Geringfügige Beschäftigung (400-Euro-Job)
Mini-Job mit Tücken
Wenn während Studium oder Promotion das Geld nicht reicht, ist ein 400-Euro-Job eine praktische Möglichkeit, um sich etwas dazu zu verdienen. Ein solcher Nebenjob bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern viele Vorteile - aber auch die eine oder andere Tücke.
Inhalt
- 400-Euro-Job und Studium
- 400-Euro-Job als Praktikum
- 400-Euro-Job und BAföG
- 400-Euro-Job und Kindergeld
- 400-Euro-Job neben der Ausbildung
- Mehrere 400-Euro-Jobs
- 400-Euro-Job und Rentenversicherung
- 400-Euro-Job und Arbeitsrecht
- Bewerbung für einen 400-Euro-Job
Der 400-Euro-Job hat viele Vorteile: Arbeitgeber können unkompliziert günstige Arbeitskräfte für Aushilfstätigkeiten einstellen. Du - der Arbeitnehmer - bist "versicherungspflicht befreit", musst also weder Sozialabgaben (Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) noch Steuern zahlen, solange du unter der 400-Euro-Grenze bleibst.
Zwei Varianten des 400-Euro-Jobs
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Anstellung: Entweder, der Arbeitgeber bezahlt dich pauschal für eine bestimmte Arbeitszeit. Oder du bekommst einen Stundenlohn. Im zweiten Fall solltest du darauf achten, die 400 Euro pro Monat wirklich nicht zu überschreiten - sonst bist du nicht mehr von der Versicherungspflicht befreit.
Lohnsteuerkarte? Brauchst du nicht zwingend
Für einen 400-Euro-Job benötigst du nicht unbedingt eine Lohnsteuerkarte. Hast du keine, zahlt dein Arbeitgeber einen Lohnsteuerbetrag von zwei Prozent deines Lohnes.
400-Euro-Job und Studium
Du bist Student? Dann gelten für dich einige Sonderregelungen beim 400-Euro-Job. Während des Semesters darfst du nur 20 Stunden pro Woche arbeiten - gleichgültig, ob es sich um eine Werkstudenten-Stelle oder einen Minijob handelt. Arbeitest du mehr, geht unabhängig vom Verdienst die Versicherungsfreiheit verloren.
50 Tage pro Jahr darfst du Vollzeit arbeiten
Nur in den Semesterferien ist eine Vollzeittätigkeit erlaubt, ohne dass du sozialbeitragspflichtig wirst - allerdings nur während maximal 50 Arbeitstagen im Jahr. Doch auch hier gilt: Übersteigt dein Monatslohn 400 Euro, wird ein bestimmter Satz an Rentenversicherungsbeiträgen vom Bruttolohn abgezogen.
400-Euro-Job als Praktikum
Wenn du nach der Schule oder dem Studium ein Praktikum zur Überbrückung absolvierst, bei dem du bis zu 400 Euro verdienst, bist du ebenfalls versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung für dich an die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See (KBS) abführen. Hierbei ist es übrigens unerheblich, wie lange du Vollzeit arbeitest.
Während des Studiums muss zwischen Pflicht- und freiwilligen Praktika unterschieden werden.
- Pflichtpraktika sind renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, unabhängig vom Verdienst. Eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dagegen besteht. Achtung: Verdienst du über 400 Euro, fällst du aus der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse - du musst dich dann selbst versichern.
- Freiwillige Praktika sind nur bis zu 400 Euro sozialversicherungsbefreit und sonst wie jeder Nebenjob während des Studiums einzustufen. Verdienst du über 400 Euro, wirst du wie jeder Arbeitnehmer zur Kasse gebeten.
400-Euro-Job und BAföG
Wie hoch dein BAföG-Satz ist, hängt nicht nur vom Einkommen deiner Eltern ab, sondern auch von deinem eigenen Verdienst. Bis zum Wintersemester 2009/2010 betraf dies auch den Minijob - Studierende mit 400-Euro-Job erhielten weniger BAföG. Mit dem neuen BAföG wurde diese Regelung jedoch aufgehoben und die Verdienst-Freigrenze auf 4.800 Euro pro Jahr angehoben. Ein Minijob ist also problemlos mit dem BAföG-Bezug vereinbar.
