Mozart-Stiftung von 1838: Förderung junger Komponisten

Ausbildungsunterstützung musikalischer Talente i.d. Kompositionslehre, Beihilfe zur Verbreitung der Werke ehemaliger Stipendiaten.

Art der Förderung

Der (die) Stipendiat(in) erhält ein Stipendium, welches in der jüngeren Vergangenheit zwischen 400 bis 500 Euro pro Monat betrug. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von den Erträgen aus dem Anlagevermögen der Stiftung und wird jährlich neu vom Verwaltungsrat festgelegt. Das Stipendium kann bis zu zwei Jahren gewährt werden. Der (die) aktuelle Stipendiat(in) muss während des Förderungszeitraums mindestens ein neues Werk vorlegen, welches in Frankfurt/M. als Veranstaltung der Mozart-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen und der Musikakademie Frankfurt/M. (Dr. Hoch’s Konservatorium) uraufgeführt werden sollte. Für die Realisierung dieser Uraufführung wird erwartet, dass der (die) Stipendiat(in) Organisation und Probenarbeit für sein (ihr) Stück übernimmt, bzw. selbst als Interpret in Erscheinung tritt. Ein Mitglied der Mozart-Stiftung steht als kompetenter Ansprechpartner grundsätzlich zur Verfügung.

Hinweise zur Bewerbung

Die Komponistinnen und Komponisten senden drei ihrer Partituren (nebst Tonträger) ein. Die Werke sollen bereits uraufgeführt sein. Bevorzugt werden Stücke in unterschiedlichen Besetzungen europäischen Instrumentariums. Ausschließlich elektronisch erzeugte Musik wird nicht berücksichtigt. Die Dauer der Kompositionen ist prinzipiell freigestellt.

Die Bewerbungsunterlagen sind einschließlich eines tabellarischen Lebenslaufes sowie eines Anschreibens, in dem der (die) Bewerber(in) versichert, die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, sowie die Bedingungen akzeptieren, zu schicken:

An die Mozart-Stiftung von 1838 zu Frankfurt am Main
c/o Dr. Hoch’s Konservatorium
z. H. Herrn Claus Kühnl
Sonnemannstr. 16
60314 Frankfurt

Deadline für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen ist der 15. August 2023. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Entscheidung der Jury (des Verwaltungsrates der Mozart-Stiftung) ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Infos hier.

Voraussetzungen

Die Komponistinnen und Komponisten sollten ein Kompositionsstudium abgeschlossen haben, dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter sein als 35 Jahre und müssen während der Zeit der Bewerbung und des Stipendiums erklären, Deutschland als ständigen Wohnsitz zu wählen.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
Zielregionen
  • Deutschland
Bildungsphasen
  • Diplom/Magister-Studenten
  • Master-Studenten

Geförderte Fachrichtungen

Kunst, Kunstwissenschaft

Musik, Musikwissenschaft

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