Studentischer Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

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Studentischer Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

Inhaltsverzeichnis

Thema

"Elektronische Fußfessel – Fluch oder Segen der Kriminalpolitik?"

Preisgeld

5.000 Euro

Wer kann teilnehmen?

Die Diskussion um den Einsatz der elektronischen Fußfessel im Strafrecht hat mit Teilaspekten immer wieder eine breite Öffentlichkeit erreicht. Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ruft alle an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Jurastudentinnen und Jurastudenten auf, Beiträge zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung des Fußfesseleinsatzes sowie ihrer kriminalpolitischen und rechtlichen, nicht zuletzt auch verfassungsrechtlichen Bewertung einzu-reichen. Erfahrungen zum Einsatz der elektronischen Überwachung werden seit 10 Jahren in einem hessischen Modellprojekt gesammelt.

Hintergrund

Nach dem hessischen Modellprojekt kann die elektronische Überwachung a) als Weisung im Rahmen der Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung, auch im Gnadenwege, b) als Weisung innerhalb einer Führungsaufsicht, c) als Auflage bei der Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls und nunmehr auch d) als Weisung im Rahmen einer Freistellung aus der Haft zur Vorbereitung der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug angeordnet werden. Während die ersten drei Einsatzgebiete auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen in den §§ 56 ff., 68 ff. StGB und § 116 StPO gegründet werden konnten, bedurfte es für den Einsatz als Entlassungsvorbereitung der Verabschiedung einer konkreten gesetzlichen Regelung, die seit dem 1. Januar 2008 in § 16 Abs. 3 Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz zu finden ist.

Derzeit sind in Hessen 80 Fußfesseln täglich im Einsatz; sie werden vor allem als Hilfe zur Strukturierung des Alltags der Betroffenen und damit auch bei der Überwachung von Bewährungsweisungen und im Ergebnis als "letzte Chance" bei der konkret drohenden Vollstreckung der Freiheitsstrafe (ca. 75 % aller Fälle) und als Überwachungsmaßnahme bei der Außervollzugsetzung von Haftbefehlen (25 % aller Fälle) in Anspruch genommen. Im Jahre 2009 konnten 24.660 Fußfesseltage verzeichnet werden. Das Thema des Aufsatzwettbewerbs wirft auch im Lichte der hessischen Projekterfahrungen eine Menge grundsätzlicher Fragen auf, von denen die eingereichten Wettbewerbsbeiträge eine einzelne oder auch mehrere kritisch untersuchen und konstruktiv weiterführen sollen.

Mögliche Fragestellungen

  • Ist die Anwendung der elektronischen Überwachung zur Vermeidung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen auch für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen sinnvoll?
  • Gilt dies gleichermaßen auch für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen?
  • Elektronische Überwachung statt Untersuchungshaft?
  • Ist die Überwachung einer Bewährungsweisung mit der elektronischen Fußfessel hilfreich?
  • Wie ist der Einsatz der elektronischen Fußfessel im Rahmen der Entlassungsvorbereitung aus dem Strafvollzug zu beurteilen?
  • Ist die elektronische Fußfessel als Sicherungsmaßnahme bei Entlassungen aus der Sicherungsverwahrung oder ggfs. auch als Alternative zur Sicherungsverwahrung selbst sinnvoll und hilfreich?
  • Welche Grenzen setzt die Verfassung?
  • Ist ein Einsatz der elektronischen Überwachung zur Feststellung von Alkohol- und Drogenmiss-brauch möglich und sinnvoll?

Jury

Die Beiträge werden von einer Jury, bestehend aus Herrn Rechtsanwalt Thomas Scherzberg, Vorsitzender der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger und dem Leiter der Strafrechtsabteilung im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Dr. Helmut Fünfsinn, Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität, begutachtet werden.

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