400-Euro-Job und Kindergeld
Mit einem 400-Euro-Job bist du in Hinblick auf das Kindergeld auf der sicheren Seite - dein jährlicher Verdienst bleibt schließlich unter der Jahreseinkommensgrenze von 7.680 Euro. Erst bei einem höheren Einkommen verlierst du deinen Kindergeldanspruch von 184 (ab dem dritten Kind 190 Euro, für das vierte und jedes weitere 215) pro Monat.
400-Euro-Job neben der Ausbildung
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte, egal, ob Ausbildung oder Festanstellung, kannst du einen 400-Euro-Job ausüben, ohne dadurch sozialversicherungspflichtig zu werden. Du darfst dann den Nettolohn aus deiner Hauptbeschäftigung und den gesamten Bruttolohn aus dem 400-Euro-Job behalten. Allerdings ist maximal ein Minijob nebenher erlaubt. Verdienst du in deiner Ausbildung weniger als 400 Euro, so wird die gleiche Regelung angewendet, die für mehrere 400-Euro-Jobs gilt: Alle Arbeitsverhältnisse werden sozialversicherungspflichtig, sobald der zusammengerechnete Verdienst mehr als 400 Euro beträgt.
Mehrere 400-Euro-Jobs
Angenommen, du verdienst in einem Nebenjob 300, im anderen 200 Euro im Monat - bleibst also beide Male unter der magischen 400-Euro-Grenze. Leider bist du dennoch für beide Jobs sozialversicherungspflichtig. Entscheidend ist nämlich nicht das Gehalt der einzelnen Jobs, sondern das zusammengerechnete Einkommen. Liegt das über 400 Euro, ist es mit der Versicherungsfreiheit vorbei.
400-Euro-Job und Rentenversicherung
Als Minijobber bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Um später einen höheren Rentensatz zu bekommen, kannst du als 400-Euro-Jobber den Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Dafür musst du gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann werden neben den Pauschalbeträgen zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent, die der Arbeitgeber zusätzlich und in jedem Fall entrichtet, 4,9 Prozent deines Lohnes in die Rentenversicherung einbezahlt. Damit verringert sich dein Lohn zwar um 4,9 Prozent, aber du hast Rentenanspruch erworben.
400-Euro-Job und Arbeitsrecht
Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub - auch Minijobber. Die Urlaubsdauer wird anteilig errechnet. Auch bei der Auszahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfen die Minijobber nicht übergangen werden. Das bedeutet aber, dass in einem Monat der Verdienst eventuell die 400 Euro überschreitet. Ist dies der Fall, wird diese Summe auf den jährlichen Gesamtverdienst umgelegt und der durchschnittliche monatliche Lohn ermittelt. Liegt der unter 400 Euro, bleibst du sozialversicherungsfrei. Liegt der Lohn darüber, musst du nachträglich zahlen.
Dieselbe Rechnung gilt bei einem schwankenden Gehalt, wenn du also in manchen Monaten mehr als 400 Euro verdienst. Ist der höhere Verdienst allerdings unvorhergesehen (beispielsweise durch eine Krankheitsvertretung) und beschränkt sich auf zwei Monate innerhalb eines Jahres, bleibt die Sozialversicherungsfreiheit dennoch bestehen.
Bewerbung für einen 400-Euro-Job
Die Bewerbung für einen Minijob läuft in der Regel genauso ab wie bei einem Praktikum oder einer Festanstellung. Du schickst deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf mit Foto, auf Verlangen Zeugnisse) an den Arbeitgeber oder füllst ein Online-Formular auf der Unternehmens-Website aus. Angebote für Jobs auf 400-Euro-Basis findest du im Internet, in der regionalen Tages- oder Wochenpresse oder bei Jobbörsen, die sich vor allem auf Aushilfsjobs spezialisiert haben, wie jobber.de oder backinjob.de. Auch auf den Serviceseiten der Agentur für Arbeit kannst du nach Minijobs suchen.
Weitere Infos zum 400-Euro-Job findest du auf bei der Minijob-Zentrale.
© studilux.de
(Alle Rechte vorbehalten)
Zur Original-Version des Artikels bei studilux.de - Magazin für akademische Bildung.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen und Einschätzungen zu Anlageformen stellen keine Empfehlung dar. e-fellows.net übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dem Artikel enthaltenen Informationen und Meinungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen.
