Geld sparen: Zehn Spartipps, an die Sie jetzt nicht gedacht hätten

Autor*innen
Tina Groll
Münzen fallen in ein Sparschwein

Angesichts steigender Energiekosten und unsicherer wirtschaftlicher Lage fragen sich viele: Wie kann ich konkret Geld sparen? Zehn Tricks, die man nicht sofort parat hat.

Die Öl- und Gaspreise steigen, Experten erwarten eine steigende Inflation und eine neue Wirtschaftskrise. Viele Deutsche spüren das beim Tanken und machen sich Sorgen ums Geld. Erst recht, da hohe Tarifabschlüsse und steigende Gehälter in diesen Zeiten nicht zu erwarten sind. Wie kann man sich finanziell rüsten? Wir zeigen zehn Tipps, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben.

Heizkosten runter, ohne die Heizung auszuschalten

Jetzt im März ist es nachts kalt und tagsüber manchmal schon herrlich warm. Aber es ist noch zu früh, die Heizung ganz auszuschalten. Am meisten Geld kostet es aber, wenn man das Heizverhalten nach den Temperaturen draußen ausrichtet, also nachts die Heizung auf- und morgens abdreht, denn das verbraucht am meisten Energie. Besser ist es, die Heizung konstant auf niedriger Stufe laufen zu lassen, empfiehlt der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG). Niedrige Stufe heißt Stufe 1 bis 2,5, erklärt die Verbraucherzentrale. Das entspricht etwa 18 Grad Celsius. Die Temperaturstufen sind bei jeder Heizung gleich. Stufe 1 entspricht 12 Grad, der Abstand zwischen einer Stufe beträgt rund 4 Grad. Stufe 5 sind also 28 Grad, das braucht man nicht mal in Frostnächten.

Tipps haben die Verbraucherzentralen auch für verschiedene Räume: Das Wohnzimmer sollte auf 20 Grad, Stufe 3, Schlafzimmer auf 18 Grad, wenig genutzte Räume auf 16 Grad. Aber bitte nicht unter 16 Grad dauerhaft auskühlen lassen, ab dieser Temperatur kann sich Schimmel bilden.

Energiekosten sparen kann man auch durch das richtige Lüften: Der DVFG empfiehlt im Frühling, wenn die Luft mehr Feuchtigkeit enthält als im Winter, drei bis vier Lüftungen täglich, etwa zehn Minuten am Tag, und zwar mit komplett geöffneten Fenstern. Die Kippstellung sollte man meiden, so kühlen Räume eher aus, gelüftet wird so nur wenig.

Die Heizung selbst sollte von Zeit zu Zeit entlüftet werden: Häufig bemerkt man kleinere Luftblasen in der Anlage nicht, sie kosten dauerhaft viel Energie, weil die Anlage nicht mehr effizient heizt.

Nebenkostenabrechnung prüfen und Geld vom Vermieter zurückholen

Hohe Kosten schleichen sich auch bei den Nebenkosten ein. Vor allem, wenn bestimmte Dienstleistungen nicht regelmäßig überprüft oder gewechselt werden. Am meisten Geld kosten jedoch Fehler in der Betriebskostenabrechnung, weil Mieter diese häufig nicht genau prüfen. Geld sparen kann man als Mieter schon, wenn der Vermieter mit der Abrechnung schludert. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter nämlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Kalenderjahr 2024 hätte sie also bis zum 31.12.2025 vorliegen müssen. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen und kann der Vermieter dafür nicht einen Dritten wie den Versorger verantwortlich machen, müssen Mieter eine Nachforderung nicht bezahlen, wie der Kölner Vermieterverein mitteilt. Wichtig ist auch: Mieter haben ein ganzes Jahr Zeit, Forderungen aus einer fristgerechten Abrechnung zu widersprechen – allerdings muss auch tatsächlich ein Fehler vorliegen.

Das kann ein versteckter Kostenfresser sein: Erdgeschosswohnungen mit separatem Eingang im Mehrfamilienhaus brauchen mitunter nicht für Treppenhausreinigung und den Fahrstuhl zu bezahlen, wenn sie beides nicht nutzen.

Fehler schleichen sich häufig beim abgerechneten Zeitraum und der Wohnfläche ein. Der Verteilerschlüssel muss nachvollziehbar sein, und die Beträge sollten zu dem passen, was man im Alltag erlebt hat. Für die Verteilung der Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung, nach der eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorgeschrieben ist. Hat der Vermieter die uralten Heizungsröhrchen seit Jahren nicht getauscht und legt er dann einfach den Verbrauch nach Wohnungsgröße um, dürfen Mieter widersprechen und Korrektur verlangen – und die Kosten kürzen, in der Regel pauschal um 15 Prozent.

