben die Kassen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge. Außerdem musst du monatlich in die Pflegeversicherung einzahlen: rund 25 Euro, falls du unter 23 bist und/oder Kinder hast, rund 28 Euro für Kinderlose über 23. Insgesamt macht das rund 120 Euro pro Monat.

Studenten, die BAföG beziehen, können einen Beitragszuschuss erhalten. Wegen der unterschiedlichen Höhe der Zusatzbeiträge lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote. Wenn deine aktuelle Krankenkasse die Beiträge erhöht, muss sie dich darüber schriftlich informieren. Du hast in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und kannst dir einen anderen Versicherungsanbieter suchen.

Gilt die studentische Kranken­versicherung bis zum Ende des Studiums?

Die Versicherung endet in der Regel, wenn du dein Studium abschließt. Unter Umständen kann die studentische Versicherung aber auch schon vor Studienende auslaufen: Wenn du das 14. Fachsemester abgeschlossen hast oder deinen 30. Geburtstag feierst, endet sie ebenfalls.

Viele Kassen bieten aber Verlängerungsmöglichkeiten an, zum Beispiel, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast, längere Zeit krank warst, einen Angehörigen pflegst oder ein Kind bekommen hast. Wenn du eine Verlängerung beantragen möchtest, solltest du mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten, welche Möglichkeiten es gibt.

Was passiert, wenn meine studentische Krankenversicherung vor meinem Studium endet?

Wenn du für dein Studium länger brauchst und deine studentische Krankenversicherung nicht verlängert wird, musst du dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In jedem Fall musst du deutlich höhere Beiträge zahlen als bei der studentischen Krankenversicherung. Die Höhe der Beiträge hängt von deinem Einkommen ab.

Was mache ich als Promotionsstudent, Gasthörer oder Student einer privaten Hochschule?

In diesen Fällen gibt es keine Studentenvergünstigung. Du kannst dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Die studentische Krankenversicherung gilt nicht für:

  • Studenten privater Hochschulen, die nicht staatlich anerkannt sind
  • Gasthörer
  • Promotionsstudenten
  • Teilnehmer von studienvorbereitenden Sprachkursen

Kann man sich als Student auch privat versichern?

Ja, das ist möglich. An mehreren Zeitpunkten während des Studiums kannst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und dich privat versichern:

  • innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation,
  • wenn die Familienversicherung ausläuft oder
  • wenn die gesetzliche studentische Krankenversicherung endet.

Die Unterschiede zwischen privat und gesetzlich sind bei der studentischen Krankenversicherung nicht allzu groß. Wenn deine Eltern Beamte sind, lohnt sich die private Versicherung in der Regel, weil du staatliche Zuschüsse zu deinen Beiträgen erhältst. Allerdings ist eine private Krankenversicherung auch mit etwas mehr Verwaltungsaufwand verbunden.

Generell solltest den Schritt in die private Krankenversicherung gut überdenken, denn er lässt sich nicht leicht rückgängig machen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur dann möglich, wenn du nach dem Studium als Arbeitnehmer anfängst. Wenn du dich selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten möchtest, kannst du nicht mehr aus der privaten Krankenversicherung austreten.

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