![Fragen abseits des Protokolls [Quelle: freeimages, Autor: adamci]](/var/ezflow_site/storage/images/medienbibliothek/_bilder/frage-fragezeichen-unklarheit-mann-malt-fragezeichen-fragen-1280x720-freeimages/13134016-1-ger-DE/Frage-Fragezeichen-Unklarheit-Mann-malt-Fragezeichen-fragen-1280x720-freeimages_full_image.jpg)
Quelle: freeimages, adamci
Muss ich mein Kindergeld als Einkommen im BAföG-Antrag angeben?
Nein, das Kindergeld muss nicht im BAföG-Antrag angegeben werden.
Grundsätzlich wird die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes angewendet. Folgende Einkünfte bleiben dabei unberücksichtigt und werden nicht angerechnet:
- Kindergeld
- Unterhaltsleistungen deiner Eltern (bei der Ermittlung deines eigenen Einkommens)
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt)
- Studienkredit einer Bank und das Deutschlandstipendium
Hier erfährst du, welche Faktoren entscheiden, ob du förderungswürdig bist.
Weitere Informationen zum Thema BAföG und unseren BAföG-Rechner findest du hier.
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