Bei den übrigen Betriebskosten hängt die Verteilung von der Vereinbarung im Mietvertrag ab, zum Beispiel Wohnfläche oder Personenzahl. Ohne vertragliche Regelung gilt die Wohnfläche. Betriebskosten dürfen nur umgelegt und abgerechnet werden, wenn dies im Mietvertrag festgehalten wurde. Verwaltungskosten, Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, Instandhaltungsrücklagen, Regieaufschläge, Beiträge des Vermieters zum Grundeigentümerverein, Bankgebühren, Portokosten, Reparaturkosten-, Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherung dürfen gar nicht auf den Mieter abgewälzt werden, es sind keine Betriebskosten. Wer hier Fehler entdeckt, kann mitunter viel Geld zurückfordern – und sollte auch die Abrechnungen der Vorjahre prüfen.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann Einfluss auf Entscheidungen in der Eigentümerversammlung nehmen, vor allem, wenn es um die gemeinsamen Kosten geht: Wartungsverträge, Reinigungsintervalle, Gartenpflege, Hausmeisterdienste – oft läuft vieles jahrelang, weil niemand die Mühe des Vergleichens auf sich nimmt. Hier lohnt sich oft ein Wechsel.

Frühjahrsputz bei den Versicherungen: teure Bausteine entrümpeln

Hausratsversicherung, Haftpflichtversicherung, Zahnzusatzversicherung – viele Anbieter haben in den letzten Monaten Beitragsanpassungen angekündigt. Nicht alles kann und sollte man ganz kündigen, man braucht nicht mal sehr viel Zeit, um bessere Angebote zu finden (obwohl das auch viel Geld sparen kann). Oft lohnt es sich, eine Kündigung beim Anbieter anzukündigen – schon erhält man einen günstigeren Tarif. Fragen sollte man nach den teuren Zusatzbausteinen in einer Police, vieles davon kann man streichen: Eine Reiseversicherung ist zum Beispiel oft schon beim Kreditkartenvertrag mit drin, viele Hausratsversicherungen sichern Schlüsselverlust teuer ab, was aber schon in der Haftpflicht enthalten ist. Und Hausratsversicherungen, die Risiken wie Cybercrime absichern sollen, die so wie in der Police in der Realität höchst selten vorkommen, braucht man auch nicht. Unfallversicherungen sind oft viel zu eng ausgelegt und lohnen sich daher gar nicht, eine Zahnzusatzversicherung fürs Kleinkind mit Milchzähnen ist ebenfalls unsinnig.

Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Versicherungscheck an, mit dem das Entrümpeln der Policen in wenigen Minuten erledigt ist. So lassen sich oft Hunderte Euro im Jahr sparen.

Abos rotieren zu lassen, ist oft günstiger

Was wie ein digitaler Kleinbetrag wirkt, wächst in manchen Haushalten ebenfalls zur zweiten Miete an, zumindest wenn man die Kosten für Streamingdienste, Cloudspeicher und Apps mal addiert. Oft kommen drei- bis vierstellige Beträge im Jahr zusammen. Vor allem viele sehr teure Apps, die man eigentlich nur mal testen wollte und nach dem kostenlosen Probezeitraum nicht gekündigt hat, buchen über Zahlungsdienstleister oder Kreditkarte ab und sind dadurch im Alltag unsichtbar. Am einfachsten ist es daher, die Kontoauszüge der letzten Monate zu checken und dann die richtigen Dinge zu beenden. Beim Streaming funktioniert Rotation oft gut, um Geld zu sparen. Man kann die meisten Dienste nämlich monatsweise nutzen. Ein Dienst pro Monat, dann pausieren, statt drei parallel zu nutzen, spart ebenfalls häufig einen dreistelligen Betrag im Jahr.

Fehlkäufe konsequent zurückgeben und Gewährleistungen nutzen

Sparen kann man auch, indem man sein Geld wieder zurückholt. In vielen Haushalten liegen Fehlkäufe herum, die nie richtig in Betrieb gingen, oder Geräte, Kleidung und andere Produkte, die man aus Scheu vor dem Papierkram und Aufwand mit den Retourenpaketen nicht zurückschickt. Besser ist es, hier konsequent zu sein und die Dinge innerhalb der laufenden Frist zurückzusenden. Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Umtausch-Check an, mit dem man schnell herausfindet, welche Rechte gelten, auch wenn vielleicht die Widerrufs- oder Umtauschfrist schon verstrichen ist. Bei Defekten steht einem in der Regel eine kostenlose Reparatur innerhalb der Gewährleistung zu, oft sogar ein neues Ersatzgerät – das lohnt sich dann, wenn ein Produkt innerhalb der Herstellergarantie den Geist aufgibt.

