Bewerben können sich Graduierte und Doktoranden der Natur- und Ingenieurwissenschaften.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
Graduierte, die vor Stipendienantritt eines der folgenden Abschluss-Examen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie abgelegt haben, oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen, können sich bewerben:
- mindestens dreijähriger Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
Der Hochschulabschluss bzw. das Examen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Masterabschlusses abzustellen. Bei Doktoranden sollte die Aufnahme des Promotionsstudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Graduierte, die ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können sich für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt an einer Hochschule in einem Drittland bewerben. Wenn Sie sich zum Bewerbungstermin noch nicht länger als ein Jahr im Gastland befinden, können Sie sich für eine Fortsetzung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Gastland bewerben.
Graduierte, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können sich in aller Regel nur für einen Drittlandaufenthalt bewerben. Für eine Weiterförderung im Gastland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben.
Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.