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Die FAZIT-Siftung wurde im Jahr 1959 als gemeinnützige Stiftung gegründet. Sie steht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) nah.

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

Gegründet wurde die FAZIT-STIFTUNG im Jahr 1959 mit dem Ziel als gemeinnützige Stiftung die geistige und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sicherzustellen und institutionell zu fixieren. In erster Linie sollte verhindert werden, dass politische und ökonomische Gruppen durch Mehrheitbeteiligungen Einfluss auf die redaktionelle Arbeit der Publikation nehmen konnten.

Im Jahr 1989 fusionierte die FAZIT-STIFTUNG mit der Imprimatur-Stiftung, der die Mehrheit der Anteile an der Frankfurter Societäts-Druckerei GmbH gehörte. Die neue Gesellschaft führt Ihre gemeinnützigen Tätigkeiten bis heute unter dem Namen "FAZIT-STIFTUNG" weiter.


Satzung und Förderrichtlinien

Gemäß ihrer Satzung hat sich die FAZIT-STIFTUNG Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung verschrieben. Sie vergibt Stipendien für die Ausbildung im Zeitungswesen (z. B. an Journalistenschulen) und für die Durchführung von Promotionen und Habilitationen an Universitäten und Technischen Hochschulen.

Darüber hinaus haben Universitäten, Technische Hochschulen, Fachhochschulen und Forschungsinstitute der Max-Planck-Gesellschaft die Möglichkeit Projekte zu präsentieren, über deren Förderung anschließend entschieden wird. Auch kulturelle Einrichtungen der Stadt Frankfurt a.M. können sich um eine derartige Unterstützung bewerben.


Rahmendaten zur Bewerbung

Stipendien zum Studium für den ersten Hochschulabschluss vergibt die FAZIT-STIFTUNG nur in Ausnahmefällen und grundsätzlich begrenzt auf die letzten beiden Semester vor dem Examen.

Bewerbungen um Promotionsstipendien oder andere Zuschüsse können jederzeit (aus allen Fachbereichen) eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt für gewöhnlich ungefähr 12 Wochen, kann aber wie bei fast allen Stiftung auch wesentlich länger dauern. Im Falle einer Zusage werden Stipendien dann für maximal 24 Monate gewährt und mit einem monatlichen Höchstförderbetrag von 700,- € ausgestattet.

Voraussetzung

Grundsätzlich ist es für die Bewilligung des Stipeniums obligatorisch, dass sich der Bewerber in einer "finanziellen Notlage" befindet und das Vorhaben nicht über andere Quellen finanziert werden kann. Diese finanzielle Notlage bescheinigt der Bewerber in seinem Antrag schriftlich und legt auch die Bestätigung seiner Fürsprecher (z.B. Betreuer der Dissertation) bei. Er verpflichtet sich überdies dazu in regelmäßigen Abständen (3-6 Monate) über den Projektfortschritt in kurzen Essays zu berichten. Diese sind bei der Stiftung fristgerecht einzureichen.

Abschluss- und Teilstipendien

Die FAZIT-STIFTUNG vergibt sowohl Abschluss- als auch Teilstipendien. Teilstipendien haben den Zweck die Finanzierung eines Vorhabens, das über andere Quellen nicht vollständig abgedeckt werden kann sicher zu stellen. Um den Restbetrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten zu erwirtschaften ist es grundsätzlich erlaubt, neben dem Stipendium eine Nebentätigkeit auszuüben. Diese Nebentätigkeit sollte einen groben Richtwert von 10 Stunden jedoch nicht überschreiten, um die Fertigstellung des Projektes nicht negativ zu beeinflussen. Mit 10 Stunden möglicher Nebentätigkeit ist die Stiftung allerdings wesentlich liberaler in Ihren Stipendienrahmenbedingungen als z.B. die Studienstiftung des deutschen Volkes - allerdings ist auch der maximale Fördersatz geringer, so dass Pro und Contra für die eine oder andere Bewerbung gründlich analysiert werden sollten.

Grundsätzlich ist die FAZIT-STIFTUNG auch in anderen Bereichen als sehr liberal zu bezeichnen - so gibt es für die meisten Richtlinien Ausnahmen von der Regel. Beispiele sind mögliche Abweichungen von der Altersregel (für gewöhnlich max. 28 Jahre) oder von der Förderung von Promotionen im Ausland.

Bewerbungsunterlagen

Für eine Bewerbung um ein Promotions- oder Habilitationsstipendium der FAZIT-STIFTUNG ist ein offizieller Antrag des Doktoranden / Habilitanden einzureichen, der insbesondere folgende Informationen/Unterlagen enthält:

  • eine Befürwortung des Lehrstuhlinhabers, der den zu fördernden Stipendiaten betreut. Aus dem Antrag soll die Qualifikation des Stipendiaten hervorgehen, und es soll deutlich werden, warum dessen Studium bzw. seine wissenschaftliche Arbeit wirklich förderungswürdig sind.
  • eine Befürwortung des Antrags durch einen weiteren Wissenschaftler, der in dem gleichen Fachgebiet durch seine wissenschaftliche Arbeit als sachkundig und urteilsfähig ausgewiesen ist.
  • Angaben zum beruflichen Ziel, das mit dem von der FAZIT-STIFTUNG geförderten Abschluß (Promotion, Habilitation) angestrebt wird
  • eine Übersicht über die noch vorgesehenen Studien bzw. ein Exposé der Arbeit (ca. 10 Seiten) und zusätzlich eine allgemeinverständliche kurze Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (ca. 1 Seite - sollte wirklich laienverständlich sein!)
  • einen Zeitplan, aus dem der genaue Zeitraum ersichtlich ist, für den das Stipendium erbeten wird, sowie die Angabe des Förderbedarfs auf Basis der genau kalkulierten Lebenshaltungskosten
  • Abschlusszeugnisse von Schule und Hochschule
  • ein tabellarischer Lebenslauf inkl. kleinem Passfoto

Weblinks

Persönliche Werkzeuge