Ausgemistetes ohne Kleinanzeigen-Stress verkaufen

Aufräumen und aussortieren kann Geld bringen. Es kann aber auch ein Wochenende fressen, wenn man jede Kinderjacke einzeln fotografiert und mit zehn Interessenten chattet, von denen neun nie auftauchen. Kleinanzeigen bergen das Risiko, dass mit ihnen viel Arbeit verbunden ist.

Die Lösung ist nicht, den Verkauf aufzugeben, sondern die Arbeit zu bündeln. Kinderfahrräder, Roller, Rollschuhe, Barbie-Puppenhäuser, Playmobil und erst recht Lego, aber auch Brett- und Kartenspiele, Bilder- und Erstlesebücher – vieles verkauft sich besser als Konvolut als einzeln. Ein Paket "Brettspiele für Grundschulkinder" ist für Käuferinnen und Käufer plausibler als das fünfte einzelne Spiel, über dessen Zustand man diskutieren muss. Verbraucherzentralen raten dazu, einen Preis von 80 bis 90 Prozent vom Wunschpreis zu fordern – dann greifen viele Interessenten offenbar zu. Wer nur Abholung anbietet und ein enges Zeitfenster setzt, spart zudem Nerven und senkt das Risiko der typischen "Ich komme vielleicht später"-Nachrichten.

Und dann kommt der Teil, den viele nie zu Ende bringen: der Rest. Wer nach dem Verkauf noch drei Kisten mit "eigentlich noch gut" herumstehen hat, sollte handeln: Der schnellste Abschluss ist eine karitative Abgabe, sofern es Einrichtungen wie Kita oder Sozialkaufhäuser gibt, die die Sachen auch nehmen. Vielleicht plant man den Abverkauf auch im Vorfeld der Tombola beim Sommerfest in der Kita oder der Schule der Kinder (wo man die restlichen Kisten einfach als Preise loswird und die Schule danach den Aufwand mit dem Rest hat). Und wenn es wirklich nicht mehr geht, hilft der Privatflohmarkt: Bei gutem Wetter an einem Wochenende eine Kiste an die Straße stellen mit "zu verschenken gegen Spende", dazu eine Spendenbox, die man im Auge behält, damit sie nicht geklaut wird. Man kann auf letzteres natürlich auch verzichten, kommt alles weg, spart man sich immerhin den Gang zum Wertstoffhof.

Wichtig: Um keinen Ärger mit der Stadt zu bekommen, muss die Geschenkekiste auf dem eigenen Grundstück stehen. Denn sonst kann dies als illegale Abfallentsorgung gewertet werden und in Berlin zum Beispiel 400 Euro Bußgeld kosten.

Stromfresser aus dem Garten entfernen

Bei hohem Stromverbrauch denkt man sofort an die Innenräume. Aber manches befindet sich auch draußen, auf dem Balkon, der Terrasse und im Garten. Die Weihnachtsbeleuchtung ganzjährig zu betreiben, sieht vielleicht hübsch aus, Lichterketten sind ja auch im Sommer sehr beliebt – es kostet aber auch ziemlich viel Geld. Eine LED-Lichterkette ist am sparsamsten, sie hat zwischen drei bis zehn Watt Leistung und kostet im Schnitt einen Euro für die Adventszeit, aber immerhin schon 12 Euro im Jahr. Bei vielen Haushalten bleibt es zudem nicht bei einer, und viele verwenden ältere, herkömmliche Lichterketten. Diese haben eine Leistung von 30 bis 50 Watt oder mehr und kosten gute sechs Euro Strom in der Adventszeit, 70 Euro oder mehr im Jahr. Hat man mehrere davon, spart man also schnell einen dreistelligen Betrag. Ganz verzichten muss man auf die Außenbeleuchtung aber nicht: Solarlichterketten kosten den Anschaffungspreis, verbrauchen aber keinen Strom. Zur Wahrheit gehört aber auch: Viele sind nach wenigen Wochen kaputt.

Draußen findet man häufig aber noch weitere Stromfresser: Pumpen für Teich und Aufstellpool, strombetriebene Bewässerungssysteme für Rasen und Pflanzen. Mit Zeitschaltuhren, sauberen Filtern und regelmäßiger Wartung kann man einiges sparen. Außerdem gilt: Spätestens zum Ende der Gartensaison sollten diese Geräte wieder von der Außensteckdose getrennt werden.

Steuererklärung machen und absetzen, absetzen, absetzen

In diesem Jahr läuft die reguläre Frist für die Einkommensteuererklärung zwar erst am 31. Juli für das Steuerjahr 2025 ab. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027 – wer aber eine Erstattung erwartet, will so lange vielleicht gar nicht warten. Wer sich sowieso schon mit seiner Nebenkostenabrechnung (siehe oben) auseinandergesetzt hat, denkt jetzt vielleicht endlich daran, die absetzbaren Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen geltend zu machen. Das sind oft mehrere hundert Euro im Jahr.

