Auslandskrankenversicherung für Studierende: Gut versichert auch im Ausland

Autor*innen
Elena Alferi
Zwei Personen sitzen auf einem Roller und fahren auf einer Weltkugel. Sie ziehen Gepäck hinter sich her.

Von Fernweh oder dem Wunsch nach fließenden Fremdsprachenkenntnissen getrieben, verbringt knapp ein Drittel der Studierenden ein oder mehrere Semester im Ausland. Auch Praktika in fremden Ländern sind beliebt. Die Mehrheit der Weltenbummler vergisst jedoch, vor dem Aufbruch für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Vor Antritt deines Auslandssemesters oder Praktikums solltest du dich unbedingt informieren, ob deine Krankenversicherung auch im Ausland greift. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall stehst du sonst oft vor großen Schwierigkeiten. Für langfristige Auslandsaufenthalte außerhalb der EU benötigst du in der Regel eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Fall eins: Gesetzliche Auslands­kranken­versicherung

Die gesetzliche Familienversicherung gilt auch im Ausland – allerdings nur, wenn mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Das bedeutet konkret: In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einigen südosteuropäischen Staaten wirst du im Krankheitsfall wie ein Einheimischer versorgt. Achtung: Die Krankenkassen übernehmen dabei nur die Kosten, die sie in Deutschland an das Krankenhaus oder den Arzt bezahlt hätten, der nach den Tarifen der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet.

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Wirst du während deines Aufenthaltes in einem EU-Land krank und nimmst medizinische Hilfe in Anspruch, musst du die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card) vorzeigen. Sie befindet sich auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte. Name, Geburtsdatum, die ersten zehn Stellen der Versichertennummer, die Kennnummer der Krankenkasse und der Karte sowie ein Kürzel für das Ausstellungsland sind in europaweit einheitlicher Form vermerkt. Neben den EU-Staaten erkennen auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und die Schweiz die EHIC an. Wer die Karte nicht bei sich hat, wird zwar auch behandelt – muss dafür aber unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Weitere Informationen zur EHIC findest du auf der Website der Europäischen Kommission.

Nicht ganz einfach: der Krankenrücktransport

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für den Krankenrücktransport nicht aufkommen. Sollte bei dir eine Rückreise mit ständiger medizinischer Versorgung notwendig werden, wird es richtig teuer. Ein Ambulanzflug aus den USA kostet zum Beispiel mehrere zehntausend Euro. Vor diesen Kosten kannst du dich nur durch eine Zusatzversicherung schützen: entweder durch Mitgliedschaft bei Organisationen wie dem ADAC oder durch eine private Auslandskrankenversicherung.

Oft nötig: die private Auslandszusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung ist nicht nur beim Rücktransport nötig, sondern auch, sobald sich die Uni der Wahl in einem Land befindet, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Das ist zum Beispiel für die USA der Fall. Allerdings solltest du beim Vertragsabschluss genau aufpassen: Nicht jede private Auslandszusatzversicherung bietet alle wichtigen Leistungen. Bevor du unterschreibst, prüfe, ob deine Zusatzversicherung dir auch wirklich zusätzliche Sicherheit bietet.

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✅ Taggenaue Kündigung bei vorzeitiger Abreise möglich
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✅ 100-prozentige Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungen einschließlich Arzneien und Verbandmittel
✅ 100-prozentige Übernahme schmerzstillender Zahnbehandlungen und Zahnersatz
✅ 100-prozentige Übernahme medizinisch notwendiger Krankenrücktransporte
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Checkliste für private Auslandszusatzversicherungen

Die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages umfassen:

  • eine 100-prozentige Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen einschließlich Arzneien und Verbandmittel
  • eine 100-prozentige Kostenerstattung für schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • eine 100-prozentige Kostenerstattung für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
  • keine Selbstbeteiligung
  • ausreichend lange Laufzeit für deinen Auslandsaufenthalt

Beachte, dass diese keine vollständige Liste ist, da die Versicherungsanforderungen je nach Land und Universität variieren können.

Fall zwei: Private Auslandskrankenversicherung

Privat versicherte Studierende genießen im Ausland möglicherweise den gleichen Schutz wie in Deutschland – zumindest in der EU und bis zu ein Jahr lang. Außerhalb der Europäischen Union gilt der Versicherungsschutz meist nur drei Monate – was für ein Semester inklusive Eingewöhnungszeit nicht reicht. Aber jede Krankenkasse hat eigene Regelungen. Du solltest also die vielen kleingedruckten Seiten des Vertrages genau lesen und im Zweifel den Tarif wechseln oder eine Zusatzversicherung abschließen. Da beide Optionen etwas Zeit in Anspruch nehmen, sollte das Thema Krankenversicherung rechtzeitig vor der Abreise in Angriff genommen werden.

Behandlung nur gegen Bargeld

Wer im Ausland krank wird, sollte auf jeden Fall Bargeld griffbereit haben: Ambulante oder zahnärztliche Behandlungen müssen zunächst bar bezahlt werden; die Rechnung kann erst nachträglich bei der deutschen Krankenkasse eingereicht werden. Und das auch nur dann, wenn der Arztbesuch wirklich zu diesem Zeitpunkt notwendig war. Wer mit der Behandlung einer Erkrankung bis zur Rückkehr in die Heimat hätte warten können oder bewusst erst im Ausland zum Arzt geht, verspielt seinen Erstattungsanspruch.

Chronische Krankheiten und andere Ausschlussklauseln

Der entsprechende Passus im Versicherungsvertrag beginnt meist mit den Worten "Keine Leistungspflicht besteht bei..." und endet oft mit "...chronischen Erkrankungen". Hier empfiehlt es sich, die oder den Versicherungsvertreter:in genau zu befragen: Was gilt als chronische Erkrankung? Welche deiner gesundheitlichen Schwächen werden von der Versicherung nicht abgedeckt? Dabei solltest du alles, was nicht explizit im Vertrag erwähnt wird, schriftlich festlegen. Sonst heißt es schließlich, wenn die Rechnung über den schweren Allergieanfall im Ausland eingereicht wird: Damit hätten Sie rechnen können – wir zahlen nichts.

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