Universität Hohenheim: Landesgraduiertenförderung
Das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) dient der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses.
Art der Förderung
1000 Euro pro Monat, ggf. Familienzuschlag
Das Stipendium wird für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gewährt. Eine kürzere Förderdauer ist möglich, eine Verlängerung (über die zwei Jahre hinaus) ist nicht möglich.
Hinweise zur Bewerbung
Vergaberythmus: einmal im Jahr
Weitere Infos auf der Website.
Voraussetzungen
Personen, die an der Universität Hohenheim promovieren, können sich um ein Stipendium bewerben, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- eine herausragende Qualifikation der Bewerberin/ des Bewerbers,
- ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt,
- die Annahme als Doktorand/in,
- die wissenschaftliche Betreuung durch die Universität Hohenheim
Bei der Feststellung der Qualifikation können neben Studien- und Prüfungsleistungen wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die der/die Stipendienbewerber/in in oder außerhalb der Hochschule erbracht bzw. erworben hat, mit berücksichtigt werden. Die Stipendien werden primär an Personen vergeben, die am Anfang des Promotionsvorhabens stehen.
- Art des Stipendiums
-
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie
Kontakt zum Stipendiengeber
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Weitere Stipendien für Promovierende
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