Hitzefrei im Büro: Ab wie viel Grad gibt es Hitzefrei im Büro?

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e-fellows.net Redaktion
Zwei Hände, die jeweils das Peace-Zeichen formen. Dazwischen in lächelnder Mund, der die Zunge leicht herausstreckt, sowie Spiralen, die Augen und Hals darstellen.

"Super Wetter, richtig heiß hier, sind schön braun geworden!" Solche Sätze könnten Arbeitnehmer vom Schreibtisch aus ihren verreisten Kollegen hinterherschicken. Denn trotz Gluthitze verlangen Arbeitgeber Dienst nach Vorschrift – zu Unrecht? Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Büro und bei der Arbeit, und wenn ja, wann? 

Dass hohe Temperaturen für den menschlichen Organismus eine Belastung darstellen, ist unumstritten. Studien belegen ein signifikant erhöhtes Unfallrisiko bei großer Hitze. Aber was sagt das Arbeitsrecht zu Hitzefrei im Büro? Darfst du als Arbeitnehmer zum Schutz deiner eigenen Gesundheit früher Feierabend machen, wenn es dir zu heiß wird? Oder sind Arbeitgeber gar angehalten, ihre Mitarbeiter ab einer bestimmten Höchsttemperatur nach Hause zu schicken?

Hitzefrei – ja oder nein? Die Arbeitsstättenregel klärt auf

Mit diesen Fragen beschäftigt sich in Deutschland der Ausschuss für Arbeitsstätten in seinen Technischen Regeln für Arbeitsstätten, genauer gesagt in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A3.5. Weitere Regelungen für den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Fürsorgepflicht. In der Arbeitsstättenverordnung sind vier Temperaturszenarien mit unterschiedlichen Handlungsanweisungen vorgesehen. Vorweggenommen: Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei im Büro hast du in Deutschland leider ebenso wenig wie auf einen klimatisierten Arbeitsplatz. Doch "Business as usual" kann der Arbeitgeber ab einer festgesetzten Raumtemperatur auch nicht mehr verlangen. Die Details: 

Innentemperatur unter 26 Grad:

Alles in Ordnung! Temperaturen unter 26 Grad Celsius in Arbeitsräumen betrachtet der Gesetzgeber als zumutbar. Für deinen Arbeitgeber besteht kein Handlungsbedarf und für dich kein Grund, einen Gang runterzuschalten. 

Raumtemperatur zwischen 26 und 30 Grad:

Klettert das Quecksilber am Arbeitsplatz über die 26-Grad-Marke, muss dein Arbeitgeber aktiv werden und alle Fenster, Oberlichter und Glaswände mit einem Sonnenschutzsystem versehen. Von einfachen Jalousien bis zum Sonnenschutzglas ist alles möglich. Hilft diese Maßnahme nicht und stagniert die Temperatur weiter zwischen 26 und 30 Grad, "sollen" weitere Maßnahmen ergriffen werden. Richtig gelesen: Verpflichtend sind diese erst ab 30 Grad. Von Hitzefrei im Büro kann also bei weniger als 30 Grad Raumtemperatur noch keine Rede sein. 

Innentemperatur zwischen 30 und 35 Grad:

Für den Fall einer Raumtemperatur jenseits der 30 Grad muss dein Arbeitgeber laut Arbeitsstättenregel "wirksame Maßnahmen" ergreifen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei Vorrang gegenüber personenbezogenen Maßnahmen. Im Klartext: Bevor dein Arbeitgeber die Gleitzeit einführen und Kleiderordnung im Büro lockern muss, darf er zunächst versuchen, die Temperatur unter 30 Grad zu bringen, beispielsweise mit gezieltem Abdunkeln und Lüften.  

Als technische Maßnahmen betrachtet der Gesetzgeber simple Dinge wie die kostenlose Versorgung mit Getränken oder ein Abdunkeln der Räume auch nach der Arbeitszeit. Elektrogeräte gehören ab einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius so weit wie möglich ausgeschaltet, und das Büro sollte über Nacht gezielt ausgekühlt werden. Ist das nicht möglich, sollen das Reinigungspersonal oder der Hausmeister in den frühen Morgenstunden lüften. Erst, wenn all das keine Erfrischung bringt und auch andere technische Maßnahmen versagen, muss die Kleiderordnung gelockert und die Arbeitszeit angepasst werden: Mitarbeiter dürfen dann die kühleren Morgen- und Abendstunden zur Arbeit nutzen. Mehr steht dir jedoch nicht zu, solange die Temperatur unter 35 Grad bleibt. 

Raumtemperatur über 35 Grad: Hitzefrei im Büro!

Weigert sich dein Chef bei einer Raumtemperatur über 35 Grad, Maßnahmen gegen die Hitze zu ergreifen, oder fruchten die bereits ergriffenen Abkühlungsversuche erwiesenermaßen nicht, ist das Büro offiziell nicht mehr zum Arbeiten nutzbar. Du musst deinem Chef jedoch die Gelegenheit bieten, die hohen Temperaturen zu reduzieren. Erst, wenn das scheitert, ist dein Büro offiziell "als Arbeitsraum nicht geeignet".

Zu heiß im Büro ist nicht gleich zu heiß zum Arbeiten

Jetzt also süßes Nichtstun? Nicht ganz. Auch ein "als Arbeitsraum nicht geeignetes" Büro bedeutet nicht gleich Hitzefrei. Denn es steht deinem Chef frei, in andere Büroräume umzuziehen oder Homeoffice anzuordnen. Nur, wenn auch das nicht passiert, hast du tatsächlich frei – wenn auch nicht für den ganzen Tag. Sobald es nämlich wieder kühler wird, musst du zurück an den Schreibtisch. Die Stadt verlassen solltest du also nicht. 

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