Auslandskrankenversicherung für Studenten: Gut versichert auch im Ausland

Autor*innen
Kay Szantyr
Zwei Personen sitzen auf einem Roller und fahren auf einer Weltkugel. Sie ziehen Gepäck hinter sich her.

Von Fernweh oder dem Wunsch nach fließenden Fremdsprachenkenntnissen getrieben, verbringt knapp ein Drittel der Studenten ein oder mehrere Semester im Ausland. Auch Praktika in fremden Ländern sind beliebt. Die Mehrheit der Weltenbummler vergisst jedoch, vor dem Aufbruch für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Rund 60 Prozent der Studenten informieren sich nicht über eine Auslandskrankenversicherung während ihres Auslandssemesters. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall stehen sie dann oft vor großen Schwierigkeiten - weil die zeitliche Begrenzung ihres Versicherungsschutzes überschritten wurde oder weil ihre Versicherung in dem Land, in dem sie studieren, gar nicht greift.

Fall eins: Gesetzliche Auslands­kranken­versicherung

Die gesetzliche Familienversicherung gilt auch im Ausland – allerdings nur, wenn mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Das bedeutet konkret: In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einigen südosteuropäischen Staaten wird der Gast im Krankheitsfall wie ein Einheimischer versorgt. Die Krankenkassen übernehmen dabei nur die Kosten, die sie in Deutschland an das Krankenhaus oder den Arzt bezahlt hätten, der nach den Tarifen der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet.

Die Europäische Krankenversichertenkarte

Lange Zeit benötigte jeder Auslandsreisende einen Auslandskrankenschein, um auch im Zielland medizinisch versorgt zu werden. Diesen Schein – das Formular E-111 – ersetzt seit 2006 die EHIC (European Health Insurance Card). Sie befindet sich auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte. Name, Geburtsdatum, die ersten zehn Stellen der Versichertennummer, die Kennnummer der Krankenkasse und der Karte sowie ein Kürzel für das Ausstellungsland sind in europaweit einheitlicher Form vermerkt. Neben den EU-Staaten erkennen auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz die EHIC an. Wer die Karte nicht bei sich hat, der wird zwar auch behandelt – aber er muss dafür unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Weitere Informationen zur EHIC findest du auf der Website der Europäischen Kommission.

Nicht ganz einfach: der Krankenrücktransport

Wenn die Verletzungen schwer, die Erkrankung langwierig oder auch der medizinische Standard des Gastlandes wenig vertrauenerweckend ist, will man so schnell wie möglich nach Hause. Das aber kann schwierig werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen dürfen für den Krankenrücktransport nicht aufkommen. Eine normale Heimreise muss jeder Student ohnehin selbst zahlen. Wenn aber eine Reise mit ständiger medizinischer Versorgung notwendig ist, wird es richtig teuer. Ein Ambulanzflug zum Beispiel aus den USA kostet mehrere zehntausend Euro. Vor diesen Kosten kann man sich nur durch eine Zusatzversicherung schützen: entweder durch Mitgliedschaft bei Organisationen wie dem ADAC oder durch eine Auslandskrankenversicherung bei einer privaten Krankenkasse.

Oft nötig: die private Zusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung ist nicht nur beim Rücktransport nötig, sondern auch, sobald sich die Uni der Wahl in einem Land befindet, mit dem die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Das ist zum Beispiel für die USA der Fall. Allerdings sollte man beim Vertragsabschluss genau aufpassen: Nicht jede private Auslands-Zusatzversicherung bietet alle wichtigen Leistungen. Bevor du unterschreibst, prüfe anhand folgender Checkliste, ob deine Zusatzversicherung dir auch wirklich zusätzliche Sicherheit bietet.

Checkliste für private Auslands-Zusatzversicherungen

Die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages umfassen eine 100-prozentige Kostenerstattung für

  • ambulante und stationäre Behandlungen einschließlich Arzneien und Verbandmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
  • Überführung bei Tod und für Entbindung.

Beachte, dass diese keine vollständige Liste ist, da die Versicherungsanforderungen je nach Land und Universität variieren können.

Auslandskrankenversicherungen im Vergleich

Auf Portalen wie gute.auslandsversicherung-student.de kannst du unterschiedliche Auslandsversicherungen vergleichen und die für dich passende finden.

Fall zwei: Private Auslandskrankenversicherung

Privat versicherte Studenten genießen im Ausland möglicherweise den gleichen Schutz wie in Deutschland – zumindest in der EU und bis zu ein Jahr lang. Außerhalb der Europäischen Union gilt der Versicherungsschutz meist nur drei Monate – was für ein Semester inklusive Eingewöhnungszeit nicht reicht. Aber jede Krankenkasse hat eigene Regelungen. Du solltest also die vielen kleingedruckten Seiten des Vertrages genau lesen und im Zweifel den Tarif wechseln oder eine Zusatzversicherung abschließen. Da beide Optionen etwas Zeit in Anspruch nehmen, sollte das Thema Krankenversicherung rechtzeitig vor der Abreise in Angriff genommen werden.

Behandlung nur gegen bar

Wer im Ausland krank wird, sollte auf jeden Fall Bargeld griffbereit haben: Ambulante oder zahnärztliche Behandlungen müssen zunächst bar bezahlt werden; die Rechnung kann erst nachträglich bei der deutschen Krankenkasse eingereicht werden. Und das auch nur dann, wenn der Arztbesuch wirklich zu diesem Zeitpunkt notwendig war. Wer mit der Behandlung einer Erkrankung bis zur Rückkehr in die Heimat hätte warten können oder bewusst erst im Ausland zum Arzt geht, verspielt seinen Erstattungsanspruch.

Chronische Krankheiten und andere Ausschlussklauseln

Der entsprechende Passus im Versicherungsvertrag beginnt meist mit den Worten "Keine Leistungspflicht besteht bei..." und endet oft mit "...chronischen Erkrankungen". Hier empfiehlt es sich, den Versicherungsvertreter genau zu befragen: Was gilt als chronische Erkrankung? Welche meiner gesundheitlichen Schwächen werden von der Versicherung nicht abgedeckt? Dabei sollte man alles, was nicht explizit im Vertrag erwähnt wird, schriftlich festlegen. Sonst heißt es schließlich, wenn die Rechnung über den schweren Allergie-Anfall im Ausland ein- gereicht wird: Damit hätten Sie rechnen können – wir zahlen nichts.

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