Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): BAföG und BAföG-Rechner

Eine ausgestreckte Hand, auf deren Handfläche Münzstapel liegen.

Bist du BAföG-berechtigt? Und wenn ja, wie viel staatliche Förderung steht dir jeden Monat zu? Rechne es dir hier mit unserem BAföG-Rechner einfach selbst aus oder informier dich über Bedingungen, Freibeträge und Höchstalter.

BAföG-Rechner - Wie viel BAföG bekommst du?

Was ist BAföG?

Das Bundesausbildungsföderungsgesetz, kurz BAföG, regelt die Förderungsmaßnahmen bedürftiger Student:innen, die sich ohne staatliche Unterstützung kein Studium leisten könnten. Umgangssprachlich steht die Abkürzung BAföG auch für die finanzielle Förderung selbst.

Wie setzt sich dein BAföG zusammen?

Der monatliche Satz, den bedürftige Student:innen erhalten, setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, einem Mietkostenzuschuss sowie einem Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag. Studierende Eltern erhalten außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag. Die finanzielle Unterstützung setzt sich je zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss und aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Deswegen musst du BAföG auch nur zur Hälfte zurückzahlen – und es kommen keine Zinsen oben drauf. Solltest du mehr als 10.000 Euro während deines Studiums beziehen, wird dir der Rest erlassen.

Wer bekommt BAföG?

Die staatliche Förderung ist entstanden, um bedürftigen Abiturient:innen ein Studium zu ermöglichen. BAföG können Studierende an Hochschulen, Akademien und Fachhochschulen beantragen. Auch das Studium an einer Fernuniversität wird gefördert – solange es ein Erststudium ist. Ob du BAföG bekommst und wie hoch dein Satz ist, hängt von deinem eigenen Vermögen und vom Einkommen deiner Eltern ab. Als Grundlage zur Berechnung dient das Gehalt deiner Eltern von zwei Jahren vor der Antragsstellung. Zwar können auch Studierende, die bei ihrer Familie wohnen bleiben, BAföG bekommen. Sie müssen aber mit einer niedrigeren Fördersumme rechnen. Elternunabhängiges BAföG in Deutschland gibt es nur in Ausnahmefällen.

Freibeträge

Freibeträge geben an, wie hoch dein eigenes Vermögen und der monatliche Verdienst deiner Eltern maximal sein dürfen, ohne dass sich dein BAföG-Anspruch reduziert. Das heißt also: Du kannst auch dann BAföG bekommen, wenn du über mehr Geld verfügst, der Satz wird aber geringer ausfallen. Dein eigenes Vermögen darf aktuell bis zu 15.000 Euro betragen, während der monatliche Verdienst deiner Eltern, falls sie verheiratet sind, 2.415 Euro nicht übersteigen darf. Hast du Geschwister, wird dieser Betrag entsprechend um je 730 Euro angepasst.

Höchstalter bei BAföG

Wer zu Beginn des Bachelor-Studiums älter als 29 und zu Beginn des Master-Studiums älter als 34 Jahre alt ist, kann nicht durch BAföG gefördert werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn du aus familiären oder gesundheitlichen Gründen daran gehindert wurdest, dein Studium früher aufzunehmen.

Mindestleistung, um BAföG zu erhalten

Du musst dem BAföG-Amt zwar keine Top-Noten vorlegen, aber regelmäßige Nachweise, dass du nach wie vor studierst, werden erwartet. Wenn du die Regelstudienzeit überschreitest, kannst du nur noch in Ausnahmefällen BAföG beziehen. Dann ist es ratsam, sich über weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Studienkredite zu informieren.

Wie viel BAföG bekommst du?

Der aktuelle Höchstsatz liegt bei 934 Euro pro Monat, wenn du nicht bei den Eltern wohnst. Darin enthalten sind auch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag.

Darfst du neben dem BAföG arbeiten?

Ja – du darfst bis zu 520 Euro pro Monat nebenbei verdienen. Solltest du mehr verdienen, wird dir das vom BAföG abgezogen. Wenn du Nebentätigkeiten, bei denen du im Schnitt mehr als 520 Euro im Monat verdienst, nicht angibst, kann es passieren, dass du dein BAföG unverzüglich zurückzahlen musst.

BAföG im Ausland

Du kannst auch BAföG beziehen, wenn du im Ausland studierst. Daneben gibt es das Auslands-BAföG, auf das du zum Beispiel während eines ERASMUS-Aufenthaltes Anspruch hast. Auslands-BAföG wird, genauso wie Schüler-BAföG, nicht zurückgezahlt.

BAföG-Rückzahlung

Die Karenzzeit (rückzahlungsfreie Zeit) beträgt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Zu diesem Zeitpunkt stehst du schon mit beiden Beinen im Berufsleben und die Rückzahlung sollte dir keine finanziellen Schwierigkeiten bereiten. Das Darlehen muss in Mindestraten von 130 Euro monatlich, welche in drei aufeinanderfolgenden Monaten verrechnet werden, in längstens 20 Jahren zurückgezahlt werden.

Erlass der Rückzahlung

Wer sein Studium mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer erfolgreich beendet, bekommt einen Teil des Darlehens erlassen. Wenn du es schaffst, dein Darlehen ganz oder teilweise zu tilgen, bevor es fällig wird, zahlst du nur noch zwischen 49,5 und 92 Prozent.

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