Universität Hohenheim: Landesgraduiertenförderung

Das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) dient der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses.

Art der Förderung

1000 Euro pro Monat, ggf. Familienzuschlag

Das Stipendium wird für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gewährt. Eine kürzere Förderdauer ist möglich, eine Verlängerung (über die zwei Jahre hinaus) ist nicht möglich.

Hinweise zur Bewerbung

Vergaberythmus: einmal im Jahr

Weitere Infos auf der Website.

Voraussetzungen

Personen, die an der Universität Hohenheim promovieren, können sich um ein Stipendium bewerben, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • eine herausragende Qualifikation der Bewerberin/ des Bewerbers,
  • ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt,
  • die Annahme als Doktorand/in,
  • die wissenschaftliche Betreuung durch die Universität Hohenheim

Bei der Feststellung der Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die der/die Stipendienbewerber/in in oder außerhalb der Hochschule erbracht bzw. erworben hat, mit berücksichtigt werden. Die Stipendien werden primär an Personen vergeben, die am Anfang des Promotionsvorhabens stehen.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
Geförderte Studienabschlüsse
  • Promovierende

Geförderte Fachrichtungen

Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften

Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein

Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften

Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften

Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften

Mathematik, Naturwissenschaften

Biologie

Kontakt zum Stipendiengeber

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Weitere Stipendien für Promovierende