Viel bringt auch die Homeoffice-Pauschale. Sie beträgt für 2025 1.260 Euro, maximal 210 Tage im Jahr. Wer einen Job hat, in dem er Homeoffice und Fahrten zur Arbeit zugleich geltend machen kann – das ist bei Lehrern etwa der Fall, aber auch Menschen mit Mischeinkünften aus angestellter und selbstständiger Tätigkeit – profitiert gleich doppelt. Alle anderen müssen ihre angesetzten Arbeitstage im Büro und Homeoffice aber splitten und auch nachweisen.

Viel rausholen kann man mit der Pendlerpauschale, die 2025 bei 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 km und 38 Cent ab dem 21. Kilometer liegt. Oder mit pauschal angesetzten 20 Prozent der Telefon- und Internetausgaben, die Angestellte in den meisten Jobs absetzen können. Wer höhere Ausgaben für Arbeitsmittel, Spenden und Gesundheitskosten oder die private Altersvorsorge hatte, spart ebenfalls.

Und was, wenn man sich wie immer nicht um die Belege gekümmert hat? Drei Tipps: Einmal das E-Mail-Postfach nach Rechnungen durchsuchen und einen Ordner für die Steuer anlegen. Ab jetzt alle digitalen Belege hier rein. Zweitens, die Online-Bankauszüge mit dem Stichwort "Rechnung" durchsuchen und die Paypal-Abrechnungen checken. Viele Finanzämter akzeptieren diese Belege. Und wer fündig wird, kann außerdem die Rechnungen bei den Firmen noch mal anfordern. Drittens, bei Amazon und anderen Versandhändlern die Bestellungen des letzten Jahres durchgehen, Rechnungen per Mausklick zum Download abrufen, fertig. So stellt man mitunter auch fest, was man alles als absetzbares Arbeitsmittel angeschafft hat.

Wenn Sparen nicht hilft: Einnahmen erhöhen durch Zuverdienst

Wenn man an den Ausgaben nicht mehr viel drehen kann, lassen sich vielleicht die Einnahmen erhöhen. Wer keine Gehaltserhöhung in Aussicht hat, kann sich um einen Nebenjob kümmern. Arbeitsrechtlich dürfen Arbeitgeber einen Nebenjob nur verbieten, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens konkret beeinträchtigt werden, etwa, weil der Mitarbeiter sonst arbeitszeitrechtliche Ruhezeiten nicht einhalten kann oder für die direkte Konkurrenz tätig ist. Auch bei Interessenkonflikten oder der Nutzung von Betriebsgeheimnissen ist ein Verbot möglich. Pauschal verbieten dürfen Arbeitgeber Nebentätigkeiten nicht, das wäre ein Eingriff in die Grundrechte. Anzeigen müssen Beschäftigte einen Nebenjob in der Regel vorab aber schon.

Für viele funktioniert am besten ein Zuverdienst, der planbar ist und nicht das ganze Leben umsortiert. Am Wochenende ein paar Stunden in Café, Bäckerei oder im Verkauf jobben, etwa als Minijob – nicht glamourös, aber zuverlässig. Im Frühling kommen viele saisonale Nebenjobs dazu: Samstagsvormittags Erdbeeren auf dem Bio-Wochenmarkt verkaufen oder bei Veranstaltungen unterstützen etwa.

Und dann gibt es die Tätigkeiten, die überraschend gut zu einem ohnehin vollen Berufsleben passen, weil sie sich wie Abwechslung anfühlen: Hundesitting, Gartenhilfe, kleine Reparaturen, Möbelaufbau, Hilfe beim Renovieren, Babysitting. Wer handwerklich geschickt ist, wird in vielen Nachbarschaften schneller weiterempfohlen als man das Wort Kleinanzeigen sagen kann. Wer gern unterrichtet, findet Nachhilfe- oder Coachingmöglichkeiten. Wer eine bestimmte Sportart kann, landet bei Kursen – manchmal im Studio, manchmal im Verein, manchmal informell.

Das Beste daran: Solche Zuverdienste sind oft selbstständige Nebentätigkeiten, mit denen man wiederum bei der Steuer viele Ausgaben noch besser absetzen kann. Dann lassen sich zum Beispiel mehr Telefon- und Internetgebühren geltend machen, die Fahrtkosten zu den Aufträgen können sich ebenfalls läppern und ein Teil der Gebühren für den Steuerberater ist dann wieder eine Betriebsausgabe.

Wichtig ist: Die Ausgaben dürfen dauerhaft nicht höher sein als die Einnahmen, wenigstens ein kleines Plus will das Finanzamt nach wenigen Jahren (spätestens nach sieben) unterm Strich sehen. Sonst wird aus dem Nebenjob in Selbstständigkeit Liebhaberei und man muss alle gesparten Steuern mit Zinseszins wieder zurückzahlen.

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